Fernschreiben des Richters am AMTSGE0RICHT
HEIDELBERG an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
HEIDELBERG an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
461469 dekus d
461511 stahd d
461469 dekus d
fs.-nr. 1896 03. 09. 1984 11.10 Uhr
An die
Deutsche Kulturstiftung
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
Schönau
der Deutschen Kulturstiftung
Präsident: Peter Hübner
Vor der weiteren Verbreitung des „Offenen Briefes“ werden Sie gewarnt, da dies nach Sachlage weitere Strafbarkeit gem. Par. 90 StGB begründen kann.
gez. Haberacker,
Richter am Amtsgericht
Amtsgericht Heidelberg, den 03.09.84
461469 dekus d
461511 stahd d
461511 stahd d
461469 dekus d
fs.-nr. 1896 03. 09. 1984 11.10 Uhr
An die
Deutsche Kulturstiftung
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
Schönau
Betr.:
Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichender Deutschen Kulturstiftung
Präsident: Peter Hübner
Vor der weiteren Verbreitung des „Offenen Briefes“ werden Sie gewarnt, da dies nach Sachlage weitere Strafbarkeit gem. Par. 90 StGB begründen kann.
gez. Haberacker,
Richter am Amtsgericht
Amtsgericht Heidelberg, den 03.09.84
461469 dekus d
461511 stahd d
Fernschreiben der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
an den Richter am AMTSGERICHT HEIDELBERG
an den Richter am AMTSGERICHT HEIDELBERG
461511 stahd d
03.09.84 15.16 uhr
461469 dekus d
034/001 computer-message
tlx-no 2434/1 03/sep/84 15:16h
An die
Staatsanwaltschaft Heidelberg
mit der Bitte um Weiterleitung
an die Abteilung 8 Amtsgericht
Richter am Amtsgericht
Herrn Haberacker
mit den Idealen von
Aufforderung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an Bundestag und Bundesrat, gegen den Bundespräsidenten Karl Carstens, gegen die Stadt Aachen, gegen den an der Feier zur Karlspreisverleihung beteiligten Bundeskanzler Kohl sowie gegen die weiteren an der Ehrung beteiligten Personen, Personenkreise und Körperschaften Anklage zu erheben wegen:
Wie kein anderer hat sich gerade Karl der Große in Europa und speziell in Deutschland durch
für die christliche Kirche sowie für ihre auf Ausbeutung spezialisierten Körperschaften und Personenkreise bis in die heutige Zeit besondere Verdienste erworben welche dann auch folgerichtig zu seiner Heiligsprechung führten.
Gemäß seinem bei Amtsantritt geleisteten Eid:
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe“,
wäre der Repräsentant der in der Bundesrepublik versammelten deutschen Bürger verpflichtet gewesen, den Preis abzulehnen und darüber hinaus einem solch sittenwidrigen deutschfeindlichen Verhalten auf deutschem Boden entgegenzuwirken.
Aufgrund der allgemein und öffentlich verfügbaren geschichtlichen Dokumente sowie aufgrund unserer rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen ist vorauszusetzen, daß sowohl der Bundespräsident Karl Carstens als auch der Oberbürgermeister der Stadt Aachen als auch der Bundeskanzler sowie andere an dieser Preisverleihung beteiligte Personen, Personenkreise und Körperschaften in der Sache informiert waren und sich der Tatsache bewußt sein mußten, daß sie kraft unserer demokratischen Grundordnung nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet waren und sind, ihre verfassungsmäßig garantierte Gewissens- und Willensfreiheit zugunsten einer die Menschenwürde fördernden rechtschaffenen Verhaltensweise einzusetzen und der gesamten Veranstaltung aktiv entgegenzuwirken.
unser Mahntelex Nr. 2413/1 vom 1.9.84 sowie
Ihr Fernschreiben Nr. 1896 vom 3.9.84
Sehr geehrte Damen und Herren Richter,
in unserem Fernschreiben vom 31.8.84 baten wir Sie um umgehende amtliche Auskunft, ob kraft richterlichen Beschlusses einer weiteren Verbreitung des Offenen Briefes der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat betreffend die Verleihung des Karlspreises an den Bundespräsidenten Karl Carstens irgend etwas im Wege steht oder nicht.
Nun warnen Sie uns vor der weiteren Verbreitung des besagten Offenen Briefes, vorenthalten uns aber die von uns erbetene klare, eindeutige und unmißverständliche amtliche Auskunft wo doch die Verbreitung dieses Offenen Briefes als offizieller Grund für die vollständige Durchsuchung der Räume verschiedener Körperschaften, Personenkreise und Privatpersonen darunter auch die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG angegeben wurde.
Statt dessen sprechen Sie von einer weiteren Strafbarkeit gemäß Paragraph 90 StGB, ohne uns die bisherige Strafbarkeit genannt zu haben.
Auch dies bitten wir Sie umgehend nachzuholen.
