Nach diesem sind wir gegenüber dem BUNDESTAGSPRÄSIDENTEN nur dazu verpflichtet, ihm unseren von einem vereidigten Wirtschaftsprüfer geprüften RECHENSCHAFTSBERICHT termingemäß abzuliefern:
AUSZUG AUS DEM GELTENDEN PARTEIENGESETZ
DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
§ 23 Pflicht zur öffentlichen RechenschaftslegungDER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
(1)
Der Vorstand der Partei hat über die Herkunft und die Verwendung der Mittel, die seiner Partei innerhalb eines Kalenderjahres (Rechnungsjahr) zugeflossen sind, sowie über das Vermögen der Partei in einem Rechenschaftsbericht öffentlich Rechenschaft zu geben.(2)
Der Rechenschaftsbericht muß von einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft nach den Vorschriften der §§ 29 bis 31 geprüft werden. Er ist bis zum 30. September des dem Rechnungsjahr folgenden Jahres beim Präsidenten des Deutschen Bundestages einzureichen und von diesem als Bundestagsdrucksache zu verteilen. Der Präsident des Deutschen Bundestages kann die Frist aus besonderen Gründen bis zu drei Monaten verlängern. Der Rechenschaftsbericht der Partei ist dem jeweils auf seine Veröffentlichung folgenden Bundesparteitag zur Erörterung vorzulegen.(3)
Der Präsident des Deutschen Bundestages prüft, ob der Rechenschaftsbericht den Vorschriften des Sechsten Abschnittes entspricht. Das Ergebnis der Prüfung ist in den Bericht nach Absatz 5 aufzunehmen.(5)
Der Präsident des Deutschen Bundestages erstattet dem Deutschen Bundestag jährlich über die Entwicklung der Parteienfinanzen sowie über die Rechenschaftsberichte der Parteien Bericht. Der Bericht wird als Bundestagsdrucksache verteilt.Am 20.5.88 teilen wir dem BUNDESWAHLLEITER die Satzungsänderungen sowie die Satzungsergänzungen und deren Beschluß mit.
Brief der GOLDENEN PARTEI an den BUNDESWAHLLEITER
An den
Bundeswahlleiter
z. Hd. Herrn Gaspers
Gustav-Stresemann-Ring 11
6200 Wiesbaden 1
in der Anlage übersenden wir Ihnen die auf unserem Bundesparteitag vom 4. 4. 88 verabschiedeten Satzungsänderungen sowie -ergänzungen. Sie entsprechen Ihren Vorschlägen und unserem letzten Schreiben an Sie. Außerdem wurde der Vorstand neu gewählt. Eine Liste der Namen der Vorstandsmitglieder und ihrer Funktionen liegt bei.
Was die in Ihrem Brief vom 15.1.88 angeführten Unterlagen und Auskünfte Gründungsprotokoll, diverse Beschlußprotokolle und Angabe der Mitgliederzahl betrifft, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, auf welcher gesetzlichen Grundlage Sie diese von uns fordern und zu welchem Zweck Sie diese benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. i. V.
VERTRETER DES VOLKES die Goldene Partei
Bundesparteizentrale
3501 Kassel-Edermünde 1, Rainsborn 1
Tel.: 05603 / 5693, Teletex: 5 603 811
vorliegenden Satzung
Liste der Mitglieder des Bundesparteivorstandes
der Goldenen Partei
Ende des Zitats
Bundeswahlleiter
z. Hd. Herrn Gaspers
Gustav-Stresemann-Ring 11
6200 Wiesbaden 1
20.5.1988
in der Anlage übersenden wir Ihnen die auf unserem Bundesparteitag vom 4. 4. 88 verabschiedeten Satzungsänderungen sowie -ergänzungen. Sie entsprechen Ihren Vorschlägen und unserem letzten Schreiben an Sie. Außerdem wurde der Vorstand neu gewählt. Eine Liste der Namen der Vorstandsmitglieder und ihrer Funktionen liegt bei.
Was die in Ihrem Brief vom 15.1.88 angeführten Unterlagen und Auskünfte Gründungsprotokoll, diverse Beschlußprotokolle und Angabe der Mitgliederzahl betrifft, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, auf welcher gesetzlichen Grundlage Sie diese von uns fordern und zu welchem Zweck Sie diese benötigen.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. i. V.
VERTRETER DES VOLKES die Goldene Partei
Bundesparteizentrale
3501 Kassel-Edermünde 1, Rainsborn 1
Tel.: 05603 / 5693, Teletex: 5 603 811
Anlage:
Änderungen und Ergänzungen zu der Ihnenvorliegenden Satzung
Liste der Mitglieder des Bundesparteivorstandes
der Goldenen Partei
Ende des Zitats