Der richterliche Hausdurchsuchungsbefehl sei hier der guten Ordnung halber im folgenden abgedruckt.
HAUSDURCHSUCHUNGSBEFEHL zur Durchsuchung
des Anwesens und der Verantwortlichen
der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
des Anwesens und der Verantwortlichen
der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
Ausfertigung
AMTSGERICHT HEIDELBERG
Aktenzeichen: 7 AR 74/84
Heidelberg, 16. 8. 84
Ermittlungsverfahren gegen d. Verantwortlichen der
„Deutschen Kulturstiftung“ in Schönau-Altneudorf,
Präsident: Peter Hübner
B e s c h l u ß :
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 9.8.1984 Az.: 13 Js 106/84 wird gem. §§ 94 f, 102 f, 111 b StPO die Durchsuchung der Wohn-, Geschäfts-, Nebenräume, Pkw und der sonstigen Sachen und der Person der Verantwortlichen der „Deutschen Kulturstiftung“, Adam-Remmele-Str. 3, 6901 Schönau-2 Altneudorf, Präsident: Peter Hübner, geb. am 11.4.1940, wohnhaft ebenda, sowie die Beschlagnahme dort eventuell aufgefundener Beweismittel angeordnet.
G r ü n d e :
Nach den bisherigen Ermittlungen sind die Verantwortlichen der „Deutschen Kulturstiftung“, die aus der Jugendsekte „WYMS“, einer Unterorganisation der Bewegung für „Transzendentale Meditation“ hervorgegangen ist, verdächtig, einen „Offenen Brief“ an die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat mit Datum vom 12. 6. 1984 verbreitet zu haben, der Passagen enthält, die eine Verunglimpfung des damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Carstens sowie eine Verunglimpfung bzw. Beleidigung des Bundeskanzlers Dr. Kohl darstellen.
Es ist zu erwarten, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln (insbesondere Schriften) führen wird, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können. Darüber hinaus ist die Durchsuchung und Beschlagnahme zur Sicherstellung der zu erwartenden Einziehung der Schriften erforderlich.
i.V. Kontny
Richterin am Amtsgericht
AMTSGERICHT HEIDELBERG
Aktenzeichen: 7 AR 74/84
Heidelberg, 16. 8. 84
Ermittlungsverfahren gegen d. Verantwortlichen der
„Deutschen Kulturstiftung“ in Schönau-Altneudorf,
Präsident: Peter Hübner
B e s c h l u ß :
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 9.8.1984 Az.: 13 Js 106/84 wird gem. §§ 94 f, 102 f, 111 b StPO die Durchsuchung der Wohn-, Geschäfts-, Nebenräume, Pkw und der sonstigen Sachen und der Person der Verantwortlichen der „Deutschen Kulturstiftung“, Adam-Remmele-Str. 3, 6901 Schönau-2 Altneudorf, Präsident: Peter Hübner, geb. am 11.4.1940, wohnhaft ebenda, sowie die Beschlagnahme dort eventuell aufgefundener Beweismittel angeordnet.
G r ü n d e :
Nach den bisherigen Ermittlungen sind die Verantwortlichen der „Deutschen Kulturstiftung“, die aus der Jugendsekte „WYMS“, einer Unterorganisation der Bewegung für „Transzendentale Meditation“ hervorgegangen ist, verdächtig, einen „Offenen Brief“ an die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat mit Datum vom 12. 6. 1984 verbreitet zu haben, der Passagen enthält, die eine Verunglimpfung des damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Carstens sowie eine Verunglimpfung bzw. Beleidigung des Bundeskanzlers Dr. Kohl darstellen.
Es ist zu erwarten, daß die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln (insbesondere Schriften) führen wird, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können. Darüber hinaus ist die Durchsuchung und Beschlagnahme zur Sicherstellung der zu erwartenden Einziehung der Schriften erforderlich.
i.V. Kontny
Richterin am Amtsgericht