Wir bitten also nochmals um ordnungsgemäße, korrekte, umgehende amtliche Auskunft, ob kraft richterlichen Beschlusses einer weiteren Verbreitung dieser Dokumentation irgend etwas im Wege steht oder nicht sowie um die Benennung der vorigen von Ihnen nicht genauer benannten Strafbarkeit.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
461511 stahd d
461469 dekus d
03.09.84 15.16 uhr
461469 dekus d
034/001 computer-message
tlx-no 2434/1 03/sep/84 15:16h
An die
Staatsanwaltschaft Heidelberg
mit der Bitte um Weiterleitung
an die Abteilung 8 Amtsgericht
Richter am Amtsgericht
Herrn Haberacker
Bezug:
Verknüpfung des Amtes des Bundespräsidentenmit den Idealen von
- Völkermord
- Plünderung
- Verelendung
- Leibeigenschaft
- Beseitigung der Demokratie
- Traditionslosigkeit
- Unterdrückung der Frau
- Versklavung der Jugend
- Diebstahl und Verschacherung des Volksgutes
- Deportationen
- Rechtlosigkeit
Aufforderung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an Bundestag und Bundesrat, gegen den Bundespräsidenten Karl Carstens, gegen die Stadt Aachen, gegen den an der Feier zur Karlspreisverleihung beteiligten Bundeskanzler Kohl sowie gegen die weiteren an der Ehrung beteiligten Personen, Personenkreise und Körperschaften Anklage zu erheben wegen:
- Untergrabung der Gewissensfreiheit
- Aushöhlung der Willensfreiheit
- Verhöhnung der persönlichen Freiheit
- Etablierung der Sittenlosigkeit
- Mißachtung der natürlichen Menschenwürde
- Diffamierung des deutschen Volkes, seiner Vorfahren sowie seiner angestammten hohen Tradition und Kultur
Wie kein anderer hat sich gerade Karl der Große in Europa und speziell in Deutschland durch
- systematischen Völkermord
- konsequente Plünderungen
- gezielte Verelendung
- Etablierung der Leibeigenschaft
- vorsätzliche Beseitigung der Demokratie
- skrupellose Zerschlagung der natürlichen Menschenwürde
- erbarmungslose Verfolgungen und grausame Ermordungen der Hüter und Hüterinnen unserer deutschen Tradition und Kultur
- systematische Zersetzung der Ehre und Gleichberechtigung der Frau
- Versklavung der Jugend
- Diebstahl und Verschacherung des Volksguts
- Deportationen ganzer Völkerstämme
- gewaltsame Aufhebung der auf Sittlichkeit gegründeten traditionellen deutschen Rechtsprechung
- usw. usw.
für die christliche Kirche sowie für ihre auf Ausbeutung spezialisierten Körperschaften und Personenkreise bis in die heutige Zeit besondere Verdienste erworben welche dann auch folgerichtig zu seiner Heiligsprechung führten.
Gemäß seinem bei Amtsantritt geleisteten Eid:
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe“,
wäre der Repräsentant der in der Bundesrepublik versammelten deutschen Bürger verpflichtet gewesen, den Preis abzulehnen und darüber hinaus einem solch sittenwidrigen deutschfeindlichen Verhalten auf deutschem Boden entgegenzuwirken.
Aufgrund der allgemein und öffentlich verfügbaren geschichtlichen Dokumente sowie aufgrund unserer rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen ist vorauszusetzen, daß sowohl der Bundespräsident Karl Carstens als auch der Oberbürgermeister der Stadt Aachen als auch der Bundeskanzler sowie andere an dieser Preisverleihung beteiligte Personen, Personenkreise und Körperschaften in der Sache informiert waren und sich der Tatsache bewußt sein mußten, daß sie kraft unserer demokratischen Grundordnung nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet waren und sind, ihre verfassungsmäßig garantierte Gewissens- und Willensfreiheit zugunsten einer die Menschenwürde fördernden rechtschaffenen Verhaltensweise einzusetzen und der gesamten Veranstaltung aktiv entgegenzuwirken.
Betr.:
Unser Fernschreiben Nr. 2412/1 vom 31.8.84 sowieunser Mahntelex Nr. 2413/1 vom 1.9.84 sowie
Ihr Fernschreiben Nr. 1896 vom 3.9.84
„Für freie Menschen
sind Drohungen wirkungslos.“
sind Drohungen wirkungslos.“
Cicero
Sehr geehrte Damen und Herren Richter,
in unserem Fernschreiben vom 31.8.84 baten wir Sie um umgehende amtliche Auskunft, ob kraft richterlichen Beschlusses einer weiteren Verbreitung des Offenen Briefes der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat betreffend die Verleihung des Karlspreises an den Bundespräsidenten Karl Carstens irgend etwas im Wege steht oder nicht.
Nun warnen Sie uns vor der weiteren Verbreitung des besagten Offenen Briefes, vorenthalten uns aber die von uns erbetene klare, eindeutige und unmißverständliche amtliche Auskunft wo doch die Verbreitung dieses Offenen Briefes als offizieller Grund für die vollständige Durchsuchung der Räume verschiedener Körperschaften, Personenkreise und Privatpersonen darunter auch die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG angegeben wurde.
„Nun rollen der heiligen Ströme
Gluten rückwärts,
Samt dem Recht sind
jegliche Dinge verkehrt.“
Gluten rückwärts,
Samt dem Recht sind
jegliche Dinge verkehrt.“
Euripides
Statt dessen sprechen Sie von einer weiteren Strafbarkeit gemäß Paragraph 90 StGB, ohne uns die bisherige Strafbarkeit genannt zu haben.
Auch dies bitten wir Sie umgehend nachzuholen.
„Eine richtige Antwort ist
wie ein lieblicher Kuß.“
wie ein lieblicher Kuß.“
Goethe
Wir bitten also nochmals um ordnungsgemäße, korrekte, umgehende amtliche Auskunft, ob kraft richterlichen Beschlusses einer weiteren Verbreitung dieser Dokumentation irgend etwas im Wege steht oder nicht sowie um die Benennung der vorigen von Ihnen nicht genauer benannten Strafbarkeit.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
461511 stahd d
461469 dekus d