Brief des Journalisten B. an das
KULTURDEZERNAT DER STADT KÖLN
KULTURDEZERNAT DER STADT KÖLN
1. 11. 83
An den Kulturdezernenten
der Stadt Köln
Abteilung für Förderung
von Wissenschaft und Kunst
Betrifft:
Förderung des Künstlers P. Hübnerdurch die Stadt Köln
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zur Zeit erstelle ich eine Arbeit über: „Zeitgenössisches Musikschaffen und seine Mäzene“. Im Rahmen meiner Recherchen stieß ich auf die Neuerscheinungen der vierbändigen Werke „Herrscher der Musik“, „Leuchtfeuer der Musik“ und dazugehöriger Werbematerialien, in denen die Förderung des Komponisten Peter Hübner durch die Stadt Köln erwähnt wird.
Diese Angaben sollen in meiner Abhandlung nicht unerwähnt bleiben. Die wissenschaftliche Natur meiner Arbeit setzt jedoch eine sorgfältige Verifizierung voraus, und ich möchte es daher nicht versäumen, Sie zu bitten, mir bezüglich der folgenden Punkte Erläuterndes mitzuteilen.
-
Wann und in welcher Form wurden der Künstler und seine Werke gefördert?
Wie hat sich der Antragsteller zur Förderung qualifiziert?
-
Wie lautet die Begründung der Stadt / des Kulturdezernenten für die wohl recht hohe und umfassende Förderung, handelt es sich doch immerhin um acht Bände insgesamt?
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Wie kam es zu der engen Verbundenheit von Stadt und Künstler, die ja deutlich genug durch die Umschlagseite dokumentiert wird?
Für eine schnelle Erledigung meiner Anfrage wäre ich Ihnen sehr verbunden.
Mit freundlichen Grüßen und herzlichem Dank im voraus
Ihr
B.
Auf diese Anfrage des Journalisten antwortete das KULTURDEZERNAT DER STADT KÖLN am
5. Dezember 1983 in einem Brief:
5. Dezember 1983 in einem Brief:
„... daß die Stadt Köln keinerlei Förderung des fraglichen Werkes betrieben hat. Der Herausgeber wurde von mir aufgefordert, jegliche dahingehende Behauptung... zu unterlassen. Eine Kopie des Schreibens ist in der Anlage beigefügt.“
Der guten Ordnung halber drucken wir hier im folgenden den Inhalt dieser vom KULTURDEZERNAT DER STADT KÖLN für den Journalisten beigefügten Kopie ab:
Brief des KULTURAMTS DER STADT KÖLN
an die EUROPÄISCHE BUCH- UND SCHALLPLATTENVERTRIEBSGESELLSCHAFT
an die EUROPÄISCHE BUCH- UND SCHALLPLATTENVERTRIEBSGESELLSCHAFT
STADT KÖLN
DER OBERSTADTDIREKTOR
Kulturamt
Europäische Buch- und
Schallplattenvertriebsgesellschaft
Postfach 1174
6901 Schönau
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Buchreihe mit dem Titel „Das geheime Vermächtnis unserer großen Tonschöpfer“ vertreiben Sie einen Band des Autors Peter Hübner mit dem Titel „Herrscher der Musik“ (4 Bände).
In dem Werbeprospekt für dieses Buch behaupten Sie, daß der Rat der Stadt Köln durch eine finanzielle Förderung die (teilweise) Voraussetzung für die Entstehung dieses Buches geschaffen habe.
Diese Behauptung ist unwahr. Eine Förderung jedweder Art ist durch die Stadt Köln nicht erfolgt. Es drängt sich vielmehr der Verdacht auf, daß Sie den Namen der Stadt Köln zu Werbezwecken mißbrauchen.
Ich fordere Sie daher auf, diese Behauptung ab sofort zu unterlassen.
Sollte ich feststellen, daß diese oder eine ähnliche Behauptung von Ihnen wiederholt wird, werde ich straf- und zivilrechtliche Schritte gegen Sie einleiten.
DER OBERSTADTDIREKTOR
Kulturamt
Europäische Buch- und
Schallplattenvertriebsgesellschaft
Postfach 1174
6901 Schönau
5. Dezember 1983
Sehr geehrte Damen und Herren,
in einer Buchreihe mit dem Titel „Das geheime Vermächtnis unserer großen Tonschöpfer“ vertreiben Sie einen Band des Autors Peter Hübner mit dem Titel „Herrscher der Musik“ (4 Bände).
In dem Werbeprospekt für dieses Buch behaupten Sie, daß der Rat der Stadt Köln durch eine finanzielle Förderung die (teilweise) Voraussetzung für die Entstehung dieses Buches geschaffen habe.
Diese Behauptung ist unwahr. Eine Förderung jedweder Art ist durch die Stadt Köln nicht erfolgt. Es drängt sich vielmehr der Verdacht auf, daß Sie den Namen der Stadt Köln zu Werbezwecken mißbrauchen.
Ich fordere Sie daher auf, diese Behauptung ab sofort zu unterlassen.
Sollte ich feststellen, daß diese oder eine ähnliche Behauptung von Ihnen wiederholt wird, werde ich straf- und zivilrechtliche Schritte gegen Sie einleiten.