Das entsprechende Dokument der STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG vom 20. 9. 85 Nr. 41 Js 1055/85 , in welchem sie eine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen mich ablehnt, liegt mir vor, und ich möchte hier nur die Gründe, die die STAATSANWALTSCHAFT HEIDELBERG jenem Anzeigeerstatter, jener Tarnorganisation des BUNDESKANZLERAMTES, nennt, der guten Ordnung halber wiedergeben:
4. Ein Ermittlungsverfahren
wird nicht eingeleitet.
wird nicht eingeleitet.
G r ü n d e:
Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, er habe als Präsident der WYMS (WORLD YOUTH MOVEMENT FOR THE SCIENCE OF CREATIVE INTELLIGENCE) und als Verantwortlicher der „Deutschen Kulturstiftung“ sich des Betrugs zum Nachteil zahlreicher Firmen strafbar gemacht. Die beiden Organisationen sind in einem aufwendigen Anwesen in 6901 Schönau-Altneudorf, Adam- Remmele-Straße 3 ansässig. Täglich sollen dort etwa 10 Vertreter von Firmen Angebote für Aufträge in der Größenordnung zwischen 1.000.000,- bis hin zu 800.000.000,- DM abgeben. Tatsächlich würden von diesen Organisationen niemals nennenswerte Beträge in der Bundesrepublik investiert werden. Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten diene lediglich der Gewinnung von Teilnehmern für kostenpflichtige Seminare mit Teilnehmergebühren von über 20.000,- DM. Der Anzeigeerstatter teilt jedoch mit, daß er diese Information von den fraglichen Firmen nur unter Zusicherung strikter Vertraulichkeit erhalten habe.
Der Vortrag des Anzeigeerstatters ist nicht ausreichend, um den Verdacht des Betrugs nahezulegen. Das Gebäude, in dem die von dem Beschuldigten Peter Hübner geleiteten Organisationen ansässig sind, ist höchst anspruchsvoll ausgestattet. Zu der Ausstattung gehört unter anderem, wie dies auch aus anderen Verfahren bekannt ist, eine leistungsfähige und kostspielige Computeranlage. Es drängt sich deshalb nicht von vornherein der Verdacht auf, daß die Firmenvertreter zu Verkaufsgesprächen geladen werden in der von vornherein gefaßten Absicht, keine Verträge abzuschließen. Es ist durchaus übliche Geschäftspraxis bei größeren Aufträgen, eine Vielzahl von Angeboten einzuholen. Davon gehen sicherlich auch die Firmenvertreter aus. Darüber hinaus ist es sicherlich auch üblich, daß Firmen Investitionen tätigen, um einen Auftrag zu erhalten. Erhält eine Firma trotz dieser Investition den Auftrag nicht, so ist dies übliches Geschäftsrisiko. Daß dies offensichtlich auch von den Firmen so gesehen wird, läßt sich daraus schließen, daß bisher nicht eine einzige Firma den Beschuldigten oder die von ihm geleiteten Organisationen wegen Betrugs angezeigt hat. Da die Firmen von dem Anzeigeerstatter die Zusicherung strikter Vertraulichkeit erhalten haben, ist es auch nicht möglich, das Ermittlungsverfahren durch Befragung dieser Firmen in Gang zu setzen.
an Anzeigeerstatter * Rechtsmittelbelehrung
da nicht vernommen.*
* Dieser ganze Vorgang spielte sich also aufgrund jener Tatsache, daß ich in dieser Sache nicht persönlich vernommen worden war, in der zwielichtigen Kooperation von STAATSANWALTSCHAFT und Tarnorganisation des BUNDESKANZLERAMTES, deren VORSITZENDER der BUNDESKANZLER-AMTSMINISTER war hinter meinem Rücken ab und wurde mir erst zwei Jahre später bekannt.
