Brief des PRÄSIDENTEN DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS
VON NORDRHEIN-WESTFALEN an die
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
VON NORDRHEIN-WESTFALEN an die
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Auf die vorgenannte Eingabe bitte ich Sie, die Satzung der Deutschen Kulturstiftung vorzulegen und die Organschaft oder Vertretungsbefugnis der beiden Damen und Herren nachzuweisen, die die Eingabe unterschrieben haben.
Brief der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an den
PRÄSIDENTEN DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS
VON NORDRHEIN-WESTFALEN
PRÄSIDENTEN DES OBERVERWALTUNGSGERICHTS
VON NORDRHEIN-WESTFALEN
An den
Bischoff
des Oberverwaltungsgerichts
für das Land Nordrhein-Westfalen
Herrn Dr. Präsident
Aegidiikirchplatz 5
4400 Münster
(sowohl die der römisch-katholischen Kirche
als auch die der evangelischen Kirche)
Sehr geehrter Herr Dr. Präsident,
Ihren Brief vom 3. dieses Monats haben wir dankend erhalten.
Die von Ihnen gewünschte Verfassung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG bitten wir bei der Europäischen Buch- und Schallplatten-Vertriebsgesellschaft gegen eine Schutzgebühr von DM 12,- anzufordern und sich dabei auf unsere Empfehlung zu berufen.
(Adresse: Europäische Buch- und
Schallplattenvertriebsgesellschaft
Postfach 11 74
6901 Schönau)
Die von Ihnen gewünschte Organschaft oder Vertreterbefugnis der beiden Herren wird hiermit bestätigt.
Zu unserem Bedauern müssen wir aber feststellen, daß Sie in Ihrem Schreiben die in unserem Brief angeschnittene Frage nach der Zuständigkeit für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Kirche weder beantwortet noch überhaupt berührt haben.
Sollen wir daraus schließen, daß diese unsere ursprüngliche Fragestellung aufgrund jener bei Ihnen plötzlich auftretenden Fragen in den Hintergrund rückte und auf diese Weise aus Ihrem Bewußtsein verdrängt wurde?
Oder sollen wir daraus entnehmen, daß Sie für die Beantwortung dieser Frage gar nicht zuständig sind?
Doch dann wären ja jene von Ihnen weiter an uns gestellten Fragen überflüssig gewesen!
Unter dem Schutze unserer demokratischen Grundordnung und unter dem verfassungsmäßig verbürgten Recht der freien Gewissens- und Willensbildung erlauben wir uns also nochmals, die Gemeinnützigkeit der Kirche in Frage zu stellen.
Die objektive Wissenschaft wurde geschichtlich von der Intelligenz unserer deutschen „heidnischen“ Kultur einer hohen Sittlichkeit hervorgebracht, um die Inquisition der Kirche abzuschaffen was ihr auch gelang.
Heute ist die Wissenschaft sogar in der Lage, sittliche Leistungen mit Hilfe objektiver Meßmethoden zu verifizieren.
In den Bereichen Physiologie, Psychologie und Soziologie wurden hierzu international zahlreiche Untersuchungsverfahren entwickelt und etabliert.
Es erscheint uns deshalb heute an der Zeit, den zweiten Schritt nach der Abschaffung der Inquisition zu vollziehen und die Leistungen der Kirche beziehungsweise deren Fehlleistungen wissenschaftlich zu objektivieren.
Dabei kann die Kirche wenn sie ihre Gemeinnützigkeit behalten will einen wissenschaftlichen Nachweis über ihre sittlichen Leistungen erbringen, was ihr nach bisherigen Untersuchungen schwerlich gelingen dürfte.
Anhand der geschichtlichen Dokumente läßt sich eindeutig beweisen, daß die Kirche für eine sittliche Leistung überhaupt nicht konzipiert wurde, sondern unter Vortäuschung religiös-ideologischen Engagements nur dazu diente, die internationalen Plünderungen der römischen Diktatoren beziehungsweise ihrer Nachfahren mit Hilfe „geschickter“ Anpassung an die gesellschaftspolitischen Umstände fortzusetzen.
In diese Kategorie der „Anpassung“ gehört dann auch beispielsweise das Einziehen der Kirchensteuer oder auch die Berechtigung, Spenden einzuziehen und den Spendern Steuerabzugsfähigkeit zu beurkunden.
Die Spendenaffären der Parteien haben gezeigt, wie sich auch hier das historische Bild der geschickten politischen Einflußnahme der Kirche unter Anpassung an die bestehenden Verhältnisse wiederholt, denn auch hier wurden gesetzeswidrig verschleiert Spenden über die kirchlichen Organisationen an die kirchlichen Parteien abgeführt und höchstwahrscheinlich auch überwiegend von Firmen, welche wiederum der Kirche gehören.
