Brief des DEUTSCHEN INDUSTRIE-
UND HANDELSTAGS an die WYMS
UND HANDELSTAGS an die WYMS
„Wir haben den Inhalt Ihrer Schreiben vom 26.10.1975, 9. 1. 1976 und 1. 3. 1976 an Herrn Otto Wolff von Amerongen zur Kenntnis genommen.
Der Wirkungsbereich und die Vorstellungen Ihrer Vereinigung lassen ein Eintreten für Ziele erkennen, die, bei unbestritten allgemein menschlichem Stellenwert, in ihrer Konzeption dem Aufgabenbereich der Wirtschaftsorganisation so fern liegen, daß Sie von diesen eine Förderung nicht erwarten können. Wir würden damit die gesetzlichen Grundlagen verlassen, auf denen die Tätigkeit unserer Mitglieder, der Industrie- und Handelskammern, als Körperschaften des öffentlichen Rechts, beruht. Unser eigener Etat besteht aus Beiträgen dieser Kammern, die ihrerseits in ihrer Ausgabenpolitik durch Rechtsvorschriften gebunden sind und der Staatsaufsicht unterstehen. Daran ändert auch nichts entscheidend, daß Sie die Argumentation für Ihre Ziele uns gegenüber auch auf wirtschaftspolitische Grundsätze abstellen.
Aufgrund unserer Aufgabenstellung sehen wir daher keine Möglichkeit, Ihre Ziele zu fördern.“
Ende des Zitats
Der Wirkungsbereich und die Vorstellungen Ihrer Vereinigung lassen ein Eintreten für Ziele erkennen, die, bei unbestritten allgemein menschlichem Stellenwert, in ihrer Konzeption dem Aufgabenbereich der Wirtschaftsorganisation so fern liegen, daß Sie von diesen eine Förderung nicht erwarten können. Wir würden damit die gesetzlichen Grundlagen verlassen, auf denen die Tätigkeit unserer Mitglieder, der Industrie- und Handelskammern, als Körperschaften des öffentlichen Rechts, beruht. Unser eigener Etat besteht aus Beiträgen dieser Kammern, die ihrerseits in ihrer Ausgabenpolitik durch Rechtsvorschriften gebunden sind und der Staatsaufsicht unterstehen. Daran ändert auch nichts entscheidend, daß Sie die Argumentation für Ihre Ziele uns gegenüber auch auf wirtschaftspolitische Grundsätze abstellen.
Aufgrund unserer Aufgabenstellung sehen wir daher keine Möglichkeit, Ihre Ziele zu fördern.“
Ende des Zitats
„in ihrer Konzeption dem Aufgabenbereich der Wirtschaftsorganisationen so fernliegen“, daß man von diesen ein aktives Interesse daran „nicht erwarten“ kann,
wenn die Wirtschaftsorganisationen wegen der Ziele einer freien und unabhängigen bürgerlichen demokratischen Bewußtseins- und Kreativitätsentwicklung, einer praktischen bürgerlichen Verwirklichung der Grundrechte des Menschen, einer freien bürgerlichen Gewissens- und Willensbildung: einer allgemeinen staatsbürgerlichen Leistungsentwicklung:
„die gesetzlichen und satzungsmäßigen Grundlagen verlassen, auf denen“ ihre „Tätigkeit wie auch die“ ihrer „Mitgliedsverbände“ beruht,
wenn den Wirtschaftsorganisationen „durch klar definierte Satzungsauflagen enge Grenzen gezogen“ sind, „die keinen Raum für eine“ freie und unabhängige bürgerliche demokratische Bewußtseins- und Kreativitätsentwicklung, eine praktische bürgerliche Verwirklichung der Grundrechte des Menschen, eine freie bürgerliche Gewissens- und Willensbildung: eine allgemeine staatsbürgerliche Leistungsentwicklung „beläßt“ da diese Art demokratischer Grundsätze in der Praxis mit ihrer „Aufgabenstellung nicht direkt verbunden sind“, dann frage ich mich, wie der BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN INDUSTRIE und dessen MITGLIEDSVERBÄNDE sowie deren MITGLIEDSUNTERNEHMEN zum „Menschen“ stehen im Unterschied zur „Maschine“.
Mit solcher Art offiziell bekundeter materialistischer, menschlich völlig rücksichtsloser Gesinnung wurden besonders auch zur Zeit des Dritten Reiches unzählige unschuldige Menschen Gefangene eroberter Gebiete oder Minderheiten, wie die Juden, und politische Gefangene: Andersseiende und Andersdenkende aus dem eigenen Land als „Menschenmaterial“ und „Arbeitskräfte“ unter der Schirmherrschaft der WIRTSCHAFTSVERBÄNDE in deren MITGLIEDSGROSSUNTERNEHMEN zu Tode „gewirtschaftet“: Männer, Frauen und Kinder gleichermaßen.
Wenn sich bei dieser Art Grundeinstellung der BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN INDUSTRIE im Namen seiner MITGLIEDSVERBÄNDE und seiner MITGLIEDSFIRMEN noch auf die allgemeinen „gesetzlichen Grundlagen“ der Bundesrepublik Deutschland sowie auf die „satzungsmäßigen Grundlagen“ seines VERBANDES beruft und offiziell unverblümt bekundet, daß er bei einer Gesinnungsänderung von diktatorischen Wertvorstellungen zu demokratischen Werten hin „die gesetzlichen und satzungsmäßigen Grundlagen verlassen“ würde dann offenbart er damit eine für das ganze eigene Land und für alle anderen Nationen lebensgefährliche, furchtbare Wahrheit.
Und wenn sich zu dieser gleichen unmenschlichen Grundeinstellung auch der DEUTSCHE INDUSTRIE- UND HANDELSTAG im Namen seiner MITGLIEDER, der INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN, neben den allgemeinen „gesetzlichen Grundlagen“ der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND auch noch auf die Tatsache beruft, daß es sich bei ihren MITGLIEDERN ja besonders auch um „KÖRPERSCHAFTEN DES ÖFFENTLICHEN RECHTS“ handele und daß sie gerade deshalb dann: „die gesetzlichen Grundlagen verlassen“ würden, wenn sie von diktatorischen Wertvorstellungen zu demokratischen Werten hin umschwenkten, dann offenbart auch er mitsamt seinen öffentlich-rechtlichen, „der Staatsaufsicht unterstehenden“ bundesweit etablierten INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN eine für den einzelnen Bürger, dessen Familie, dessen Freunde, sowie für alle Bürger unseres Landes und auch für die Menschen aller Nationen der Welt grauenhafte, erst einmal niederschmetternde Wahrheit.