Mahnfernschreiben der
DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
an die STAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE
DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
an die STAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE
7826816 sta d
18. 09. 84 03.40 uhr
461469 dekus d
tlx-no 2537/1 18/sep/84 03:41h
An die
Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Js 106/84
Unser Mahntelex Nr. 2413/1 vom 1. 9. 84
Fernschreiben Nr. 1896 vom 3. 9. 84 vom Amtsgericht Heidelberg, Richter Haberacker an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Unser Telex 2434/1 vom 3. 9. 84 an Richter Haberacker, Amtsgericht Heidelberg
Postkarte des Amtsgerichts Heidelberg an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG vom 4. 9. 84, Geschäfts-Nr. 7 AR 81/84
Das Amtsgericht teilt darin mit, daß unser Fernschreiben zur zuständigen Behandlung an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu 13 Js 106/84 weitergeleitet wurde
Telefongespräch der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG vom 11. 9. 84 mit Frau Fertig vom Amtsgericht Heidelberg, in dem sie bestätigt, daß der Vorgang am 3. 9. 84 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu Js 106/84 weitergeleitet wurde
Unser Telex 2500/1 vom 11. 9. 84 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Js 106/84
Unser Telex 2537/1 vom 18. 9. 84 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe JS 106/84
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie nochmals um eine zügige Beantwortung unseres Fernschreibens Nr. 2434/1 vom 3. 9. 84 an das Amtsgericht Heidelberg, das zur zuständigen Behandlung an Sie weitergeleitet wurde.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
nnnn
7826816 sta d
461469 dekus d
18. 09. 84 03.40 uhr
461469 dekus d
tlx-no 2537/1 18/sep/84 03:41h
An die
Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Js 106/84
Betr.:
Unser Fernschreiben Nr. 2412/1 vom 31. 8. 84 an das Amtsgericht Heidelberg z. Hd. Richterin am Amtsgericht, Frau KontnyUnser Mahntelex Nr. 2413/1 vom 1. 9. 84
Fernschreiben Nr. 1896 vom 3. 9. 84 vom Amtsgericht Heidelberg, Richter Haberacker an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Unser Telex 2434/1 vom 3. 9. 84 an Richter Haberacker, Amtsgericht Heidelberg
Postkarte des Amtsgerichts Heidelberg an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG vom 4. 9. 84, Geschäfts-Nr. 7 AR 81/84
Das Amtsgericht teilt darin mit, daß unser Fernschreiben zur zuständigen Behandlung an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu 13 Js 106/84 weitergeleitet wurde
Telefongespräch der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG vom 11. 9. 84 mit Frau Fertig vom Amtsgericht Heidelberg, in dem sie bestätigt, daß der Vorgang am 3. 9. 84 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe zu Js 106/84 weitergeleitet wurde
Unser Telex 2500/1 vom 11. 9. 84 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe Js 106/84
Unser Telex 2537/1 vom 18. 9. 84 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe JS 106/84
„Es regt sich was im Odenwald.“
Scheffel, Rodensteins Auszug
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie nochmals um eine zügige Beantwortung unseres Fernschreibens Nr. 2434/1 vom 3. 9. 84 an das Amtsgericht Heidelberg, das zur zuständigen Behandlung an Sie weitergeleitet wurde.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
nnnn
7826816 sta d
461469 dekus d
Fernschreiben der
DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an den LEITENDEN OBERSTAATSANWALT IN KARLSRUHE
DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an den LEITENDEN OBERSTAATSANWALT IN KARLSRUHE
7826816 sta d
02.10.84 15.50 Uhr
461469 dekus d
018/001 computer-message
tlx-no 2600/1 02/oct/84 15:47h
An den
Leitenden Oberstaatsanwalt
der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Herrn Dr. Brückner
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Dr. Brückner,
am 29.8.84 wurde in unserem Hause unter der Leitung des Staatsanwalts Heister vom Amtsgericht Heidelberg im Auftrag des Staatsanwalts Spitz von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine Hausdurchsuchung vorgenommen.
Dieser Großeinsatz bezog sich offiziell auf eine von uns vorgenommene Veröffentlichung mit einer Stellungnahme der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG zur Karlspreisverleihung.
Am 31. 8. 84 übersandten wir an das Amtsgericht Heidelberg in dieser Angelegenheit ein Fernschreiben betreffend die weitere Veröffentlichung des besagten Dokumentes.
Von dort wurde uns mitgeteilt, daß die Akte zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe weitergeben worden sei.
Eine dortige Anfrage beim zuständigen Staatsanwalt Spitz, von welchem bzw. über welchen die besagte Hausdurchsuchung initiiert worden sein soll, erhielten wir trotz dreimaligen Anmahnens bisher keinerlei Antwort.
Wir wenden uns deshalb nun an Sie mit der Bitte, die Beantwortung unseres Fernschreibens Nr. 2434/1 vom 3. 9. 84, welches dem Staatsanwalt Spitz vorliegen muß, zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
nnnn
7826816 sta d
461469 dekus d
02.10.84 15.50 Uhr
461469 dekus d
018/001 computer-message
tlx-no 2600/1 02/oct/84 15:47h
An den
Leitenden Oberstaatsanwalt
der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Herrn Dr. Brückner
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Dr. Brückner,
am 29.8.84 wurde in unserem Hause unter der Leitung des Staatsanwalts Heister vom Amtsgericht Heidelberg im Auftrag des Staatsanwalts Spitz von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine Hausdurchsuchung vorgenommen.
Dieser Großeinsatz bezog sich offiziell auf eine von uns vorgenommene Veröffentlichung mit einer Stellungnahme der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG zur Karlspreisverleihung.
Am 31. 8. 84 übersandten wir an das Amtsgericht Heidelberg in dieser Angelegenheit ein Fernschreiben betreffend die weitere Veröffentlichung des besagten Dokumentes.
Von dort wurde uns mitgeteilt, daß die Akte zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft in Karlsruhe weitergeben worden sei.
Eine dortige Anfrage beim zuständigen Staatsanwalt Spitz, von welchem bzw. über welchen die besagte Hausdurchsuchung initiiert worden sein soll, erhielten wir trotz dreimaligen Anmahnens bisher keinerlei Antwort.
Wir wenden uns deshalb nun an Sie mit der Bitte, die Beantwortung unseres Fernschreibens Nr. 2434/1 vom 3. 9. 84, welches dem Staatsanwalt Spitz vorliegen muß, zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
nnnn
7826816 sta d
461469 dekus d