Fernschreiben der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
an den LEITENDEN
OBERSTAATSANWALT IN KARLSRUHE
an den LEITENDEN
OBERSTAATSANWALT IN KARLSRUHE
7826816 sta d
22. 10. 84 02.17 uhr
461469 dekus d
007/001 computer-message
tlx-no 2732/1 22/oct/84 02:18h
An den
Leitenden Oberstaatsanwalt
der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Herrn Dr. Brückner
Dieser Großeinsatz bezog sich offiziell auf eine von uns vorgenommene Veröffentlichung mit einer Stellungnahme der Deutschen Kulturstiftung zur Karlspreisverleihung
Sehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Dr. Brückner,
am 5.10.84 sandten wir an den Herrn Staatsanwalt Spitz ein Fernschreiben folgenden Inhalts:
Sollen wir daraus entnehmen, daß die Herren Bundespräsident und Bundeskanzler über Ihre Aktionen in dieser Sache noch gar nicht informiert sind?
Auch hierüber erbitten wir eine Erklärung.
(Ende des Zitats des Fernschreibens vom 5.10.84
an den Staatsanwalt Spitz)
Doch haben wir bis heute trotz dreimaligen Anmahnens von Herrn Spitz keinerlei Antwort erhalten.
Wir wenden uns deshalb nun an Sie als den Leitenden Oberstaatsanwalt mit der Bitte, die Beantwortung unseres Fernschreibens Nr. 2644/1 vom 5. 10. 84 zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
nnnn
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22. 10. 84 02.17 uhr
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007/001 computer-message
tlx-no 2732/1 22/oct/84 02:18h
An den
Leitenden Oberstaatsanwalt
der Staatsanwaltschaft Karlsruhe
Herrn Dr. Brückner
Bezug:
Eine Hausdurchsuchung am 29.8.84 im Auftrag des Staatsanwalts Spitz von der Staatsanwaltschaft KarlsruheDieser Großeinsatz bezog sich offiziell auf eine von uns vorgenommene Veröffentlichung mit einer Stellungnahme der Deutschen Kulturstiftung zur Karlspreisverleihung
Betr.:
Unser Fernschreiben Nr. 2644/1 vom 5.10.84 an den Staatsanwalt Spitz sowie drei Anmahnungen um Beantwortung dieses FernschreibensSehr geehrter Herr Oberstaatsanwalt Dr. Brückner,
am 5.10.84 sandten wir an den Herrn Staatsanwalt Spitz ein Fernschreiben folgenden Inhalts:
-
Wie Sie uns in Ihrem Schreiben mitteilen, soll der von uns verfaßte Offene Brief an die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat mit Datum vom 12. Juni 1984 Passagen enthalten, die unter anderem eine Verunglimpfung des damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Carstens und eine Verunglimpfung bzw. Beleidigung des Bundeskanzlers Dr. Kohl darstellen.
Wir bitten Sie um eine korrekte Benennung jener von Ihnen bisher noch nicht weiter bezeichneten Passagen.
-
Darüber hinaus stellen Sie in Ihrem Schreiben fest, daß wir uns bei einer weiteren Verbreitung dieser Schrift wiederum strafbar machen würden.
Wir bitten Sie um Zusendung des rechtskräftigen Urteils über die erste Straftat, da uns dieses bisher unbekannt geblieben ist.
-
Des weiteren schreiben Sie uns, daß derzeit die Entschließung der vermeintlichen Verletzten über die Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung bzw. die Stellung eines Strafantrags eingeholt wird.
Sollen wir daraus entnehmen, daß die Herren Bundespräsident und Bundeskanzler über Ihre Aktionen in dieser Sache noch gar nicht informiert sind?
Auch hierüber erbitten wir eine Erklärung.
(Ende des Zitats des Fernschreibens vom 5.10.84
an den Staatsanwalt Spitz)
Doch haben wir bis heute trotz dreimaligen Anmahnens von Herrn Spitz keinerlei Antwort erhalten.
Wir wenden uns deshalb nun an Sie als den Leitenden Oberstaatsanwalt mit der Bitte, die Beantwortung unseres Fernschreibens Nr. 2644/1 vom 5. 10. 84 zu veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Präsidialhauptabteilung
Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit
nnnn
7826816 sta d
461469 dekus d
Brief des STAATSANWALTS IN KARLSRUHE
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
An die
Deutsche Kulturstiftung
Adam-Remmele-Str. 3
6901 Schönau-Altneudorf
Aktenzeichen: 13 Js 106/84
„Deutschen Kulturstiftung“ wegen Verunglimpfung
des Bundespräsidenten u.a.
sowie weitere Fernschreiben
Die erforderliche Auskunft wurde bereits mit Schreiben vom 2. 10. 1984 erteilt. Zu weiteren Erklärungen besteht vorläufig kein Anlaß. Gleichlautende Fernschreiben werden daher erst beantwortet, wenn es die Sache erfordert.
gez. Spitz
Staatsanwalt
Deutsche Kulturstiftung
Adam-Remmele-Str. 3
6901 Schönau-Altneudorf
Aktenzeichen: 13 Js 106/84
22. 10. 1984
Betr.:
Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der„Deutschen Kulturstiftung“ wegen Verunglimpfung
des Bundespräsidenten u.a.
Bezug:
Fernschreiben vom 22. 10. 1984sowie weitere Fernschreiben
Die erforderliche Auskunft wurde bereits mit Schreiben vom 2. 10. 1984 erteilt. Zu weiteren Erklärungen besteht vorläufig kein Anlaß. Gleichlautende Fernschreiben werden daher erst beantwortet, wenn es die Sache erfordert.
gez. Spitz
Staatsanwalt