Brief des FINANZAMTS KASSEL
an die GOLDENE PARTEI
an die GOLDENE PARTEI
Es ist sicher Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, auf das Gespräch vom 13.5.88, wegen Kassenberichte 1982 ff zu antworten.
Ich bitte Sie, bis zum nachstehenden Termin die Beantwortung nachzuholen oder mir die Hinderungsgründe mitzuteilen.
Termin: 15. 7. 88
Andernfalls werden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt.
Ende des Zitats
Ich bitte Sie, bis zum nachstehenden Termin die Beantwortung nachzuholen oder mir die Hinderungsgründe mitzuteilen.
Termin: 15. 7. 88
Andernfalls werden die Besteuerungsgrundlagen geschätzt.
Ende des Zitats
Brief der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an das FINANZAMT KASSEL
An das
Finanzamt
Kassel Goethestraße
z. Hd. Herrn Schmidt
Goethestr. 43
3500 Kassel
Wir haben die ganze Sache an unseren Wirtschaftsprüfer Herrn K. in Kassel abgegeben.
Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
i. V.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
D-3501 Kassel-Edermünde 1, Rainsborn 1
Tel: 05603-5693
Teletex: 05603811
Ende des Zitats
Finanzamt
Kassel Goethestraße
z. Hd. Herrn Schmidt
Goethestr. 43
3500 Kassel
15. 8. 1988
Wir haben die ganze Sache an unseren Wirtschaftsprüfer Herrn K. in Kassel abgegeben.
Sie werden von dort weitere Nachricht erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
i. V.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
D-3501 Kassel-Edermünde 1, Rainsborn 1
Tel: 05603-5693
Teletex: 05603811
Ende des Zitats
Brief der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
an den WIRTSCHAFTSPRÜFER
an den WIRTSCHAFTSPRÜFER
Herrn
W. K
3500 Kassel
Sehr geehrter Herr K
in der Anlage senden wir Ihnen einen Schriftwechsel mit dem Finanzamt Kassel-Goethestraße.
Herr Schmidt vom FA Kassel fordert von uns Kassenbericht und Steuererklärungen, die ihm, da er vom Heidelberger Finanzamt alle Unterlagen erhalten hat, vorliegen müssen oder für die er nicht zuständig ist.
Bei einem Gespräch in seinem Büro sagte er uns, daß er die Akten nur quergelesen habe.
In diesen Unterlagen sind die Kassenberichte von 1982 bis April 1985 vorhanden sowie die Steuererklärung von 1984, vom FA Heidelberg ausgefüllt mit O,- DM, gegen die wir damals wegen der Aberkennung der Gemeinnützigkeit Sprungklage erhoben haben.
Für Kassenbericht und Steuererklärungen der Partei das betrifft die Zeit ab 1. Mai 1985 sind die Finanzämter nicht zuständig, da Parteien laut § 23 PartG nur dem Bundestagspräsidenten gegenüber rechenschaftspflichtig sind und gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG und § 3 Abs. 1 Nr. 10 VStG von der Steuerpflicht befreit sind.
Ich rufe Sie in den nächsten Tagen an.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
D-3501 Kassel-Edermünde 1, Rainsborn 1
Tel: 05603-5693
Teletex: 05603811
Ende des Zitats
W. K
3500 Kassel
15. 8. 1988
Sehr geehrter Herr K
in der Anlage senden wir Ihnen einen Schriftwechsel mit dem Finanzamt Kassel-Goethestraße.
Herr Schmidt vom FA Kassel fordert von uns Kassenbericht und Steuererklärungen, die ihm, da er vom Heidelberger Finanzamt alle Unterlagen erhalten hat, vorliegen müssen oder für die er nicht zuständig ist.
Bei einem Gespräch in seinem Büro sagte er uns, daß er die Akten nur quergelesen habe.
In diesen Unterlagen sind die Kassenberichte von 1982 bis April 1985 vorhanden sowie die Steuererklärung von 1984, vom FA Heidelberg ausgefüllt mit O,- DM, gegen die wir damals wegen der Aberkennung der Gemeinnützigkeit Sprungklage erhoben haben.
Für Kassenbericht und Steuererklärungen der Partei das betrifft die Zeit ab 1. Mai 1985 sind die Finanzämter nicht zuständig, da Parteien laut § 23 PartG nur dem Bundestagspräsidenten gegenüber rechenschaftspflichtig sind und gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG und § 3 Abs. 1 Nr. 10 VStG von der Steuerpflicht befreit sind.
Ich rufe Sie in den nächsten Tagen an.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
D-3501 Kassel-Edermünde 1, Rainsborn 1
Tel: 05603-5693
Teletex: 05603811
Ende des Zitats