Brief der STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Die gewünschte Antwort habe ich bereits telefonisch Herrn T. gegenüber abgegeben.
Ende des Zitats
Ende des Zitats
Gleichzeitig übersendet die GOLDENE PARTEI dem OBERSTAATSANWALT IN HEIDELBERG die Kopie dieses Fernschreibens an den STAATSANWALT Heister und bittet ihn mit dem folgenden Fernschreiben um seine Unterstützung bei der korrekten Bearbeitung der Anfrage:
Fernschreiben der GOLDENEN PARTEI
an die STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG
an die STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG
2627-622892=dekus /461511 stadh d /87-03-03-18:47/0001-01
ttu
461511 ttu d /2627-622892=dekus / 87-03-03-18:48/002-003
telex abgesetzt, kennung beginn: 461511 stadh d
kennung ende: 461511 stadh d
006461511 ttu d /2627-622892=dekus /87-03-03-18:33/002-003
17 622 892 dekus d
computer message, don‘t interrupt.
VERTRETER DES VOLKES Die Goldene Partei
An die
Staatsanwaltschaft Heidelberg
Herrn Oberstaatsanwalt Schäfer
Luisenstr. 14 (Bismarckplatz)
Postfach 10 53 08
6900 Heidelberg 1
Sehr geehrter Herr Schaefer,
im folgenden übersenden wir Ihnen den Text unseres Fernschreibens vom 3.3.87 an Herrn Heister und bitten um Ihre Unterstützung bei der korrekten Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
VERTRETER DES VOLKES Die Goldene Partei
Rechtsabteilung
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
Kopie unseres Fernschreibens an Herrn Heister:
VERTRETER DES VOLKES Die Goldene Partei
An die
Staatsanwaltschaft Heidelberg
Herrn Heister
Luisenstr. 14 (Bismarckplatz)
Postfach 10 53 08
6900 Heidelberg 1
unseres Kulturpolitischen Organs, vom 2.2.87
an Sie sowie
unser Fernschreiben vom 23.2.87
Sehr geehrter Herr Heister,
die gewünschte Antwort haben Sie unseres Erachtens Herrn T. gegenüber nicht abgegeben.
Da uns somit für unsere termingebundene Stellungnahme eine eindeutige ordnungsgemäße und deshalb schriftliche Bestätigung Ihrerseits immer noch aussteht wir darüber hinaus auch den Eindruck gewinnen, daß Sie sich um eine klare schriftliche Äußerung und Beantwortung unserer Fragen herumwinden , möchten wir Sie noch einmal bitten, uns folgende Fragen korrekt, ordnungsgemäß, schriftlich und somit eindeutig: ohne Spielraum für alle möglichen Interpretationen und Behauptungen Ihrerseits und unsererseits zu beantworten:
In seiner Ausgabe Nr. 4 vom 15. 1. 87 schreibt das Magazin „Stern“ auf Seite 156:
Inzwischen ist die Staatsanwaltschaft in Heidelberg auf das bunte Treiben aufmerksam geworden. Sie ermittelt gegen Peter Hübner und andere wegen des Verdachts des Betrugs (Aktenzeichen: 41 Js 1055/85).
Staatsanwalt Herbert Heister zum „Stern“: „Die Staatsanwaltschaft bedauert, daß sich die Firmen nicht als Geschädigte zu erkennen geben.“
Bitte teilen Sie uns mit, ob der „Stern“ hier richtig zitiert, und falls ja, in welchem Zusammenhang Sie diese Äußerung getroffen haben.
Wenn Sie nun kneifen und uns eine ordnungsgemäße, schriftliche, bindende Antwort schuldig bleiben wollen, weil Sie möglicherweise selbst irgendwelche auf Sie zukommende Disziplinarverfahren und sonstige Anklagen fürchten, so sind wir der Meinung, daß Sie sich das früher hätten überlegen sollen bevor Sie über den Stern öffentlich um Meldung vermeintlicher Betrogener aufrufen (sofern die im Stern zitierte Aussage in der abgedruckten Form tatsächlich von Ihnen stammt).
Um eine schnelle, korrekte, schriftliche Antwort möchten wir Sie somit erneut bitten, da es sich um eine termingebundene Pressesache handelt, bei welcher wir speziell falsche Interpretationen, Gerüchte und Behauptungen richtigstellen und uns hierbei korrekter Dokumente bedienen möchten.
Darüber hinaus möchten wir der Ordnung halber feststellen, daß es bis dato weder uns noch unserem Anwalt gelungen ist, von Ihnen zu erfahren, um was es sich bei jenem von Ihnen gegenüber dem „Stern“ angegebenen „Betrug“, auf welchen Sie Ihr Ermittlungsverfahren und dessen öffentliche Bekanntmachung stützen, handelt.
