„Jedes Ämtlein hat sein Schlämplein!“
ein behördliches Phänomen, auf das wir im Laufe der langen Geschichte leider immer wieder stoßen mußten, dem ich aber aufgrund seiner mangelnden Originalität in dem Buch keine sonstige Beachtung schenken konnte.
Im Anschluß an den Brief des Kultusministers von Rheinland-Pfalz vom 27. Juli 1984 sowie unseres Antwortbriefes vom 6. August 1984 werde ich hierzu noch Näheres erklären:
Brief des KULTUSMINISTERS
VON RHEINLAND-PFALZ an das
DEUTSCHE FORSCHUNGSZENTRUM
VON RHEINLAND-PFALZ an das
DEUTSCHE FORSCHUNGSZENTRUM
Betr.:
Bildungsziele in Rheinland-PfalzBezug:
Ihr Schreiben vom 01. Juni 1984Ihr Fernschreiben vom 16. Juli 1984
Ihr Schreiben vom 01. Juni 1984, das in nahezu gleichlautendem Text auch an andere Landesministerien gerichtet worden ist, habe ich erhalten. Die darin gestellte Frage nach den Mechanismen der freien, demokratischen Gewissens- und Willensbildung unseres Volkes ist im Grundgesetz und in der Landesverfassung beantwortet. Ich nehme an, daß beide Dokumente Ihnen zur Verfügung stehen.
Brief des DEUTSCHEN FORSCHUNGSZENTRUMS an dEN KULTUSMINISTER VON RHEINLAND-PFALZ
An denKultusminister
des Landes Rheinland-Pfalz
Herrn Dr. Georg Gölter
Mittlere Bleiche 61
6500 Mainz
6. August 1984
Bezug:
Die Schreiben unserer Fachbereiche 1 und 2sowie 17 vom 1. Juni 1984 betreffend die Ziele
des Kultusministeriums Rheinland-Pfalz
Betr.:
Ihr Schreiben vom 27. Juli 1984 941 ATgb. Nr. 2577
Sehr geehrter Herr Minister Dr. Gölter!
Ihren Brief vom 27. Juli 1984 haben wir erhalten.
Daß wir mit einem ähnlichen Anliegen auch an andere Landesministerien herangetreten sind, war uns schon bekannt, denn wir haben diese Briefe ja selbst dorthin gesandt.
Nun war aber in jenen Ihnen von einigen unserer Fachbereiche übersandten Briefen nicht die Frage „nach den Mechanismen der freien, demokratischen Gewissens- und Willensbildung unseres Volkes“ gestellt wie Sie dies behaupten , sondern dieser von Ihnen genannte Gesichtspunkt stellt den zentralen, allgemeinen Gegenstand unserer Untersuchung dar.
Und im Rahmen jener umfassenderen Untersuchung, welche wir ganz eigenständig, objektiv und unbeeinflußt durchzuführen gedenken, geht es wohl einerseits auch darum, wie Grundgesetz und Landesverfassung zur freien Gewissens- und Willensbildung des Bürgers stehen aber es geht gleichermaßen vor allem auch darum, wie die gegenwärtige Regierung zur freien, demokratischen Gewissens- und Willensbildung unseres Volkes steht.
Und in diesem Zusammenhang interessierte uns erst einmal die Frage nach den Zielen einzelner staatlicher Organe.
In diesem Sinn fragten nun verschiedene Fachbereiche unseres Fachinstituts für Grundlagenforschung fachspezifisch nach den Zielen Ihres Ministeriums:
Unser Fachbereich 1 GRUNDLAGENFORSCHUNG IM BEREICH WISSENSCHAFT / FORSCHUNG stellte an Sie die Frage:
„Welches sind die Ziele in Wissenschaft und Forschung, auf die Sie die Tätigkeit Ihres Ministeriums richten?“
Unser Fachbereich 2 GRUNDLAGENFORSCHUNG IM BEREICH BILDUNG stellte an Sie die Frage:
„Welches sind die Bildungsziele, auf die Sie
die Tätigkeit Ihres Ministeriums richten?“,
die Tätigkeit Ihres Ministeriums richten?“,
und unser Fachbereich 17 GRUNDLAGENFORSCHUNG IM BEREICH KULTUR stellte an Sie die Frage:
„Welches sind die kulturellen Ziele, auf die Sie
die Tätigkeit Ihres Ministeriums richten?“
die Tätigkeit Ihres Ministeriums richten?“
Von uns wurden also drei voneinander unabhängige Schreiben von drei Fachbereichen des Fachinstituts für Grundlagenforschung an Sie gesandt und nicht nur eines, wie aus Ihrem „Antwortschreiben“ hervorgeht.
Ihre Annahme, daß die beiden Dokumente das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz bei uns vorliegen, möchten wir bestätigen.
Was uns aber unverändert interessiert, ist die fachbezogene Beantwortung jener von unseren Fachbereichen fachspezifisch an Sie gestellten Fragen nach den speziellen Zielen Ihres Ministeriums.
Wir bitten Sie also, dem jeweiligen Fachbereich seine Frage fachspezifisch ordnungsgemäß zu beantworten.
Ansonsten empfehlen wir Ihnen und Ihrem Ministerpräsidenten, sich auch bei Ihrer Regierungserklärung oder besser noch: vor den neuen Wahlen analogerweise einfach auf Grundgesetz und Landesverfassung zu berufen und auch Ihre Wähler sowie die Abgeordneten aufzufordern, sich von dorther Ihr amtliches Wirken zu prophezeien.
Wir sind nach erfolgreichem Abschluß unserer Recherchen allerdings auch noch vor den nächsten Wahlen auf eine solche wahrsagerische Tätigkeit vorbereitet und zwar in der breiten Öffentlichkeit.
Für eine korrekte, zügige Beantwortung dieser an Sie gestellten Fragen gegenüber den drei genannten Fachbereichen wären wir Ihnen dennoch dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
i. V.
DEUTSCHES FORSCHUNGSZENTRUM
Fachinstitut für Grundlagenforschung
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
Telefon 06228-1881, Telex 46 14 69