Die meisten der Angeschriebenen antworteten uns überhaupt nicht, aber eine ganze Anzahl sagten uns auch ganz einfach, daß sie für diese Angelegenheit nicht zuständig seien.
Nun denkt doch der einfache Bürger erst einmal, daß es für eine solche Frage nach der Gemeinnützigkeit einer Organisation in unserer BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND irgendeine Zuständigkeit geben muß auch wenn es sich um die beiden GROSSKIRCHEN handelt, die ja immerhin an den beiden letzten Weltkriegen höchst aktiv mitgewirkt, sich vielfältiger Vergehen schuldig gemacht und äußerst profitiert haben und die sich auch heute wieder für die Diktatur und gegen die Demokratie engagieren.
Und so, wie wir als einfache junge Bürger auf diese Frage nach dem Studium der Gesetzesbücher keine Antwort fanden, so zeigte sich auch bei den von uns angeschriebenen führenden Persönlichkeiten der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit und Finanzprüfungsbehörden eine allgemeine Verunsicherung bei dieser Fragestellung.
Und so wollen wir hier in der Folge auch einige entsprechende Antwortschreiben abdrucken, die dies verdeutlichen.
Die politisch gewiefteste Antwort gab uns am 18. Juni 1984 zweifellos der OBERBUNDESANWALT BEIM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BERLIN:
Brief des OBERBUNDESANWALTS
BEIM BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BERLIN
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Betr.:
Religionsgemeinschaftend es öffentlichen Rechtes
Bezug:
Ihr Schreiben vom 13. Juni 1984
Zu vorbezeichnetem Schreiben teile ich mit, in der von Ihnen angesprochenen Angelegenheit nicht zuständig zu sein, da die mir zukommende Aufgabe der Wahrung des öffentlichen Interesses voraussetzt, daß ein entsprechendes Revisionsverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht anhängig ist: vgl. Verwaltungsgerichtsordnung § 35!
Was im übrigen die Frage einer „Untersuchung über die Gemeinnützigkeit der Kirche“ anlangt, so erscheint sie mir derart weitläufig, daß ich greifbare Anhaltspunkte für einen geeigneten Hinweis auf etwaige Zuständigkeiten nicht zu erkennen vermag.
Der PRÄSIDENT DES LANDESARBEITSGERICHTS IN FRANKFURT AM MAIN verwies uns am 29.06.1984 unsicher an den BUNDESFINANZMINISTER welcher, wie wir heute wissen, auch nicht zuständig ist:
Brief des PRÄSIDENTEN DES LANDESARBEITSGERICHTS
IN FRANKFURT AM MAIN
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Auf Ihre Anfrage vom 13. d.M. teile ich Ihnen mit, daß ich für eine Untersuchung über die Gemeinnützigkeit der Kirche nicht zuständig bin. M.E. müssen Sie diese Anfrage an den Herrn Bundesminister der Finanzen richten.