„Stern“ gibt vor, die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG behaupte „fälschlich wie ungeniert“, als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt zu sein.
Tatsache ist, daß die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG ursprünglich als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt war und daß sie schon seit längerem einer solchen Anerkennung nicht mehr bedarf, da sie am 1. Mai 1985 als kulturpolitisches Organ in die VERTRETER DES VOLKES die Goldene Partei eingegliedert wurde.
Warum sollte sie also noch eine solche Behauptung als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt zu sein aufstellen?
„Stern“ spricht bei den Repräsentanten der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG von vermeintlichen TM-Anhängern.
Tatsache ist, daß die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG die uralte demokratische Ausbildung unserer europäischen Vorfahren in der freien Gewissens- und Willensbildung, also eigenes angestammtes deutsches Kulturgut, in ihre Programme integriert hat, bei sich selbst zur Anwendung bringt und darüber hinaus öffentlich fördert, und aus dem Ausland demokratisches Wissen sowie demokratische Techniken nur insoweit wieder einführt und verwendet, als diese nachweislich aus Deutschland stammen und von unseren Vorfahren zu früheren Zeiten im Rahmen der Völkerwanderungen in andere Gebiete der Welt mitgenommen und dort reinerhalten und überliefert wurden.
Auf der in Ihrem „Stern“ erwähnten Tagung in London mit angeblich verwirrendem Charakter wurde erläutert, daß es sich bei dem Parteiprogramm der VERTRETER DES VOLKES der Goldenen Partei erwiesenermaßen n i c h t um ein religiöses oder weltanschauliches Kulturgut aus dem Ausland, sondern um jene uralte, in der Edda dem ältesten deutschen Geschichtswerk ausführlich beschriebene und namentlich genannte demokratische Tradition unserer europäischen Vorfahren in der freien Gewissens- und Willensbildung zugunsten einer authentischen sozialen Erfahrungs- und Handlungsfähigkeit handelt.
Die Auseinandersetzung mit dieser uralten demokratischen Tradition aus der Zeit unserer europäischen Hochkultur ist somit nicht eine Sache von Sektenexperten wozu Sie diese in Ihrem Bericht machen , sondern von Geschichtsforschern und demokratisch gesinnten Bürgern sowie von Politikern, die das Wort demokratisch nicht nur dem Namen nach blind in ihre Partei eingeflochten haben.
Die Erforschung dieses Sachverhaltes wurde unter anderem schon 1969 von der Bundesregierung mitfinanziert, und zwar von der damaligen Großen Koalition also von der linken wie von der rechten Seite.
Und es wurde hierzu von der Bundesregierung auch eine Delegation in die Himalayas entsandt und finanziert, um sich über den demokratischen Wert und die staatspolitische Anwendungsmöglichkeit unseres uralten indogermanischen Kulturerbes Klarheit zu verschaffen.
Einer dieser von der Bundesregierung finanzierten und entsandten Delegierten war der Komponist und Buchautor Peter Hübner in Ihrem „Stern“ mit dem Titel „oberster deutscher Kulturstifter“ bezeichnet und gleichzeitig in religiösem Fanatismus als vermeintlicher Betrüger verunglimpft.
Der in Ihrem „Stern“ genannte Heidelberger Staatsanwalt versuchte diesen Tatbestand der Förderung durch die Bundesregierung wie dieser auf dem von Ihnen genannten Werk des Autors „Arbeit Gott der Deutschen“ von Peter Hübner dokumentiert ist zu erkunden und festzustellen, wann und wo die besagte Förderung der Erforschung der menschlich-kosmischen Ausbildungsprogramme unserer heidnischen Vorfahren durch die Bundesregierung im einzelnen stattgefunden hat.
Der Autor verweigerte ihm derzeit die Auskunft, da sich der Staatsanwalt dieses Gespräch mit Hilfe der Vortäuschung falscher Tatsachen erschlichen und somit beim Autor dessen begründetes Mißtrauen hervorgerufen hatte.
Auch die in Ihrem Artikel zitierte Bundesregierung soll hier kurz angesprochen werden.
Sie schreiben: „Auch dem Bundesministerium des Innern ist die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG nicht unbekannt. Dort heißt es: ,Sie beruft sich auf die Förderung durch die Bundesregierung. Diese Behauptung ist jedoch falsch.‘“
Daß die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG dem Bundesministerium des Innern bekannt ist, ergibt sich schon aus unserer vielfältigen Auseinandersetzung mit dem Bundesinnenminister in vielen Fragen.
Falsch ist aber, daß sich die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG darauf berufe, durch die Bundesregierung gefördert zu sein.
Mit Schreiben vom 24. November 1983,
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Aktenzeichen: VtK II 1 300 000/166,
sowie vom 19. Januar 1984,
Aktenzeichen: VtK II 1 300 000/166,
fragt das Bundesinnenministerium bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG nach der besagten Förderung und bekundet dabei die Annahme, daß die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG in dieser Sache öffentlich eine unwahre Behauptung verbreite.