Im Sommer 1983 startete die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG im Rahmen eines umfassenden Forschungsprojektes eine bundesweite Anfrage über die Bedeutung der heute immer noch von Bund, Ländern, Städten und Gemeinden in ihren Amtswappen sorgsam gehüteten und benutzten traditionellen heidnischen Wappen, Zeichen und Symbole. Und sie fragte in diesem Zusammenhang auch bei den Oberbürgermeistern der 150 größten Städte der Bundesrepublik an:
„Im Rahmen unserer Untersuchungen über unsere deutsche Kultur stoßen wir immer wieder auf die Frage:
Welche Bedeutung liegt unseren traditionellen Wappen, Zeichen und Symbolen zugrunde?“
Diese Anfrage scheuchte den Deutschen Städtetag aus seiner unproduktiven Beschaulichkeit und stachelte ihn zu einer umfassenden und soweit die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG feststellen konnte in mehreren Etappen durchgeführten bundesweiten Verunglimpfungskampagne gegen die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG an, welche dann darin gipfelte, daß sie ihren Mitgliedsstädten dringendst anriet, jeglichen Kontakt mit der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG zu unterlassen. (-woran sich dann die meisten überhaupt nicht hielten und der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG bereitwillig und höchst interessiert zu dem Forschungsvorhaben die gewünschten Auskünfte erteilten.)
Später wurde jene Empfehlung des Deutschen Städtetags auch anderweitig zur Verunglimpfung des von Ihnen verleumdeten Komponisten und Buchautors Peter Hübner mit eingesetzt.
1966 wurde der Komponist Peter Hübner damals noch an der Musikhochschule in Köln immatrikuliert, aber aufgrund seiner vollkommenen kompositorischen Leistungen als absoluter Ausnahmefall unter Einräumung aller Vorteile der Immatrikulation vom gesamten Hochschulstudium befreit von der Stadt Köln umworben, sich dort anzusiedeln.
Und er wurde hierbei wiederholt durch die Stadt Köln beim Aufbau seines elektronischen Studios, welches er für spezielle Forschungszwecke benötigte, finanziell gefördert.
Darüber hinaus wurden dem Komponisten von der Stadt Köln Wohnungen beziehungsweise Häuser kostenlos zur Bewohnung angeboten, um ihn für ein Verbleiben in Köln zu interessieren zumal er zu jener Zeit bei seiner Teilnahme auf dem internationalen Kongreß für experimentelle Musik an der Technischen Universität Berlin, in Zusammenarbeit mit der Akademie der Künste im Rahmen der Berliner Festwochen durchgeführt, mit seinem Referat (er war einer von 16 international ausgesuchten Referenten) sowie mit der Uraufführung seines Werkes „Energie 1“ allerseits großes Aufsehen erregte und deshalb in Anerkennung seiner musikalischen und musiktheoretischen Leistungen weltweit Angebote erhielt, welche von der Rundfunksendung aller seiner Werke bis zur Professur reichten.
Der Komponist entschied sich jedoch weder für Köln noch für die anderen Anerbieten, sondern er entschloß sich, dem Angebot der Bundesregierung zu folgen und in den Himalayas die Forschungs- und Kulturreise in unsere uralte europäische Tradition der freien Gewissens- und Willensbildung sowie der natürlichen Menschenwürde anzutreten.
Als die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG 1982 im Rahmen der Herausgabe der beiden musikwissenschaftlichen Werke des Komponisten Peter Hübner „Herrscher der Musik“ und „Leuchtfeuer der Musik“ aus der Reihe „Das geheime Vermächtnis unserer großen Tonschöpfer“ auf eine Förderung durch die Stadt Köln hinwies, da begann unter der persönlichen Schirmherrschaft des Stuttgarter Oberbürgermeisters Rommel die Mitwirkung des von Ihnen in Ihrem „Stern“-Artikel zitierten „Deutschen Städtetages“: die Stadt Köln startete gegen die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG und besonders auch gegen den Komponisten und Autor als deren Präsident eine bundesweite Verunglimpfungskampagne, welche jene Förderung durch die Stadt Köln dementierte.
An diese Kampagne wurden dann verleumderische Schmähungen des Deutschen Städtetages sowie des damaligen Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Prof. Dr. Friedhelm Farthmann, und des Ministerpräsidenten Rau mit entsprechendem Schrifttum angehängt.
Dokumente über diese konzertierte Verunglimpfungskampagne gegenüber Dritten und die Unterstellung des Betrugs gegenüber dem Komponisten und Autor beziehungsweise der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG liegen uns vielfältig vor.
Uns liegen aber auch jene Dokumente vor, die die mehrmalige finanzielle Förderung des Komponisten Peter Hübner durch die Stadt Köln beurkunden und die somit geeignet sind, die an der Kampagne beteiligten Personen und Personenkreise ihrer gerechten Bestrafung zuzuführen.
Erstaunlich hierbei ist, mit welcher Frechheit sich Behörden bzw. Organisationen wie die Stadt Köln, der Deutsche Städtetag und das Land Nordrhein-Westfalen an einer Verunglimpfungskampagne gegen einen Autor beteiligen, der gerade als herausragender Komponist von der Stadt Köln und vom Land Nordrhein-Westfalen gefördert worden war bevor er auf Kosten und im Auftrag der Bundesregierung die demokratische Tradition unserer alten europäischen Hochkultur erforschte und obwohl diese Einrichtungen doch davon ausgehen müssen, daß der Autor über die entsprechenden Dokumente der Förderung verfügt, welche eine sichere gerichtliche Verurteilung der verleumdenden Personen und Personenkreise garantieren.