Wie kommt aber die Staatsanwaltschaft Heidelberg an welche der Antrag der GOLDENEN PARTEI auf Strafverfolgung überhaupt nicht gestellt war dann zu jenem amtlichen Schluß, daß ihre „Ermittlungen“ keinen hinreichenden Tatverdacht für eine falsche Verdächtigung, eine üble Nachrede oder eine Verleumdung „ergeben“ haben?
Handelt es sich denn, wenn man jemandem nachsagt, daß er Mädchen als Leibeigene oder Sklavinnen halte, sie verschleppe und sie der Prostitution zuführe, nicht um eine schlimme Verdächtigung, eine üble Nachrede oder eine Verleumdung nur, weil es sich hier aufgrund von Aussagen der Jugendämter, der Polizei und der modernen kirchlichen Inquisitoren um eine „Sekte“ handeln soll?
Ist eine unbequeme Organisation, der von amtlicher und kirchlicher Seite das Attribut „Sekte“ aufoktroiert wird, damit auch automatisch vogelfrei für schlimme, höchst kriminelle Verdächtigungen, Verleumdungen und üble Nachrede?
Und kann sie sich dann überhaupt nicht mehr dagegen wehren, nur weil eine Verfolgung solchen Anspruchs über eine Staatsanwaltschaft beinahe vorprogrammiert abgeblockt wird, indem diese das Verfahren einfach einstellt mit der unglaublichen Begründung: „Die Ermittlungen haben keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben“ obwohl Unterstellungen einer extrem strafbaren kriminellen Handlung doch immerhin bei der Polizei zu Protokoll gegeben und dabei amtlich bestätigt worden waren?
Ist wenn es sich um eine sogenannte „Sekte“ handelt selbst das Polizeiprotokoll für die Strafverfolgung kein hinreichendes Dokument mehr?
Was mehr kann man als Beweismaterial liefern als eine amtlich bestätigte Aussage?
Jeder wird doch bekanntlich gleich als Krimineller anerkannt, wenn er seine Tat im Rahmen einer polizeilichen Vernehmung zugibt und mit seiner Unterschrift noch einmal bestätigt!
Für die willkürliche Verfügung der Einstellung dieses Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Heidelberg oder besser über die schon mittlerweile weitläufig beanspruchte Staatsanwaltschaft Heidelberg kann es meines Erachtens nur einen plausiblen Grund geben: den rechtswidrigen Schutz all derjenigen amtlichen und kirchlichen Stellen, die all diese Visionen der Verleumdung in geradezu verbrecherischer Weise skrupellos in jene von der Sorge um ihre minderjährige Tochter geplagte Frau hineingeimpft haben: an dieser Frau zur Verfolgung von rechtswidrigen Machtinteressen einen regelrechten Psychoterror getrieben haben, der dann schließlich im Tode der Tochter eskaliert.
Man weiß heute aufgrund vielfältiger wissenschaftlicher Untersuchungen, daß bei Menschen, die sich sehr nahe stehen wie beispielsweise Mutter und Tochter auf der Ebene des Bewußtseins auch bei räumlicher Entfernung eine große Beeinflussung möglich ist und auch stattfindet.
Nehmen wir einmal an, die Tochter habe Selbstmord begangen, dann bliebe noch zu untersuchen, inwieweit sie in ihrem Bewußtsein von den JUGENDÄMTERN, der POLIZEI und der KIRCHE über das Bewußtsein der Mutter systematisch skrupellos in den Tod getrieben wurde weil sie sich vielleicht gerade innerhalb der Pubertät in einer sehr kritischen Situation befand und somit schon ein leichter entsprechender Druck über die Mutter auf ihr Bewußtsein ausreichte, um sie zu einer solchen unbedachten Handlung zu veranlassen.
Wie chaotisiert die Mutter selbst schon von jenen JUGENDÄMTERN, POLIZEIDIENSTSTELLEN und KIRCHENEXPERTEN worden war, zeigt sich ja schon alleine darin, daß sie sich bei ihrer polizeilichen Vernehmung erst einmal lang anhaltend über ihr eingeimpftes, mörderisches Wissen betreffend unsere „Sekte“ ausgelassen hatte und dann nach langer Zeit, vielleicht erst nach einer viertel oder halben Stunde, auf ihre tatsächliche Suche nach ihrer minderjährigen Tochter zu sprechen kam und darauf, daß sie sie bei uns gesehen haben will.
Denkt denn eine Mutter, wenn sie auf der Suche nach ihrer minderjährigen Tochter zur Polizei geht, nicht ganz natürlich erst einmal an ihre Tochter und dann hintenan erst an alle weiteren Dinge?
Es gibt nach allen vernünftigen Überlegungen auch hier nur einen plausiblen Schluß: der armen Frau muß ihre bedrükkende Vorstellung im einzelnen systematisch eingebleut worden sein wahrscheinlich in trauter Zusammenarbeit der von ihr angesprochenen JUGENDÄMTER, POLIZEIDIENSTSTELLEN und KIRCHLICHEN „SEKTENEXPERTEN“.
