- die ökonomischen Ressourcen der eroberten Länder für das deutsche Kriegspotential nutzbar zu machen;
-
die Wirtschaft dieser Länder in die Deutschlands zu integrieren und eine permanente Kontrolle des Industrie-, Handels- und Bankwesens in diesen Ländern einzurichten.
In der Tschechoslowakei, Polen, Belgien, Holland und Luxemburg führte die DRESDNER BANK diese Richtlinien durch, indem sie zahllose Banken und Industriebetriebe rücksichtslos an sich brachte.
Mit ihren Zweigniederlassungen und Filialen bildete sie sowohl in Deutschland als auch in den eroberten Ländern die treibende Kraft zur Zwangs,arisierung‘ von Unternehmen in jüdischem Besitz.
Viele große und kleinere Firmen gingen in ihren Besitz über, nachdem die jüdischen Eigentümer ins Gefängnis oder in Konzentrationslager verschleppt worden waren, wo man sie unter Androhung der Todesstrafe zwang, ihre Geschäftsanteile der DRESDNER BANK zu übertragen.
Sie nutzte ihre Beziehungen zur Partei und zur SS, um Unternehmen ausfindig zu machen, die sich zur ,Arisierung‘ eigneten...
Drei Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates waren SS-Brigadeführer, und sieben gehörten dem berüchtigten Kreis um Himmler und Kepler an.“
Die Amerikanische Militärregierung kommt zu folgendem Ergebnis:
„Die DRESDNER BANK setzte ihre außerordentliche wirtschaftliche Macht in Deutschland und den eroberten Gebieten Europas dazu ein, der Durchführung der kriminellen Absichten des Nazi-Regimes Beihilfe zu leisten.
Sie handelte als Komplize bei der Ausführung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen den Frieden und die Menschlichkeit.
Die direkte Verantwortung für diese Verbrechen liegt bei den VORSTANDSMITGLIEDER N DER DRESDNER BANK, die sie anordneten, bei den MITGLIEDERN DES AUFSICHTSRATES, die sie billigten, und bei den LEITENDEN MITARBEITERN, die sie ausführten.
Es wird empfohlen:
- durchgreifende Maßnahmen zu treffen, die geeignet sind, den Dodge-Plan zur Dezentralisierung des Bankwesens in Form eines Viermächtegesetzes zu verwirklichen;
- die DRESDNER BANK zu liquidieren;
- die verantwortlichen Mitarbeiter der DRESDNER BANK, alle Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder sowie bestimmte Abteilungs-, Filial- und Zweigstellenleiter anzuklagen und als Kriegsverbrecher vor Gericht zu stellen;
- die verantwortlichen Mitarbeiter der DRESDNER BANK von wichtigen Positionen im politischen und wirtschaftlichen Leben Deutschlands zu entfernen und für die Zukunft davon auszuschließen.