Die Goldene Partei und ihr kulturpolitisches Organ, die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG, mußten feststellen, daß Frau P. aller Wahrscheinlichkeit nach solche und ähnliche Behauptungen auch in der Öffentlichkeit verbreitet und so versucht hat, unsere Mandantin gezielt öffentlich zu verunglimpfen.
Die gründliche polizeiliche Hausdurchsuchung hat in keinem Punkte irgendwelche Anhalte für die Richtigkeit der Aussage von Frau P. ergeben.
Die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG hat vor dem besagten Polizeiaufgebot nie von Ariane P. gehört; zudem sei bemerkt, daß Minderjährige, wenn sie bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG mitarbeiten wollen, eine schriftliche Einwilligung ihrer Eltern benötigen.
Die Behauptungen von Frau P. gegenüber der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG, dem kulturpolitischen Organ der Goldenen Partei, sind so ungeheuerlich, so ehrenrührig, beleidigend und verleumderisch, daß sich die Goldene Partei und ihre Organe entscheidend in ihren Grundrechten verletzt sowie in der Ausübung ihres politischen Auftrages in der Öffentlichkeit geschädigt sehen und deshalb Strafanzeige gegen Frau P. erheben.
Wenn die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG nun in die Stadt von Frau P. ginge und dort vor der Polizei und öffentlich behauptete, sie habe ihre Tochter als Sklavin gehalten, um sie der Prostitution zuzuführen, sie schließlich umgebracht, zersägt und ihre inneren Organe gekocht und verzehrt (weil man dort Sägegeräusche und den Geruch von Gekochtem wahrgenommen habe), und sie wolle ja nur durch ihre ungeheuerlichen Verdächtigungen gegen unsere Mandantin den Verdacht von sich selbst ablenken, so würde eine solche Vorgehensweise unseres Erachtens in allen Punkten jener Verhaltensweise der Frau P. gegenüber der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG beziehungsweise der Goldenen Partei entsprechen.
Mit diesem Beispiel möchten wir der Staatsanwaltschaft die Dringlichkeit einer offiziellen gerichtlichen Klärung zwecks Verteidigung der in unserem Grundgesetz verankerten Grundmenschenrechte verdeutlichen zumal wir im Besonderen auch noch davon ausgehen müssen, daß die evangelische Kirche über jene ihre im Protokoll von Frau P. angegebenen „Sektenexperten“ an diesem „Fall“ aktiv mitgearbeitet ja ihn möglicherweise sogar inszeniert hat um die vermeintlich erhärtenden Dokumente wie Polizeiprotokoll und Hausdurchsuchungsbefehl später bundesweit sowie international über ihre vielfältigen Presseorgane zur weiteren Verunglimpfung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG beziehungsweise der Goldenen Partei zu verbreiten.
In ihrem Protokoll bei der Kriminalpolizei Heidelberg bringt Frau P. falsche und ehrenrührige Anschuldigungen vor, wie sie in etwa seit vielen Jahren von der Evangelischen Kirche in Deutschland durch deren Agenten gegenüber weltanschaulichen Minderheiten verbreitet werden und seit Gründung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG im Jahre 1982 auch dieser gegenüber was sich mit Presseberichten, Interviews, Büchern und sonstigen Veröffentlichungen belegen läßt.
In einer Vielzahl von Schreiben und Fernschreiben hat sich die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG in den letzten Jahren an den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland gewandt und sie um die Beachtung der Grundmenschenrechte gebeten.
Eine entsprechende Haltung und Kurskorrektur bei der Evangelischen Kirche in Deutschland konnte aber bislang leider nicht registriert werden.
Die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG erhielt auf ihre vielfachen Schreiben bis auf den heutigen Tag nicht einmal eine Antwort.
Einen Tag vor der Hausdurchsuchung in der Sache P. also einen Tag nach dem Ausstellungstag des Hausdurchsuchungsbefehls meldete sich an der Pforte der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG beziehungsweise der Bundeszentrale der Goldenen Partei überraschend und unangemeldet ein Pfarrer Haack, bekannt als einer der beauftragten Agenten der Evangelischen Kirche in Deutschland zur gezielt verleumderischen Verfolgung weltanschaulicher Minderheiten, mit zwei Herren einer Illustrierten und bat um ein Interview.
