Nachdem wir allerdings von dort keine Antwort erhalten hatten, riefen wir noch einmal am 11. 9. beim AMTSGERICHT HEIDELBERG an, wo uns dann mit einem befreiten Unterton in der Stimme versichert wurde, daß der ganze Vorgang schon am 3. 9. an die STAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE weitergeleitet worden sei.
Und somit übersandten wir noch am selben Tag an die STAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE folgendes Fernschreiben:
Fernschreiben der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
an die STAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE
an die STAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE
7826816 sta d
461469 dekus d
069/001 computer-message
tlx-no 2500/1 11/sep/84 18:44h
An die
Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Js 106/84
mit den Idealen von
Aufforderung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an Bundestag und Bundesrat, gegen den Bundespräsidenten Karl Carstens, gegen die Stadt Aachen, gegen den an der Feier zur Karlspreisverleihung beteiligten Bundeskanzler Kohl sowie gegen die weiteren an der Ehrung beteiligten Personen, Personenkreise und Körperschaften Anklage zu erheben wegen:
Wie kein anderer hat sich gerade Karl der Große in Europa und speziell in Deutschland durch
für die christliche Kirche sowie für ihre auf Ausbeutung spezialisierten Körperschaften und Personenkreise bis in die heutige Zeit besondere Verdienste erworben welche dann auch folgerichtig zu seiner Heiligsprechung führten.
wäre der Repräsentant der in der Bundesrepublik versammelten deutschen Bürger verpflichtet gewesen, den Preis abzulehnen und darüber hinaus einem solch sittenwidrigen deutschfeindlichen Verhalten auf deutschem Boden entgegenzuwirken.
Aufgrund der allgemein und öffentlich verfügbaren geschichtlichen Dokumente sowie aufgrund unserer rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen ist vorauszusetzen, daß sowohl der Bundespräsident Karl Carstens als auch der Oberbürgermeister der Stadt Aachen als auch der Bundeskanzler sowie andere an dieser Preisverleihung beteiligte Personen, Personenkreise und Körperschaften in der Sache informiert waren und sich der Tatsache bewußt sein mußten, daß sie kraft unserer demokratischen Grundordnung nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet waren und sind, ihre verfassungsmäßig garantierte Gewissens- und Willensfreiheit zugunsten einer die Menschenwürde fördernden rechtschaffenen Verhaltensweise einzusetzen und der gesamten Veranstaltung aktiv entgegenzuwirken.
z. Hd. Richterin am Amtsgericht, Frau Kontny
Unser Mahntelex Nr. 2413/1 vom 1.9.84
Fernschreiben Nr. 1896 vom 3.9.84 vom
Amtsgericht Heidelberg, Richter Haberacker
an die Deutsche Kulturstiftung
Unser Telex 2434/1 vom 3.9.84
an Richter Haberacker, Amtsgericht Heidelberg
Postkarte vom Amtsgericht Heidelberg an die
Deutsche Kulturstiftung vom 4.9.84,
Geschäfts-Nr. 7 AR 81/84
Das Amtsgericht teilt darin mit, daß unser Fernschreiben zur zuständigen Behandlung an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu 13 Js 106/84 weitergeleitet wurde
Telefongespräch der Deutschen Kulturstiftung vom 11.9.84 mit Frau Fertig vom Amtsgericht Heidelberg, in dem sie bestätigt, daß der Vorgang am 3.9.84 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu Js 106/84 weitergeleitet wurde
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um eine zügige Beantwortung unseres Fernschreibens Nr. 2434/1 vom 3.9.84 an das Amtsgericht Heidelberg, das zur zuständigen Behandlung an Sie weitergeleitet wurde.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
nnnn
7826816 sta d
461469 dekus d
461469 dekus d
069/001 computer-message
tlx-no 2500/1 11/sep/84 18:44h
An die
Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Js 106/84
Bezug:
Verknüpfung des Amtes des Bundespräsidentenmit den Idealen von
- Völkermord
- Plünderung
- Verelendung
- Leibeigenschaft
- Beseitigung der Demokratie
- Traditionslosigkeit
- Unterdrückung der Frau
- Versklavung der Jugend
- Diebstahl und Verschacherung des Volksgutes
