Der Inhalt unseres Briefs an die BUNDESTAGSPRÄSIDENTIN sei hier der guten Ordnung halber abgedruckt:
Brief der GOLDENEN PARTEI an die BUNDESTAGSPRÄSIDENTIN
An die
Präsidentin des
Deutschen Bundestages
Frau Dr. Süßmuth
Bundeshaus
Görrestr. 15
5300 Bonn 1
Sehr geehrte Frau Dr. Süßmuth,
wir möchten bei Ihnen anfragen, ob Sie nachdem Herr Jenninger zurücktreten mußte bereit sind, unseren Rechenschaftsbericht für das Jahr 1987 in der Bundesdrucksache zu veröffentlichen.
Bitte teilen Sie uns dies umgehend mit, so daß wir Ihnen dann den Bericht zusenden können.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. i. V.
1. Schatzmeister 2. Schatzmeister
VERTRETER DES VOLKES DIE GOLDENE PARTEI
3501 Kassel-Edermünde 1, Rainsborn 1
Tel.: 05603 / 5693, Teletex: 5 603 811
Ende des Zitats
Präsidentin des
Deutschen Bundestages
Frau Dr. Süßmuth
Bundeshaus
Görrestr. 15
5300 Bonn 1
25. 11. 1988
Sehr geehrte Frau Dr. Süßmuth,
wir möchten bei Ihnen anfragen, ob Sie nachdem Herr Jenninger zurücktreten mußte bereit sind, unseren Rechenschaftsbericht für das Jahr 1987 in der Bundesdrucksache zu veröffentlichen.
Bitte teilen Sie uns dies umgehend mit, so daß wir Ihnen dann den Bericht zusenden können.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. i. V.
1. Schatzmeister 2. Schatzmeister
VERTRETER DES VOLKES DIE GOLDENE PARTEI
3501 Kassel-Edermünde 1, Rainsborn 1
Tel.: 05603 / 5693, Teletex: 5 603 811
Ende des Zitats
Brief der BUNDESTAGSPRÄSIDENTIN
an die GOLDENE PARTEI
an die GOLDENE PARTEI
Die Präsidentin des Deutschen Bundestages dankt Ihnen für Ihr Schreiben vom 11. November 1988 und hat mich beauftragt, Ihnen wie folgt zu antworten:
Eine Rückfrage beim Bundeswahlleiter hat ergeben, daß die Bedenken, die ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 11. Mai 1988 mitgeteilt habe, noch nicht vollständig ausgeräumt sind. Die Organisation Vertreter des Volkes Die Goldene Partei ist noch nicht in das Verzeichnis der Parteien und politischen Vereinigungen aufgenommen worden, die gemäß § 6 Abs. 3 des Parteiengesetzes beim Bundeswahlleiter Parteiunterlagen hinterlegt haben.
Bis zur Erfüllung der dort geforderten Voraussetzungen wird der Rechenschaftsbericht Ihrer Organisation nicht als Bundestagsdrucksache verteilt.
Ende des Zitats
Eine Rückfrage beim Bundeswahlleiter hat ergeben, daß die Bedenken, die ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 11. Mai 1988 mitgeteilt habe, noch nicht vollständig ausgeräumt sind. Die Organisation Vertreter des Volkes Die Goldene Partei ist noch nicht in das Verzeichnis der Parteien und politischen Vereinigungen aufgenommen worden, die gemäß § 6 Abs. 3 des Parteiengesetzes beim Bundeswahlleiter Parteiunterlagen hinterlegt haben.
Bis zur Erfüllung der dort geforderten Voraussetzungen wird der Rechenschaftsbericht Ihrer Organisation nicht als Bundestagsdrucksache verteilt.
Ende des Zitats