Die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG ist seit vier Jahren in Schönau ansässig, und es war dies überhaupt das erste Mal, daß ein Vertreter der Kirche bei ihr erschien.
Jener besagte Agent der Evangelischen Kirche in Deutschland, Pfarrer Haack, hat vor längerer Zeit bei der Europäischen Buch- und Schallplattenvertriebsgesellschaft das unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG erschienene sechsbändige Werk „Arbeit Gott der Deutschen“ des Autors Peter Hübner bestellt und erhalten.
Und er hat daraufhin im Süddeutschen Rundfunk in der Sendung der POINT-Redaktion vom Samstag, dem 11.8.84, folgende unwahren und verunglimpfenden Behauptungen aufgestellt:
- Hinter der Europäischen Buch- und Schallplattenvertriebsgesellschaft und damit auch hinter der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG stecke TM und TM sei gefährlich.
- Der Maharishi-Kult zerstöre die familiären Beziehungen von Jugendlichen und mache die Psyche kaputt.
- Der Autor des sechsbändigen Werkes „Arbeit Gott der Deutschen Peter Hübner“ drehe durch, und die Transzendentale Meditation habe ihm dafür den Boden gegeben.
Von der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG wird die Transzendentale Meditation insoweit eingesetzt als sie nachweislich einmal erfolgreich von unseren demokratisch hochgebildeten heidnischen Vorfahren über unzählige Generationen hinweg zu einem Leben in Einigkeit und Recht und Freiheit sowie zugunsten der natürlichen Menschenwürde eingesetzt wurde (dieses demokratische Ausbildungsprogramm der freien Gewissens- und Willensbildung wurde dann vor etwa zehntausend Jahren von unseren heidnischen Vorfahren im Rahmen der Völkerwanderung aus Europa nach Asien gebracht und wird somit heute nach Deutschland wiedereingeführt entsprechend beispielsweise dem Reimport des Volkswagens aus Brasilien nach Deutschland) und als sie gemäß der demokratischen Grundordnung unserer bundesdeutschen Verfassung die freie Gewissensbildung, die freie Willensbildung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit absichert nach objektiven wissenschaftlichen Maßstäben sowie unter wissenschaftlicher Kontrolle.
Vom Oberverwaltungsgericht Münster wurden nach eingehender Prüfung einer Vielzahl wissenschaftlicher Gutachten mit Urteil vom 18. Dezember 1985, Aktenzeichen 5 A 1125/84, die von der Kirche über Tausende von Presseartikeln in die Welt gesetzten Behauptungen, daß die demokratischen Ausbildungsprogramme unserer heidnischen Vorfahren gefährlich seien, daß sie die familiären Beziehungen von Jugendlichen zerstörten und die Psyche kaputt machten, als einer objektiven Grundlage entbehrend zurückgewiesen.
Die Richter verurteilten die in diesem Prozeß beklagte Bundesregierung, welche ihre Behauptungen im wesentlichen auf besagte Kirchendokumentationen gestützt hatte, zu der Abgabe einer Ehrenerklärung und untersagte ihr, die Organisationen, welche die TM-Technik lehren, weiterhin als Sekten zu bezeichnen.
Das Auftauchen des Beauftragten des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland speziell einen Tag nach dem Ausschreibungstag des Hausdurchsuchungsbefehls, also an dem voraussichtlichen Tag der Hausdurchsuchung, läßt nach dem Erachten unserer Mandantin weiterhin auf eine enge Verbindung der Evangelischen Kirche in Deutschland mit dem Fall P. schließen und legt den Verdacht nahe, daß der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland Mittel und Wege etabliert hat, sich Zugang zu vertraulichen, nur für Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht bestimmte Informationen zu beschaffen, durch welche sie jene Nachricht über das Ausstellen des Hausdurchsuchungsbefehls erhalten hat.
Einen Tag später an dem Tage der dann verspätet durchgeführten Hausdurchsuchung ist Pfarrer Haack mit seinen beiden Pressevertretern nicht mehr bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG beziehungsweise bei der Bundesparteizentrale der Goldenen Partei aufgetaucht.
Unsere Mandantin vermutet, daß er vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland zurückgepfiffen worden ist, da sie (unsere Mandantin) unmittelbar, nachdem sie ihn und seine Begleiter fortgeschickt hatte, folgendes Telex an den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland sandte: