Gegründet 1834 von Georg Büchner 2. Neuausgabe  
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  Die klassische Spiegel-Affäre  
       
  AAR EDITION: Dann kam bei uns natürlich die Frage auf: welches Interesse kann ein Nach­rich­ten­maga­zin haben, einen klassischen Kom­po­ni­sten öffentlich als einen Betrüger hinzustellen, und uns fiel nur die Antwort ein, daß der SPIEGEL diese verunglimpfende Lüge möglicherweise nur deshalb abgedruckt hat, weil die dortigen Verantwortlichen den Präsidenten des Deutschen Musikrates, Herrn Prof. Dr. Müller-Heuser, in dessen unwürdigem Tun in Sicherheit wiegen wollten, um so ihre weiteren Recherchen erfolgreicher durchführen zu können und herauszufinden, wie dieser Mann und sein Amt dazu kommen, eine  solche öffentlich Verleumdungskam-    
  pagne gegen den unzweifelhaft erfolg­reich­sten Klassischen Kom­po­ni­sten und Musik­wissen­schaft­ler unserer Zeit zu betreiben.   „Der Ausgang rechtfertigt das Vollbrachte.“
                     Ovid
 
     
  CLASSIC-LIFE: Aber nach so langer Zeit muß sich doch der Eindruck aufdrängen, daß der SPIEGEL offensichtlich gar kein Interesse hat, die Sache  aufzuklären,  sondern so Brisantes    
  offensichtlich entgegen seinen sonstigen imageträchtigen Behauptungen eher geradewegs „unter den Teppich kehren“ will.   „Der Ausgang gibt den Taten
ihre Titel.“
                     Goethe
 
  Sie werden sich  wohl  eher  mit  dem  Ge-  
  danken anfreunden müssen, daß das Nachrichtenmagazin ganz offen­sicht­lich sogar wohl eher ein aktives Interesse hat, diese Ver­leum­dungs­kampagne des Deutschen Musikrates bzw. ihres Präsidenten Herrn Prof. Dr. Müller-Heuser  gegen  den  von    
  Ihnen als Verlag vertretenen Klassischen Kom­po­ni­sten und Musik­wissen­schaft­ler Peter Hübner aktiv zu unterstützen.   „Augenschein
ist aller Welt Zeugnis.“
                       Sprichwörtlich
 
  Dies beweist ja gerade auch  noch die wei-  
  tere Verbreitung ihres SPIEGEL-Artikels mit den zitierten ver­leumde­rischen Lügen über andere Medien.

Der Verlag Aar Edition schreibt in seinen Veröffentlichungen, daß der Klassische Komponist und Musik­wissen­schaft­ler an der Musikhoch­schule Köln wohl offiziell immatrikuliert, dabei aber von allem Unterricht befreit gewesen war.
   
  Warum schreiben Sie das überhaupt? Es ist doch relativ egal, ob ein Komponist an einer Hochschule war oder nicht. Gerade im Falle eines Klassischen Kom­po­ni­sten – alle   uns   bekannten   großen   Klassiker   „Jeder Weg zum rechten Zwecke
ist auch recht in jeder Strecke.“
                         Goethe
 
     
  haben doch auch nicht an irgendeiner Musikhochschule studiert oder waren dort als Studenten eingetragen!    
     
  AAR EDITION: Das ist richtig. Aber der Klassische Komponist Peter Hübner greift die Musikhochschulen an, indem er erklärt,  sie seien  nicht  in  der  Lage,  die musikalische Begabung zu beurteilen.   „Wer mit Bedacht handelt,
erreicht, was er erstrebt.“
                     Arabisches Sprichwort
 
     
  Dann würden die Musikhochschulen natürlich gerne behaupten können, daß Herr Hübner das ja gar nicht beurteilen kann, da er selbst ja nie auf einer solchen Hochschule war.    
     
  CLASSIC-LIFE: Das ist einsichtig. Wenn Herr Hübner mit seinem Urteil Recht   hat,   dann   würden   ja   ziemliche    
  Umwälzungen auf die Musikhochschulen zukommen – mit vielem Ausrangieren politischer Musikämter verbunden; dann darf Herr Hübner also niemals auf einer Musikhochschule gewesen sein.   „Die Erscheinung
von bedeutenden Menschen
in irgendeinem Kreise
kann niemals ohne Folge bleiben.“
                         Goethe
 
     
  AAR EDITION: Oder er muß wenigstens nur ganz kurz und auch nur zur Probe da gewesen und dann auch noch idealerweise wegen musikalischer Unfähigkeit weg­ge­schickt worden sein.   „Wen die Götter lieben,
den führen sie zur Stelle,
wo man seiner bedarf.“
                         Goethe
 
     
     
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Veröffentlichung mit freundlicher Genhemigung von AAR EDITION INTERNATIONAL
© 2001-  DER HESSISCHE LANDBOTE