Brief der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG an den
PRÄSIDENTEN DES BUNDESRECHNUNGSHOFES
PRÄSIDENTEN DES BUNDESRECHNUNGSHOFES
An den
Präsidenten des
Bundesrechnungshofes
Berliner Straße 51
6000 Frankfurt am Main
(sowohl die der römisch-katholischen Kirche als auch die der evangelischen Kirche)
Sehr geehrter Herr Präsident!
Unter dem Schutze unserer demokratischen Grundordnung und unter dem verfassungsmäßig verbürgten Recht der freien Gewissens- und Willensbildung erlauben wir uns, die Gemeinnützigkeit der Kirche in Frage zu stellen.
Die objektive Wissenschaft wurde geschichtlich von der Intelligenz unserer deutschen „heidnischen“ Kultur einer hohen Sittlichkeit hervorgebracht, um die Inquisition der Kirche abzuschaffen was ihr auch gelang.
Heute ist die Wissenschaft sogar in der Lage, sittliche Leistungen mit Hilfe objektiver Meßmethoden zu verifizieren.
In den Bereichen Physiologie, Psychologie und Soziologie wurden hierzu international zahlreiche Untersuchungsverfahren entwickelt und etabliert.
Es erscheint uns deshalb heute an der Zeit, den zweiten Schritt nach der Abschaffung der Inquisition zu vollziehen und die Leistungen der Kirche beziehungsweise deren Fehlleistungen wissenschaftlich zu objektivieren.
Dabei kann die Kirche wenn sie ihre Gemeinnützigkeit behalten will einen wissenschaftlichen Nachweis über ihre sittlichen Leistungen erbringen, was ihr nach bisherigen Untersuchungen schwerlich gelingen dürfte.
Anhand der geschichtlichen Dokumente läßt sich eindeutig beweisen, daß die Kirche für eine sittliche Leistung überhaupt nicht konzipiert wurde, sondern unter Vortäuschung religiös-ideologischen Engagements nur dazu diente, die internationalen Plünderungen der römischen Diktatoren beziehungsweise ihrer Nachfahren mit Hilfe „geschickter“ Anpassung an die gesellschaftspolitischen Umstände fortzusetzen.
In diese Kategorie der „Anpassung“ gehört dann auch beispielsweise das Einziehen der Kirchensteuer oder auch die Berechtigung, Spenden einzuziehen und den Spendern Steuerabzugsfähigkeit zu beurkunden.
Die Spendenaffären der Parteien haben gezeigt, wie sich auch hier das historische Bild der geschickten politischen Einflußnahme der Kirche unter Anpassung an die bestehenden Verhältnisse wiederholt, denn auch hier wurden gesetzeswidrig verschleiert Spenden über die kirchlichen Organisationen an die kirchlichen Parteien abgeführt und höchstwahrscheinlich auch überwiegend von Firmen, welche wiederum der Kirche gehören.
Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, inwieweit Sie für eine Untersuchung über die Gemeinnützigkeit der Kirche zuständig sind und falls nicht, wer hierfür zuständig ist und an wen wir uns in dieser Angelegenheit wenden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. i. V.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Organisationsgruppe Recht
Heidelberg, Postfach 10 20 49
Präsidenten des
Bundesrechnungshofes
Berliner Straße 51
6000 Frankfurt am Main
13. Juni 1984
Betr.:
Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Kirche(sowohl die der römisch-katholischen Kirche als auch die der evangelischen Kirche)
Sehr geehrter Herr Präsident!
Unter dem Schutze unserer demokratischen Grundordnung und unter dem verfassungsmäßig verbürgten Recht der freien Gewissens- und Willensbildung erlauben wir uns, die Gemeinnützigkeit der Kirche in Frage zu stellen.
Die objektive Wissenschaft wurde geschichtlich von der Intelligenz unserer deutschen „heidnischen“ Kultur einer hohen Sittlichkeit hervorgebracht, um die Inquisition der Kirche abzuschaffen was ihr auch gelang.
Heute ist die Wissenschaft sogar in der Lage, sittliche Leistungen mit Hilfe objektiver Meßmethoden zu verifizieren.
In den Bereichen Physiologie, Psychologie und Soziologie wurden hierzu international zahlreiche Untersuchungsverfahren entwickelt und etabliert.
Es erscheint uns deshalb heute an der Zeit, den zweiten Schritt nach der Abschaffung der Inquisition zu vollziehen und die Leistungen der Kirche beziehungsweise deren Fehlleistungen wissenschaftlich zu objektivieren.
Dabei kann die Kirche wenn sie ihre Gemeinnützigkeit behalten will einen wissenschaftlichen Nachweis über ihre sittlichen Leistungen erbringen, was ihr nach bisherigen Untersuchungen schwerlich gelingen dürfte.
Anhand der geschichtlichen Dokumente läßt sich eindeutig beweisen, daß die Kirche für eine sittliche Leistung überhaupt nicht konzipiert wurde, sondern unter Vortäuschung religiös-ideologischen Engagements nur dazu diente, die internationalen Plünderungen der römischen Diktatoren beziehungsweise ihrer Nachfahren mit Hilfe „geschickter“ Anpassung an die gesellschaftspolitischen Umstände fortzusetzen.
In diese Kategorie der „Anpassung“ gehört dann auch beispielsweise das Einziehen der Kirchensteuer oder auch die Berechtigung, Spenden einzuziehen und den Spendern Steuerabzugsfähigkeit zu beurkunden.
Die Spendenaffären der Parteien haben gezeigt, wie sich auch hier das historische Bild der geschickten politischen Einflußnahme der Kirche unter Anpassung an die bestehenden Verhältnisse wiederholt, denn auch hier wurden gesetzeswidrig verschleiert Spenden über die kirchlichen Organisationen an die kirchlichen Parteien abgeführt und höchstwahrscheinlich auch überwiegend von Firmen, welche wiederum der Kirche gehören.
Wir bitten Sie, uns mitzuteilen, inwieweit Sie für eine Untersuchung über die Gemeinnützigkeit der Kirche zuständig sind und falls nicht, wer hierfür zuständig ist und an wen wir uns in dieser Angelegenheit wenden müssen.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. i. V.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Organisationsgruppe Recht
Heidelberg, Postfach 10 20 49
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