Fernschreiben der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
an den LEITENDEN
OBERSTAATSANWALT IN KARLSRUHE
an den LEITENDEN
OBERSTAATSANWALT IN KARLSRUHE
7826816 sta d
25.10.84 18.16 uhr
461469 dekus d
004/001 computer-message
tlx-no 2806/1 25/oct/84 18:16h
An den
Leitenden Oberstaatsanwalt
der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Herrn Dr. Brückner
Dieser Großeinsatz bezog sich offiziell auf eine von uns vorgenommene Veröffentlichung mit einer Stellungnahme der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG zur Karlspreisverleihung
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Dr. Brückner,
wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, daß der Staatsanwalt Spitz die von uns an ihn gestellten Fragen bis heute nicht beantwortet hat.
In einer kurzen Mitteilung vom 22. 10. 84 behauptet er nur, daß die erforderliche Auskunft bereits mit einem Schreiben vom 2. 10. 84 erteilt wurde und daß zu weiteren Erklärungen vorläufig kein Anlaß bestehe.
Sodann teilt er uns mit, daß gleichlautende Fernschreiben erst dann beantwortet würden, wenn es die Sache erfordere.
Wir wären Ihnen also dankbar, wenn Sie Herrn Spitz dazu bewegen könnten, uns doch jene in unserem Fernschreiben Nr. 2644/1 vom 5. 10. 84 gestellten drei Fragen, welche auch Ihnen in Kopie zugegangen sind, zu beantworten.
Wir können wohl bestätigen, daß der Herr Staatsanwalt Spitz uns kraft Ihrer Anregung geantwortet hat aber wir möchten Sie davon unterrichten, daß er die von uns artikulierten Fragen nicht beantwortet hat ja, daß er nicht einmal den Versuch unternommen hat, sie zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
nnnn
7826816 sta d
461469 dekus d
25.10.84 18.16 uhr
461469 dekus d
004/001 computer-message
tlx-no 2806/1 25/oct/84 18:16h
An den
Leitenden Oberstaatsanwalt
der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Herrn Dr. Brückner
Bezug:
Eine Hausdurchsuchung am 29. 8. 84 im Auftrag des Staatsanwalts Spitz von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe.Dieser Großeinsatz bezog sich offiziell auf eine von uns vorgenommene Veröffentlichung mit einer Stellungnahme der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG zur Karlspreisverleihung
Betr.:
Unser Fernschreiben Nr. 2732/1 vom 22. 10. 84 an SieSehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Dr. Brückner,
wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzen, daß der Staatsanwalt Spitz die von uns an ihn gestellten Fragen bis heute nicht beantwortet hat.
In einer kurzen Mitteilung vom 22. 10. 84 behauptet er nur, daß die erforderliche Auskunft bereits mit einem Schreiben vom 2. 10. 84 erteilt wurde und daß zu weiteren Erklärungen vorläufig kein Anlaß bestehe.
Sodann teilt er uns mit, daß gleichlautende Fernschreiben erst dann beantwortet würden, wenn es die Sache erfordere.
Wir wären Ihnen also dankbar, wenn Sie Herrn Spitz dazu bewegen könnten, uns doch jene in unserem Fernschreiben Nr. 2644/1 vom 5. 10. 84 gestellten drei Fragen, welche auch Ihnen in Kopie zugegangen sind, zu beantworten.
Wir können wohl bestätigen, daß der Herr Staatsanwalt Spitz uns kraft Ihrer Anregung geantwortet hat aber wir möchten Sie davon unterrichten, daß er die von uns artikulierten Fragen nicht beantwortet hat ja, daß er nicht einmal den Versuch unternommen hat, sie zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
nnnn
7826816 sta d
461469 dekus d
Und so wurde uns schließlich etwa zwei Wochen später am 19. 12. 84 in der Ermangelung einer Antwort folgender scheinheiliger Rückzieher aus der Karlspreisaffäre mitgeteilt:
Brief der STAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
STAATSANWALTSCHAFT KARLSRUHE
Aktenzeichen 13 Js 106/84
Karlsruhe, den 19. 12. 84
Verunglimpfung des Bundespräsidenten
Das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Verunglimpfung des Bundespräsidenten und der verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen habe ich eingestellt.
Wegen der verbleibenden möglichen Straftaten habe ich das Verfahren an die insoweit zuständige Staatsanwaltschaft Heidelberg abgegeben.
gez. Spitz
Staatsanwalt
Aktenzeichen 13 Js 106/84
Karlsruhe, den 19. 12. 84
Betr.:
Ermittlungsverfahren wegen Verdachts derVerunglimpfung des Bundespräsidenten
Das Ermittlungsverfahren wegen Verdachts der Verunglimpfung des Bundespräsidenten und der verfassungsfeindlichen Verunglimpfung von Verfassungsorganen habe ich eingestellt.
Wegen der verbleibenden möglichen Straftaten habe ich das Verfahren an die insoweit zuständige Staatsanwaltschaft Heidelberg abgegeben.
gez. Spitz
Staatsanwalt