Für eine zügige, korrekte, ordnungsgemäße Beantwortung wären wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
VERTRETER DES VOLKES Die Goldene Partei
Rechtsabteilung
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
Kopie an Ihre vorgesetzte Dienststelle
Ende des Zitats
ttu
461511 ttu d /2627-622892=dekus / 87-03-03-18:48/002-003
telex abgesetzt, kennung beginn: 461511 stadh d
kennung ende: 461511 stadh d
006461511 ttu d /2627-622892=dekus /87-03-03-18:33/002-003
17 622 892 dekus d
computer message, don‘t interrupt.
VERTRETER DES VOLKES Die Goldene Partei
An die
Staatsanwaltschaft Heidelberg
Herrn Oberstaatsanwalt Schäfer
Luisenstr. 14 (Bismarckplatz)
Postfach 10 53 08
6900 Heidelberg 1
3. 3. 87
Sehr geehrter Herr Schaefer,
im folgenden übersenden wir Ihnen den Text unseres Fernschreibens vom 3.3.87 an Herrn Heister und bitten um Ihre Unterstützung bei der korrekten Bearbeitung.
Mit freundlichen Grüßen
VERTRETER DES VOLKES Die Goldene Partei
Rechtsabteilung
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
Kopie unseres Fernschreibens an Herrn Heister:
VERTRETER DES VOLKES Die Goldene Partei
An die
Staatsanwaltschaft Heidelberg
Herrn Heister
Luisenstr. 14 (Bismarckplatz)
Postfach 10 53 08
6900 Heidelberg 1
3. 3. 87
Betr.:
Das Fernschreiben der Deutschen Kulturstiftung,unseres Kulturpolitischen Organs, vom 2.2.87
an Sie sowie
unser Fernschreiben vom 23.2.87
Bezug:
Ihr Schreiben 41 js 1055/85 vom 25.2.87
„Für freie Menschen
sind Drohungen wirkungslos.“
sind Drohungen wirkungslos.“
Cicero
Sehr geehrter Herr Heister,
die gewünschte Antwort haben Sie unseres Erachtens Herrn T. gegenüber nicht abgegeben.
Da uns somit für unsere termingebundene Stellungnahme eine eindeutige ordnungsgemäße und deshalb schriftliche Bestätigung Ihrerseits immer noch aussteht wir darüber hinaus auch den Eindruck gewinnen, daß Sie sich um eine klare schriftliche Äußerung und Beantwortung unserer Fragen herumwinden , möchten wir Sie noch einmal bitten, uns folgende Fragen korrekt, ordnungsgemäß, schriftlich und somit eindeutig: ohne Spielraum für alle möglichen Interpretationen und Behauptungen Ihrerseits und unsererseits zu beantworten:
In seiner Ausgabe Nr. 4 vom 15. 1. 87 schreibt das Magazin „Stern“ auf Seite 156:
Inzwischen ist die Staatsanwaltschaft in Heidelberg auf das bunte Treiben aufmerksam geworden. Sie ermittelt gegen Peter Hübner und andere wegen des Verdachts des Betrugs (Aktenzeichen: 41 Js 1055/85).
Staatsanwalt Herbert Heister zum „Stern“: „Die Staatsanwaltschaft bedauert, daß sich die Firmen nicht als Geschädigte zu erkennen geben.“
Bitte teilen Sie uns mit, ob der „Stern“ hier richtig zitiert, und falls ja, in welchem Zusammenhang Sie diese Äußerung getroffen haben.
Wenn Sie nun kneifen und uns eine ordnungsgemäße, schriftliche, bindende Antwort schuldig bleiben wollen, weil Sie möglicherweise selbst irgendwelche auf Sie zukommende Disziplinarverfahren und sonstige Anklagen fürchten, so sind wir der Meinung, daß Sie sich das früher hätten überlegen sollen bevor Sie über den Stern öffentlich um Meldung vermeintlicher Betrogener aufrufen (sofern die im Stern zitierte Aussage in der abgedruckten Form tatsächlich von Ihnen stammt).
Um eine schnelle, korrekte, schriftliche Antwort möchten wir Sie somit erneut bitten, da es sich um eine termingebundene Pressesache handelt, bei welcher wir speziell falsche Interpretationen, Gerüchte und Behauptungen richtigstellen und uns hierbei korrekter Dokumente bedienen möchten.
Darüber hinaus möchten wir der Ordnung halber feststellen, daß es bis dato weder uns noch unserem Anwalt gelungen ist, von Ihnen zu erfahren, um was es sich bei jenem von Ihnen gegenüber dem „Stern“ angegebenen „Betrug“, auf welchen Sie Ihr Ermittlungsverfahren und dessen öffentliche Bekanntmachung stützen, handelt.
Für eine zügige, korrekte, ordnungsgemäße Beantwortung wären wir Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
VERTRETER DES VOLKES Die Goldene Partei
Rechtsabteilung
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
Kopie an Ihre vorgesetzte Dienststelle
Ende des Zitats