Der Briefumschlag für diese Einladung trug den skurrilen Aufdruck:
Bürger und Polizei für Sicherheit ein gutes Team
Polizeidirektion Heidelberg
Postfach 10 44 12
6900 Heidelberg 1*
Polizeidirektion Heidelberg
Postfach 10 44 12
6900 Heidelberg 1*
Dabei wurde die GOLDENE PARTEI ganz eindeutig als überführter Täter im Bereich der WIRTSCHAFTSKRIMINALITÄT bei allen POLIZEIDIENSTSTELLEN eingeführt und diese um Mithilfe bei unserer Bekämpfung gebeten.
Bei dieser Gelegenheit wurde den diversen POLIZEIDIENSTSTELLEN u.a. folgendes mitgeteilt:
Betr.:
Nachrichtenaustauschbei der Bekämpfung der Wikri*
* Abkürzung für: Wirtschaftskriminalität
H i e r:
Vertreter des Volkes Die Goldene Partei
Postfach 102049, 6900 Heidelberg
FSNr. 7284 v. 7.8.86
Im Jahre 1982 hat sich in 6901 Schönau, Adam-Remmele-Str. 3, die Vereinigung „WYMS“ etabliert. Bei „WYMS“ handelt es sich um eine Art Sekte...
Diese Vereinigung hatte sich nach eigenen Aussagen die jugendpflegerische und jugendfürsorgerische Tätigkeit zur Aufgabe gestellt. (WYMS = WYMS-Enjoy-Records)
Im Mai 1983 erfolgte eine Art Umbenennung bzw. wurde zu Anfang davon ausgegangen, daß die WYMS eine Stiftung gegründet hätte.
Bei dieser Stiftung handelt es sich um die Deutsche Kulturstiftung. In ihrer Verfassung wird als Sitz Heidelberg aufgeführt, jedoch wird nur das Postfach 102049 in Heidelberg unterhalten. Die tatsächliche Niederlassung der Kulturstiftung ist mit der Anschrift der „WYMS“ identisch. Das Postfach wurde im März 83 durch einen Peter Hübner, 11. 4. 40 in Erfurt, wohnh. in Schönau, gl. Adresse, eröffnet. Hübner war Präsident der „WYMS“ und ist neben anderen Mitgliedern auch Verantwortlicher der Deutschen Kulturstiftung.
Die Deutsche Kulturstiftung zielt, laut ihrer Verfassung, im Kern ihrer Aussage auf eine „systematische Erschließung der kulturellen Kreativität und auf das System einer objektiven Kulturförderung. Sie verfolgt nach den Richtlinien ihrer „Verfassung“ ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Hier wurde ermittelt, daß die Stiftung zunächst als vorläufig gemeinnützig anerkannt wurde (Nov. 82). Dieser Entscheidung wurde widersprochen (Okt. 84), ein endgültiges Urteil wird im Herbst 86 erwartet.**
Vertreter des Volkes Die Goldene Partei
Postfach 102049, 6900 Heidelberg
Bezug:
FS von 04, Nr. 250 v. 6.8.86, gesteuert durch 02,FSNr. 7284 v. 7.8.86
Im Jahre 1982 hat sich in 6901 Schönau, Adam-Remmele-Str. 3, die Vereinigung „WYMS“ etabliert. Bei „WYMS“ handelt es sich um eine Art Sekte...
Diese Vereinigung hatte sich nach eigenen Aussagen die jugendpflegerische und jugendfürsorgerische Tätigkeit zur Aufgabe gestellt. (WYMS = WYMS-Enjoy-Records)
Im Mai 1983 erfolgte eine Art Umbenennung bzw. wurde zu Anfang davon ausgegangen, daß die WYMS eine Stiftung gegründet hätte.
Bei dieser Stiftung handelt es sich um die Deutsche Kulturstiftung. In ihrer Verfassung wird als Sitz Heidelberg aufgeführt, jedoch wird nur das Postfach 102049 in Heidelberg unterhalten. Die tatsächliche Niederlassung der Kulturstiftung ist mit der Anschrift der „WYMS“ identisch. Das Postfach wurde im März 83 durch einen Peter Hübner, 11. 4. 40 in Erfurt, wohnh. in Schönau, gl. Adresse, eröffnet. Hübner war Präsident der „WYMS“ und ist neben anderen Mitgliedern auch Verantwortlicher der Deutschen Kulturstiftung.
Die Deutsche Kulturstiftung zielt, laut ihrer Verfassung, im Kern ihrer Aussage auf eine „systematische Erschließung der kulturellen Kreativität und auf das System einer objektiven Kulturförderung. Sie verfolgt nach den Richtlinien ihrer „Verfassung“ ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke.
Hier wurde ermittelt, daß die Stiftung zunächst als vorläufig gemeinnützig anerkannt wurde (Nov. 82). Dieser Entscheidung wurde widersprochen (Okt. 84), ein endgültiges Urteil wird im Herbst 86 erwartet.**
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Die von uns angestrebte Klage wurde vom Finanzgericht des Landes Baden-Württemberg bis auf den heutigen Tag verschleppt.