Wir bitten Sie also erneut, uns mitzuteilen, inwieweit Sie für eine Untersuchung über die Gemeinnützigkeit der Kirche zuständig sind und falls nicht, wer hierfür zuständig ist und an wen wir uns in dieser Angelegenheit wenden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. i. V.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Organisationsgruppe Recht
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
Grüne Partei, VERTRETER DES VOLKES
Die Goldene Partei, Rechtsgelehrte
Bischoff
des Oberverwaltungsgerichts
für das Land Nordrhein-Westfalen
Herrn Dr. Präsident
Aegidiikirchplatz 5
4400 Münster
13. Juli 1984
Betr.:
Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Kirche(sowohl die der römisch-katholischen Kirche
als auch die der evangelischen Kirche)
Bezug:
- Sonderausgabe 4/84 des
DEUTSCHEN KULTUR FORUMS
an Sie zur Kenntnisnahme übersandt am 9. Mai 1984 - Sonderausgabe 6/84 des
DEUTSCHEN POLITIK FORUMS
an Sie zur Kenntnisnahme übersandt am 20. Juni 1984 - OFFENER BRIEF der
DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
an die Präsidenten von Bundestag und Bundesrat
vom 12. Juni 1984 an Sie zur Kenntnisnahme übersandt
am 20. Juni 1984 - Unsere Anfrage an Sie vom 13. Juni 1984
- Ihr Schreiben vom 3. Juli 1984 1402 E
„Aufrichtigkeit ist
die Quelle aller Genialität,
und die Menschen wären geistreicher,
wenn sie sittlicher wären.“
die Quelle aller Genialität,
und die Menschen wären geistreicher,
wenn sie sittlicher wären.“
L. Börne
Sehr geehrter Herr Dr. Präsident,
Ihren Brief vom 3. dieses Monats haben wir dankend erhalten.
Die von Ihnen gewünschte Verfassung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG bitten wir bei der Europäischen Buch- und Schallplatten-Vertriebsgesellschaft gegen eine Schutzgebühr von DM 12,- anzufordern und sich dabei auf unsere Empfehlung zu berufen.
(Adresse: Europäische Buch- und
Schallplattenvertriebsgesellschaft
Postfach 11 74
6901 Schönau)
Die von Ihnen gewünschte Organschaft oder Vertreterbefugnis der beiden Herren wird hiermit bestätigt.
Zu unserem Bedauern müssen wir aber feststellen, daß Sie in Ihrem Schreiben die in unserem Brief angeschnittene Frage nach der Zuständigkeit für die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Kirche weder beantwortet noch überhaupt berührt haben.
Sollen wir daraus schließen, daß diese unsere ursprüngliche Fragestellung aufgrund jener bei Ihnen plötzlich auftretenden Fragen in den Hintergrund rückte und auf diese Weise aus Ihrem Bewußtsein verdrängt wurde?
Oder sollen wir daraus entnehmen, daß Sie für die Beantwortung dieser Frage gar nicht zuständig sind?
Doch dann wären ja jene von Ihnen weiter an uns gestellten Fragen überflüssig gewesen!
Unter dem Schutze unserer demokratischen Grundordnung und unter dem verfassungsmäßig verbürgten Recht der freien Gewissens- und Willensbildung erlauben wir uns also nochmals, die Gemeinnützigkeit der Kirche in Frage zu stellen.
Die objektive Wissenschaft wurde geschichtlich von der Intelligenz unserer deutschen „heidnischen“ Kultur einer hohen Sittlichkeit hervorgebracht, um die Inquisition der Kirche abzuschaffen was ihr auch gelang.
Heute ist die Wissenschaft sogar in der Lage, sittliche Leistungen mit Hilfe objektiver Meßmethoden zu verifizieren.
In den Bereichen Physiologie, Psychologie und Soziologie wurden hierzu international zahlreiche Untersuchungsverfahren entwickelt und etabliert.
Es erscheint uns deshalb heute an der Zeit, den zweiten Schritt nach der Abschaffung der Inquisition zu vollziehen und die Leistungen der Kirche beziehungsweise deren Fehlleistungen wissenschaftlich zu objektivieren.
Dabei kann die Kirche wenn sie ihre Gemeinnützigkeit behalten will einen wissenschaftlichen Nachweis über ihre sittlichen Leistungen erbringen, was ihr nach bisherigen Untersuchungen schwerlich gelingen dürfte.
Anhand der geschichtlichen Dokumente läßt sich eindeutig beweisen, daß die Kirche für eine sittliche Leistung überhaupt nicht konzipiert wurde, sondern unter Vortäuschung religiös-ideologischen Engagements nur dazu diente, die internationalen Plünderungen der römischen Diktatoren beziehungsweise ihrer Nachfahren mit Hilfe „geschickter“ Anpassung an die gesellschaftspolitischen Umstände fortzusetzen.
In diese Kategorie der „Anpassung“ gehört dann auch beispielsweise das Einziehen der Kirchensteuer oder auch die Berechtigung, Spenden einzuziehen und den Spendern Steuerabzugsfähigkeit zu beurkunden.
Die Spendenaffären der Parteien haben gezeigt, wie sich auch hier das historische Bild der geschickten politischen Einflußnahme der Kirche unter Anpassung an die bestehenden Verhältnisse wiederholt, denn auch hier wurden gesetzeswidrig verschleiert Spenden über die kirchlichen Organisationen an die kirchlichen Parteien abgeführt und höchstwahrscheinlich auch überwiegend von Firmen, welche wiederum der Kirche gehören.
Wir bitten Sie also erneut, uns mitzuteilen, inwieweit Sie für eine Untersuchung über die Gemeinnützigkeit der Kirche zuständig sind und falls nicht, wer hierfür zuständig ist und an wen wir uns in dieser Angelegenheit wenden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. i. V.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Organisationsgruppe Recht
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
Kopie an:
Gewerkschaften, Presse, Rundfunk, FernsehenGrüne Partei, VERTRETER DES VOLKES
Die Goldene Partei, Rechtsgelehrte