Schon einen knappen Monat später schrieb derselbe KULTURDEZERNENT DER STADT KÖLN am 5. Dezember in dem gleichen Zusammenhang an die EUROPÄISCHE BUCH- UND SCHALLPLATTENVERTRIEBSGESELLSCHAFT: „Diese Behauptung ist unwahr. Eine Förderung jedweder Art ist durch die Stadt Köln nicht erfolgt.“
Die STADT KÖLN mußte also innerhalb dieses Monats eine gründliche Prüfung vorgenommen haben, aus welcher eindeutig hervorging, daß eine Förderung jedweder Art durch die STADT KÖLN nicht erfolgt ist im Unterschied zu jener ersten Äußerung: „Eine Förderung jedweder Art ist der STADT KÖLN nicht bekannt.“
Dann schreibt aber der KULTURDEZERNENT noch in seinem Brief am 2. 4. 84 an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG, daß er diesen beiden Vorgängen eben jener Unterstellung des Betruges durch die STADT KÖLN keine so grundsätzliche Bedeutung beimesse, daß er hierüber mit der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG auf einen weiteren Schriftwechsel bestehe und schloß, so als wäre nichts geschehen, mit der Bemerkung:
„Ich betrachte die Angelegenheit daher hiermit als erledigt.“
In dieser ganzen Zeit sind weder der KULTURDEZERNENT noch der OBERSTADTDIREKTOR noch irgendein MITGLIED DES RATES DER STADT KÖLN, welche ja alle (per Einschreiben) über diesen Tatbestand der Verleumdung von der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG informiert worden waren, je an mich als den Komponisten herangetreten, um von mir zumindest wenn auch vielleicht taktlos und voller Mißtrauen einen Beleg für die Förderung durch die STADT KÖLN anzufordern.
Später sollte sich herausstellen, daß es der STADT KÖLN ideologisch und machtpolitisch daran gelegen war, eine solche offizielle Klärung zu verhindern denn eine Untersuchung in ihren Archiven hätte oder hatte möglicherweise schon die Klärung gebracht.
Aber es paßte nur zu gut in die Strategie einer generellen auf Bundesebene inszenierten Verleumdungskampagne hinein, wenn sich die STADT KÖLN ihr weiteres öffentliches verunglimpfendes Engagement erhalten konnte womit dann allerdings jene Mitteilung ihres KULTURDEZERNENTEN an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
„Ich betrachte daher die Angelegenheit hiermit als erledigt.“ (am 2. 4. 1984) zu einer reinen Lüge werden sollte, denn:
Am 22. August 1985, also mehr als ein Jahr später,
schrieb das KULTURDEZERNAT DER STADT KÖLN
in einem Brief, dessen Kopie mir zugänglich gemacht wurde, an eine Firma in Niedersachsen:
schrieb das KULTURDEZERNAT DER STADT KÖLN
in einem Brief, dessen Kopie mir zugänglich gemacht wurde, an eine Firma in Niedersachsen:
„Die Aussage auf der Rückseite des Prospektes HERRSCHER DER MUSIK bzw. LEUCHTFEUER DER MUSIK, daß der Rat der STADT KÖLN durch finanzielle Förderung die Voraussetzung für die Entstehung dieser Buchreihe geschaffen habe, ist unzutreffend....“
Der Deutsche Städtetag hat in einem Rundschreiben vom 22.11.1983 an seine Mitgliedsstädte im Umgang mit der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG‘ zur besonderen Vorsicht geraten und von der Beantwortung der Schreiben der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG‘ abgeraten.“
Der Deutsche Städtetag hat in einem Rundschreiben vom 22.11.1983 an seine Mitgliedsstädte im Umgang mit der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG‘ zur besonderen Vorsicht geraten und von der Beantwortung der Schreiben der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG‘ abgeraten.“