Die „Stiftung“ ist also ein juristisches Nullum. Namen sind auch keine in Erfahrung zu bringen, und so wird in Gang gesetzt, was es nach deutschem Recht eigentlich nicht geben sollte: ein juristisches Nullum, gut getarnt und verbarrikadiert und mit offensichtlich großen Mitteln versehen, wird massiv wirtschaftlich und politisch tätig.
Beispiel für diese Tätigkeit:
Offener Brief der
DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
an die Präsidenten
von Bundestag
und Bundesrat
Anlage-59
Neben absurden Anschuldigungen wird „Klage bei den zuständigen deutschen und internationalen Gerichten offiziell und öffentlich“ angekündigt. Kläger sollen sein:
- Freier Deutscher Bürgerverein
- Deutsche Staatsbürgerliche Vereinigung
- European Foundation of the Free and Independent Citizens
- World Association of the Free and Independent Citizens
- Deutscher Verband der freien und unabhängigen Politiker
- European Council of the Free and Independent Politicians
- World Association of the Free and Independent Politicians.
Das Ganze in erstklassigem Druck auf Glanzpapier, oberer Rand Gelb, Rot, Blau, Adler und „Offener Brief“ in Gold, dann zwei Zeilen Rot, zwei Schwarz. Aber keine Anschrift, kein Name, kein Verantwortlicher.
Da die „Stiftung“ weder eine Stiftung noch ein eingetragener Verein ist, kann sie auch nicht als gemeinnützig anerkannt werden. Die entsprechende Behauptung auf der letzten Seite der „Verfassung“ ist somit falsch.*
Weitere Beispiele für die Tätigkeiten der „Stiftung“:
Schreiben an den Minister für Soziales, Gesundheit und Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz vom 1. 6. 84:
DEUTSCHES FORSCHUNGSZENTRUM
FACHINSTITUT FÜR GRUNDLAGENFORSCHUNG
Eine freie unabhängige Einrichtung zur kritischen Förderung der freien Gewissensbildung in allen Bereichen der Gesellschaft
Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG und ihrer Förderergesellschaften.
Unterschrift unleserlich
FACHBEREICH 10
Grundlagenforschung im Bereich Jugend
Anlage-60
Die Aufzählung der 17 „Fachbereiche“ ist in nicht mehr lesbarer Kleinschrift gedruckt, die „Hauptfunktionseinheiten“ entsprechen in etwa denen der WYMS.
Entsprechende Schreiben sind auch an andere Ministerien gegangen.
Der auf dem Briefpapier angegebene Telex-Anschluß ist identisch mit dem WYMS-Anschluß.
Mit der Zeitschrift
DEUTSCHES POLITIK FORUM 6/84
Anlage-61
wendet die „Stiftung“ sich
An die CDU-CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Bezug: DEUTSCHES KULTUR FORUM
Auf derselben Seite heißt es wiederum:
„Eine freie unabhängige Körperschaft zur Förderung von
Tradition und Fortschritt, als gemeinnützig und
besonders förderungswürdig anerkannt.“
Angebliche „kooperative Herausgeber“ dieser Zeitschrift:
- Deutscher Wählerring
- Deutscher Wählerverband
- Deutsche Wählervereinigung
- European Foundation of Electors
- World Association of the Promotors of Free Elections
*
Sehen Sie hierzu im Sinne einer Richtigstellung den Abdruck des Dokumentes für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes Heidelberg vom 9. Nov. 1982.