- Deportationen
- Rechtlosigkeit
Aufforderung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an Bundestag und Bundesrat, gegen den Bundespräsidenten Karl Carstens, gegen die Stadt Aachen, gegen den an der Feier zur Karlspreisverleihung beteiligten Bundeskanzler Kohl sowie gegen die weiteren an der Ehrung beteiligten Personen, Personenkreise und Körperschaften Anklage zu erheben wegen:
- Untergrabung der Gewissensfreiheit
- Aushöhlung der Willensfreiheit
- Verhöhnung der persönlichen Freiheit
- Etablierung der Sittenlosigkeit
- Mißachtung der natürlichen Menschenwürde
- Diffamierung des deutschen Volkes, seiner Vorfahren sowie seiner angestammten hohen Tradition und Kultur
Wie kein anderer hat sich gerade Karl der Große in Europa und speziell in Deutschland durch
- systematischen Völkermord
- konsequente Plünderungen
- gezielte Verelendung
- Etablierung der Leibeigenschaft
- vorsätzliche Beseitigung der Demokratie
- skrupellose Zerschlagung der natürlichen Menschenwürde
- erbarmungslose Verfolgungen und grausame Ermordungen der Hüter und Hüterinnen unserer deutschen Tradition und Kultur
- systematische Zersetzung der Ehre und Gleichberechtigung der Frau
-
Versklavung der Jugend
- Diebstahl und Verschacherung des Volksguts
- Deportationen ganzer Völkerstämme
- gewaltsame Aufhebung der auf Sittlichkeit gegründeten traditionellen deutschen Rechtsprechung
- usw. usw
für die christliche Kirche sowie für ihre auf Ausbeutung spezialisierten Körperschaften und Personenkreise bis in die heutige Zeit besondere Verdienste erworben welche dann auch folgerichtig zu seiner Heiligsprechung führten.
Gemäß seinem bei Amtsantritt geleisteten Eid:
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe“,
„Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe“,
wäre der Repräsentant der in der Bundesrepublik versammelten deutschen Bürger verpflichtet gewesen, den Preis abzulehnen und darüber hinaus einem solch sittenwidrigen deutschfeindlichen Verhalten auf deutschem Boden entgegenzuwirken.
Aufgrund der allgemein und öffentlich verfügbaren geschichtlichen Dokumente sowie aufgrund unserer rechtzeitig zur Verfügung gestellten Informationen ist vorauszusetzen, daß sowohl der Bundespräsident Karl Carstens als auch der Oberbürgermeister der Stadt Aachen als auch der Bundeskanzler sowie andere an dieser Preisverleihung beteiligte Personen, Personenkreise und Körperschaften in der Sache informiert waren und sich der Tatsache bewußt sein mußten, daß sie kraft unserer demokratischen Grundordnung nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet waren und sind, ihre verfassungsmäßig garantierte Gewissens- und Willensfreiheit zugunsten einer die Menschenwürde fördernden rechtschaffenen Verhaltensweise einzusetzen und der gesamten Veranstaltung aktiv entgegenzuwirken.
Betr.:
Unser Fernschreiben Nr. 2412/1 vom 31.8.84 an die Staatsanwaltschaft Heidelberg mit der Bitte um Weiterleitung an die Abteilung 8 Amtsgericht,z. Hd. Richterin am Amtsgericht, Frau Kontny
Unser Mahntelex Nr. 2413/1 vom 1.9.84
Fernschreiben Nr. 1896 vom 3.9.84 vom
Amtsgericht Heidelberg, Richter Haberacker
an die Deutsche Kulturstiftung
Unser Telex 2434/1 vom 3.9.84
an Richter Haberacker, Amtsgericht Heidelberg
Postkarte vom Amtsgericht Heidelberg an die
Deutsche Kulturstiftung vom 4.9.84,
Geschäfts-Nr. 7 AR 81/84
Das Amtsgericht teilt darin mit, daß unser Fernschreiben zur zuständigen Behandlung an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu 13 Js 106/84 weitergeleitet wurde
Telefongespräch der Deutschen Kulturstiftung vom 11.9.84 mit Frau Fertig vom Amtsgericht Heidelberg, in dem sie bestätigt, daß der Vorgang am 3.9.84 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu Js 106/84 weitergeleitet wurde
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten um eine zügige Beantwortung unseres Fernschreibens Nr. 2434/1 vom 3.9.84 an das Amtsgericht Heidelberg, das zur zuständigen Behandlung an Sie weitergeleitet wurde.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
nnnn
7826816 sta d
461469 dekus d