„Wir können Ihnen versichern, daß die von uns in der besagten Broschüre gemachte Aussage ihre Richtigkeit hat sonst hätten wir sie nicht getroffen und daß Sie im Falle eines Rechtsstreites, welchen ja Sie eröffnen müßten, auf vielfältige Weise den kürzeren zöge:
- könnte dabei eine gewisse Unordnung und ein mangelnder Informationsfluß in Ihren eigenen Reihen zutage treten denn wenn eine solche Förderung stattgefunden hat, dann müßten Sie ja davon wissen, oder Sie sollten dies zumindest regierungsintern herausbekommen können;
-
wenn anhand Ihres Briefes und einer weiteren Untersuchung herauskäme, daß Ihnen an einer Aufdeckung unserer wahrhaft angestammten deutschen Tradition und Kultur gar nicht gelegen sei oder daß Sie der Tradition der ,heidnischen‘ Deutschen etwa gar ablehnend gegenüberständen.“
Und die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG beschließt den Brief an das Bundesinnenministerium: „Zu unserer Freude können wir Ihnen nun noch mitteilen, daß wir auf dieser guten Basis einer weiteren Förderung unserer Regierung auf Bundes- und auf Landesebene nicht mehr bedürfen, da uns anderweitig ausreichend Geldmittel zur Verfügung stehen. Viel eher sehen wir den Tag herbeikommen, wo wir der Bundesregierung, welche sich ja heute schon in großen Nöten befindet, behilflich sein werden, um ihr so zu danken. Bevor wir Ihnen also zusätzlich zu unserer Gesinnung noch Details einer Förderung der Erforschung der menschlich-kosmischen Ausbildungsprogramme unserer Vorfahren durch die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland offenbaren, möchten wir Sie bitten, uns erst einmal Ihre Gesinnung beziehungsweise die Gesinnung Ihres Ministeriums gegenüber unserer wahrlich angestammten deutschen Tradition und Kultur zu offenbaren. Auch die von Ihnen in Ihrem letzten Schreiben angedrohten ,weiteren Schritte‘ würden wir gerne einmal kennenlernen.“
Auf die Mahnung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an das Bundesinnenministerium (Fernschreiben vom 15. 3. 84) mit der Bitte um Beantwortung ihres Schreibens und zügige Erledigung des Vorgangs, schreibt der Bundesminister des Innern am 3. April 1984, Aktenzeichen: VtK II 1 300 000/166 „Ihr Schreiben vom 27.2.1984 habe ich erhalten und zur Kenntnis genommen. Ich habe es aus Zuständigkeitsgründen an den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit weitergegeben. Von dort werden Sie Antwort erhalten.“
Am 6. 4. 84 wendet sich also die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG an den Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit, bezieht sich dabei auf das Schreiben des Bundesministers des Innern vom 3. 4. 84 und bittet um eine zügige Beantwortung.
Die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG mahnt noch einmal mit Fernschreiben vom 10. 4. 84 beim Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit eine zügige Beantwortung des Vorgangs an und hat in dieser Angelegenheit nie wieder etwas vom Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit sowie vom Bundesinnenministerium gehört bis auf den Tag Ihrer Veröffentlichung im „Stern“ und der darin erneut aufgefrischten falschen Unterstellung (falls das Bundesinnenministerium von Ihnen in Ihrem „Stern“ überhaupt korrekt zitiert worden ist).
Aufgrund der Tatsache, daß 75 Prozent Ihres auf vier Seiten abgedruckten „Stern“-Artikels nachweislich falsch sind und daß es sich bei den restlichen 25 Prozent nur um so allgemeine Floskeln handelt wie das halbwegs korrekte Ausschreiben der Namen von Werften, Institutionen und Städten möchten wir lieber einmal davon ausgehen, daß auch diese Ihre Berufung auf das Bundesinnenministerium und auf das damit verbundene Zitat mit Wahrscheinlichkeit falsch ist.
Nun zu jenem von Ihnen zitierten Deutschen Städtetag:
„Der Deutsche Städtetag mahnte seine Mitglieder sogar ,zu besonderer Vorsicht im Umgang mit der Deutschen Kulturstiftung‘ und empfiehlt, deren Schreiben gar nicht erst zu beantworten.“