Die Tarnorganisation des BUNDESKANZLERAMTES schaltet daraufhin die von der STAATSANWALTSCHAFT angesprochenen kleinen Formfehler aus und erreicht schließlich nach unseren Ermittlungen mit geschickter ministerieller Flankenstellung doch die gewünschte Aufnahme des Ermittlungsverfahrens.
Dem Beschuldigten wird zur Last gelegt, er habe als Präsident der WYMS (WORLD YOUTH MOVEMENT FOR THE SCIENCE OF CREATIVE INTELLIGENCE) und als Verantwortlicher der „Deutschen Kulturstiftung“ sich des Betrugs zum Nachteil zahlreicher Firmen strafbar gemacht. Die beiden Organisationen sind in einem aufwendigen Anwesen in 6901 Schönau-Altneudorf, Adam- Remmele-Straße 3 ansässig. Täglich sollen dort etwa 10 Vertreter von Firmen Angebote für Aufträge in der Größenordnung zwischen 1.000.000,- bis hin zu 800.000.000,- DM abgeben. Tatsächlich würden von diesen Organisationen niemals nennenswerte Beträge in der Bundesrepublik investiert werden. Die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten diene lediglich der Gewinnung von Teilnehmern für kostenpflichtige Seminare mit Teilnehmergebühren von über 20.000,- DM. Der Anzeigeerstatter teilt jedoch mit, daß er diese Information von den fraglichen Firmen nur unter Zusicherung strikter Vertraulichkeit erhalten habe.
Der Vortrag des Anzeigeerstatters ist nicht ausreichend, um den Verdacht des Betrugs nahezulegen. Das Gebäude, in dem die von dem Beschuldigten Peter Hübner geleiteten Organisationen ansässig sind, ist höchst anspruchsvoll ausgestattet. Zu der Ausstattung gehört unter anderem, wie dies auch aus anderen Verfahren bekannt ist, eine leistungsfähige und kostspielige Computeranlage. Es drängt sich deshalb nicht von vornherein der Verdacht auf, daß die Firmenvertreter zu Verkaufsgesprächen geladen werden in der von vornherein gefaßten Absicht, keine Verträge abzuschließen. Es ist durchaus übliche Geschäftspraxis bei größeren Aufträgen, eine Vielzahl von Angeboten einzuholen. Davon gehen sicherlich auch die Firmenvertreter aus. Darüber hinaus ist es sicherlich auch üblich, daß Firmen Investitionen tätigen, um einen Auftrag zu erhalten. Erhält eine Firma trotz dieser Investition den Auftrag nicht, so ist dies übliches Geschäftsrisiko. Daß dies offensichtlich auch von den Firmen so gesehen wird, läßt sich daraus schließen, daß bisher nicht eine einzige Firma den Beschuldigten oder die von ihm geleiteten Organisationen wegen Betrugs angezeigt hat. Da die Firmen von dem Anzeigeerstatter die Zusicherung strikter Vertraulichkeit erhalten haben, ist es auch nicht möglich, das Ermittlungsverfahren durch Befragung dieser Firmen in Gang zu setzen.
3.
Nachricht mit Gründen o. RMB*an Anzeigeerstatter * Rechtsmittelbelehrung
4.
Nachricht an Beschuldigten unterbleibt,da nicht vernommen.*
* Dieser ganze Vorgang spielte sich also aufgrund jener Tatsache, daß ich in dieser Sache nicht persönlich vernommen worden war, in der zwielichtigen Kooperation von STAATSANWALTSCHAFT und Tarnorganisation des BUNDESKANZLERAMTES, deren VORSITZENDER der BUNDESKANZLER-AMTSMINISTER war hinter meinem Rücken ab und wurde mir erst zwei Jahre später bekannt.
Die Tarnorganisation des BUNDESKANZLERAMTES schaltet daraufhin die von der STAATSANWALTSCHAFT angesprochenen kleinen Formfehler aus und erreicht schließlich nach unseren Ermittlungen mit geschickter ministerieller Flankenstellung doch die gewünschte Aufnahme des Ermittlungsverfahrens.