Und die grausamen Fantasiegespinste, welche ihr dabei rücksichtslos eingeimpft und eingebleut waren, hatten schließlich ihr Bewußtsein mit den Visionen
- der Versklavung ihrer minderjährigen Tochter,
- der Verschleppung ihrer einzigen Tochter,
- der gewaltsamen Zuführung ihres einzigen Kindes
zur Prostitution und schließlich - der Verbrennung ihres geliebten Kindes
völlig vereinnahmt und chaotisiert, so daß sie schließlich selbst tatsächlich in einer Art Versklavung jener Dienststellen und „Experten“ solchen Druck auf ihre Tochter ausübte und möglicherweise solche Visionen auf ihre Tochter übertrug, daß diese in einem ganz kritischen Moment ihrer pubertären Lebensphase zu einer entsprechenden Kurzschlußhandlung getrieben worden war.
Unabhängig von vielen wissenschaftlichen Untersuchungen, die auf diesem Gebiete heute international vorliegen, habe ich mich in meinem Buch „Demokratisches Manifest“ auch über das traditionelle Verständnis unserer bekannten Hochkulturen über einen solchen Sachverhalt ausführlicher geäußert.
Nun bin ich aber der Meinung, daß ein derartiger Preis auf eine geplagte Mutter einen amtlichen und kirchlichen Psychoterror auszuüben und deren Tochter direkt oder indirekt in den Tod zu treiben für eine ideologische und materialistische Machterhaltung zu hoch ist und speziell, wenn die davon betroffenen Personen mit dieser ganzen Angelegenheit des politischen Machtkampfes um Diktatur oder Demokratie überhaupt nichts zu tun haben und nun mit Hilfe ganz fauler AMTLICHER und KIRCHLICHER Tricks in diesen Machtkampf hineingezogen und dabei stark geschädigt bzw. sogar vernichtet werden.
In unserer modernen Zeit heiligt unter dem Schutz der Aliierten der Zweck der Erhaltung eines diktatorischen Machtmonopols nicht mehr die Mittel der Volksverhetzung* oder gar des Mordes*.
Daß es sich bei dem anonymen Anrufer, welcher das Mädchen auf unserem Grundstück gesehen haben will, sowie bei dem vorbereitenden anonymen Anrufer, welcher es als Mitglied einer „Sekte“ beim Austeilen von Handzetteln gesehen haben will, um bezahlte Kräfte der bundesdeutschen evangelischen Supermacht handeln muß, erscheint nun unbestritten.
Denn zum einen wüßten wir davon, wenn sich das Mädchen tatsächlich bei uns aufgehalten hätte.
Und wenn zum anderen sowohl die Aussage jenes vermeintlichen Zeugen, daß er das Mädchen bei uns gesehen habe, als auch die Aussage der Mutter, daß sie ihre Tochter selbst zweimal bei uns gesehen habe, nicht als unwahr nachgewiesen und verifiziert worden wären, dann hätte dies doch zwingend notwendig eine Strafverfolgung unsererseits wegen Mordes oder ähnlichem nach sich ziehen müssen was nach unseren Erfahrungen allen Beteiligten, mit Ausnahme der Mutter und der Tochter, wohl ganz besonders gut in ihr Konzept gepaßt hätte.
Wenn also eine solche Strafverfolgung nicht stattgefunden hat, dann nur deshalb, weil eindeutig nachgewiesen war, daß wir mit dieser ganzen Angelegenheit nichts zu tun gehabt haben konnten, daß der Tod jenes jungen Mädchens nachweislich mit uns in keinem Zusammenhang stand und daß wir auch bei größten BEHÖRDLICHEN und KIRCHLICHEN Anstrengungen mit ihrem Tod nicht in einen Zusammenhang zu bringen waren
und dies trotz der Zeugenaussage eines erwachsenen Menschen, den man über die Medien leicht für die entsprechende Beweisführung hätte ausfindig machen und finden können,
und trotz der eindeutigen Behauptung der Mutter, sie habe ihre Tochter zweimal bei uns gesehen.
Was hat uns also unter solchem erdrückenden, potentiellen Beweismaterial zweier verschiedener Zeugenaussagen vor einer Strafverfolgung „wegen Mordes an einem minderjährigen Mädchen“ geschützt?
Nach unseren bisherigen Erfahrungen sicherlich nicht die BEHÖRDEN oder gar die KIRCHE, sondern allem logischen Ermessen nach einzig und allein die Angst aller Beteiligten auf seiten der STAATSANWALTSCHAFT, der POLIZEI, der JUGENDÄMTER und der KIRCHEN sowie anderer möglicher Beteiligter, hier im Rahmen einer öffentlichen gerichtlichen Untersuchung durch eigene Recherchen von unserer Seite entlarvt zu werden und in der Folge ihrer in dieser Sache begangenen Verbrechen wegen angeklagt zu werden.
Was uns also schützte, waren begangene und sicherlich leicht nachweisbare Formfehler bei den beteiligten Mitarbeitern bzw. Ämtern unserer beiden bundesdeutschen ökumenischen Supermächte.
Und dies ist wohl auch der Grund, warum die HEIDELBERGER STAATSANWALTSCHAFT, die sich ja nun schon vielfach gegen uns verdient gemacht hatte, das Verfahren der STAATSANWALTSCHAFT MÜNSTER an sich riß und kurzerhand gegen alle Regeln des juristischen Anstandes die Einstellung des Verfahrens verfügte, mit jenem unhaltbaren Ausdruck von staatlicher Willkür in der Behauptung: „Die Ermittlungen haben keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben.“