Folgender Bericht der Frankfurter Filiale
der „DEUTSCHEN“ BANK
gegenüber der Amerikanischen
Militärregierung mag die Geschäftspraktiken
der „DEUTSCHEN“ BANK erhellen:
„Die Übernahme (der Schuhfirma Schulenklopper, die eine jährliche Produktion in Höhe von etwa 700.000 Reichsmark erzielte) erfolgte durch unsere Vermittlung.
Die alte Firma stand mit uns nicht in Geschäftsverbindung. In diesem Fall ist der Übernahmepreis nach den vorliegenden Unterlagen für die Erwerber günstig gewesen; zumindest gilt das hinsichtlich des Maschinenparks, der zuerst von einem Sachverständigen auf 90.000 Reichsmark geschätzt worden war und dann auf Grund einer neuen Schätzung auf 30.000 Reichsmark herabgesetzt wurde.
Soweit erinnerlich, wurde seinerzeit auf Veranlassung einer Behörde, vermutlich der Gauwirtschaftskammer, ein Wirtschaftsprüfer Höhne in die Übernahmeverhandlungen eingeschaltet.
Ferner ist hervorzuheben, daß Herr Schulenklopper bei der November-Aktion 1938, also während der Verhandlungen (mit der DEUTSCHEN BANK) in ein Konzentrationslager gebracht wurde.
Er wurde nach einigen Wochen freigelassen und soll den endgültigen Vertrag unterschrieben haben.“
Beim „Erwerb“ jüdischen Besitzes zögerte die „DEUTSCHE“ BANK nicht, aus den Enteignungs- und Konfiskationsmaßnahmen der Nazis Nutzen zu ziehen.
So diente die „DEUTSCHE“ BANK den Nazis als wichtigste Einziehungsagentur für eine „Sondersteuer“, die der jüdischen Bevölkerung von Berlin nach den Pogromen der Deutschen gegen sie sinnigerweise als „Strafe“ auferlegt wurde.
Das Konto bei der „DEUTSCHEN“ BANK für diese „Sondersteuer“ hieß „Wiedergutmachung für die Schäden Berlins“.
Diese Geldbuße wurde von der jüdischen Bevölkerung in Bargeld und zum Teil in Wertpapieren bezahlt, die von der „DEUTSCHEN“ BANK später verkauft wurden.
Die „DEUTSCHE“ BANK erhielt ihre übliche Provision von diesen Millionenbeträgen und genoß offenbar ein Vorkaufsrecht auf in jüdischem Besitz befindlichen Wertpapiere.
Auch war die „DEUTSCHE“ BANK in den Augen der Amerikanischen Militärregierung verantwortlich für die Mißhandlung kriegsgefangener Zwangsarbeiter. In ihrem Bericht heißt es:
„Die Mißhandlung von Zwangsarbeitern, der Mißbrauch der Häftlinge von Konzentrationslagern und die Beschäftigung von Kriegsgefangenen in Rüstungsunternehmen stellen Kriegsverbrechen dar....
Die... Analyse belegt die entscheidende Rolle, die die DEUTSCHE BANK auch als eine Institution spielte, die die Geschäfts-, Produktions- und Personalpolitik der Mannesmannröhrenwerke... bestimmte.
Mannesmann war praktisch eine industrielle Filialgesellschaft der DEUTSCHEN BANK und wurde von deren führenden Vorstandsmitgliedern vollständig kontrolliert und geleitet.
Daher gilt die Schlußfolgerung, die der Bericht der Gemeinsamen Finanzstelle der US-Gruppe des Kontrollrates in bezug auf den Einsatz von Fremdarbeitern in den Mannesmann-Werken zieht, auch für die DEUTSCHE BANK“.