Dabei war es der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG ja nicht marktgerecht um „Interessenlagen“ gegangen, sondern um das Phänomen der Wahrheit und der Gerechtigkeit.
Der Inhalt des letzten Briefes des VERBANDES DER Baden-WÜRTTEMBERGISCHEN TEXTILINDUSTRIE vom 16.7.1984 sowie der Inhalt des betreffenden Rundschreibens seien hier soweit dieses die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG betrifft, der guten Ordnung halber zur Verhinderung aller entsprechenden Dementierungen und Lügenmärchen abgedruckt.
Brief des VERBANDES DER Baden-WÜRTTEMBERGISCHEN TEXTILINDUSTRIE an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Die unseren Verband betreffenden Behauptungen und Unterstellungen, die Ihr Schreiben vom 2.7.1984 enthält, sind geradezu absurd. Ohne darauf eingehen zu wollen, teilen wir Ihnen mit, daß wir in unserem neuesten Rundschreiben Wi/Stri Nr. 15/84 vom 16.7.1984 Ihre uns gegenüber erklärte Interessenlage durch eine entsprechende Notiz berücksichtigt haben.
Ein Exemplar des Rundschreibens, das an den gleichen Empfängerkreis gerichtet ist wie unser Rundschreiben Wi/Stri Nr. 10/84 vom 10.5.1984, fügen wir anliegend zu Ihrer Kenntnisnahme auszugsweise bei.
Wir betrachten die Angelegenheit damit als erledigt.
Baden-Württembergischen Textilindustrie e.V.
Fachzweig Maschenindustrie
An die Mitgliedsfirmen!
Wi/Stri Nr. 15/84 16. Juli 1984 KB/m
Betr.: Angebot und Nachfrage
1. Informationen für die Geschäftsleitung
1.1 In eigener Sache:
Mit Rundschreiben Wi/Stri Nr. 10/84 vom 10.5.1984 hatten wir unter Punkt 1.2 in Zusammenhang mit der durch die Deutsche Kulturstiftung geplanten Einrichtung einer bundesweiten Boutique-Kette ein Kooperationsangebot veröffentlicht. Die Notiz enthielt auch den Hinweis, daß es sich bei dem Boutique-Projekt nach den uns vorliegenden Informationen offensichtlich um ein kommerzielles Vorhaben der Hare-Krishna-Bewegung handele.
Die Deutsche Kulturstiftung hat daraufhin uns gegenüber erklärt, daß allein sie und ihre Förderergesellschaften die Träger des Boutique-Projekts seien und daß sie bisher mit der Hare-Krishna-Organisation weder geschäftlich noch ideell zu tun gehabt habe.
Ein Exemplar des Rundschreibens, das an den gleichen Empfängerkreis gerichtet ist wie unser Rundschreiben Wi/Stri Nr. 10/84 vom 10.5.1984, fügen wir anliegend zu Ihrer Kenntnisnahme auszugsweise bei.
Wir betrachten die Angelegenheit damit als erledigt.
Rundschreiben des VERBANDES DER Baden-WÜRTTEMBERGISCHEN TEXTILINDUSTRIE E.V.
Verband derBaden-Württembergischen Textilindustrie e.V.
Fachzweig Maschenindustrie
An die Mitgliedsfirmen!
Wi/Stri Nr. 15/84 16. Juli 1984 KB/m
Betr.: Angebot und Nachfrage
1. Informationen für die Geschäftsleitung
1.1 In eigener Sache:
Mit Rundschreiben Wi/Stri Nr. 10/84 vom 10.5.1984 hatten wir unter Punkt 1.2 in Zusammenhang mit der durch die Deutsche Kulturstiftung geplanten Einrichtung einer bundesweiten Boutique-Kette ein Kooperationsangebot veröffentlicht. Die Notiz enthielt auch den Hinweis, daß es sich bei dem Boutique-Projekt nach den uns vorliegenden Informationen offensichtlich um ein kommerzielles Vorhaben der Hare-Krishna-Bewegung handele.
Die Deutsche Kulturstiftung hat daraufhin uns gegenüber erklärt, daß allein sie und ihre Förderergesellschaften die Träger des Boutique-Projekts seien und daß sie bisher mit der Hare-Krishna-Organisation weder geschäftlich noch ideell zu tun gehabt habe.