Der Inhalt des Briefes sei hier der guten Ordnung halber abgedruckt:
Brief der STAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE
an die STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG
an die STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG
Staatsanwaltschaft
7500 Karlsruhe,
13 Js 110/84
Vfg.
1. Register Auszug
2. Ur.
An die
Staatsanwaltschaft
6900 Heidelberg
mit der Bitte um Übernahme des Verfahrens.
Nachdem das Ermittlungsverfahren gegen die „Deutsche Kulturstiftung“ wegen Verdachts der Verunglimpfung des Bundespräsidenten und der verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen (13 Js 106/84) mangels Ermächtigung zur Strafverfolgung gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, besteht im vorliegenden Verfahren eine hiesige Zuständigkeit wegen Sachzusammenhangs nicht mehr.
Um Übernahmenachricht wird gebeten.
3. Reg. Beleg
(Spitz)
Staatsanwalt
7500 Karlsruhe,
den 19. 12. 84
13 Js 110/84
Vfg.
1. Register Auszug
2. Ur.
An die
Staatsanwaltschaft
6900 Heidelberg
mit der Bitte um Übernahme des Verfahrens.
Nachdem das Ermittlungsverfahren gegen die „Deutsche Kulturstiftung“ wegen Verdachts der Verunglimpfung des Bundespräsidenten und der verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen (13 Js 106/84) mangels Ermächtigung zur Strafverfolgung gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, besteht im vorliegenden Verfahren eine hiesige Zuständigkeit wegen Sachzusammenhangs nicht mehr.
Um Übernahmenachricht wird gebeten.
3. Reg. Beleg
(Spitz)
Staatsanwalt
So arbeiten wohl die amtlichen Mühlen der Kriminalisierung indem mit der Zeit ein Haufen Strafverfahren gesammelt und übereinandergeschichtet werden und wenn sie auch im einzelnen schließlich eingestellt werden müssen so dann doch noch im Laufe weiterer anhängiger Ermittlungsverfahren immer noch eine wunderbare breitgefächerte Kriminalisierungsgrundlage darstellen, deren geschicktes Einfließen in die neuen Verfahren auch für diskrete Pressemitteilungen für deren Veröffentlichungen immer noch gute Dienste leisten kann.
Mir liegen schriftliche Dokumente vor, aus denen klar und deutlich hervorgeht, daß auch gerade die hier betroffene STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG an Dritte verunglimpfende Informationen über spezielle Strafverfolgungen gegen mich bzw. die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG weitergegeben hat sowohl an bürgerliche Organisationen als auch an die Presse.
Im zweiten Falle erfuhr ich dann erst aus einem großen Illustriertenartikel der Boulevard-Presse mit immerhin Millionenauflage, um welche Art neues Ermittlungsverfahren es sich gerade wieder gegen mich handelte.
Und so erhielt ich dann immerhin aber noch hier und da selbst amtliche Kenntnis, indem mir dann beispielsweise so etwas wie das Folgende vom 22. Januar 1985 ins Haus flatterte:
Brief der STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG
An die
Deutsche Kulturstiftung
z.Hd. v. Herrn Peter Hübner
Adam-Remmele-Str. 3
6901 Schönau-Altneudorf
Aktenzeichen: 41 Js 1005/85
Das Verfahren wird gemäß § 170 Abs. II StPO eingestellt.
gez. Heister
Staatsanwalt
An die
Deutsche Kulturstiftung
z.Hd. v. Herrn Peter Hübner
Adam-Remmele-Str. 3
6901 Schönau-Altneudorf
Aktenzeichen: 41 Js 1005/85
22. Januar 1985
Betr.:
Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Vergehens gegen das PressegesetzDas Verfahren wird gemäß § 170 Abs. II StPO eingestellt.
gez. Heister
Staatsanwalt
Eine Kopie dieses Strafantrages sowie noch weiterer ähnlicher Kriminalisierungsbestrebungen von derselben Stelle liegen mir vor.
Gründer dieser Tarnorganisation ist der KANZLERAMTSMINISTER Vogel, der ja des öfteren jene gewichtigen, offiziellen Erklärungen des BUNDESKANZLERAMTES abgab.