Brief des SENATORS FÜR INNERES, BERLIN an das
DEUTSCHE FORSCHUNGSZENTRUM
DEUTSCHE FORSCHUNGSZENTRUM
Blindenarbeit
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bestätige den Eingang Ihres Vorgangsschreibens. Von einer Beantwortung sehe ich ab. Es gehört nicht zu den Aufgaben von Verwaltungsbehörden, Auskünfte über die Staatsaufgabenlehre zu erteilen. Ich verweise insoweit auf die einschlägigen Lehrbücher des Allgemeinen Staatsrechts.
Von Erinnerungen (vgl. Ihr Fernschreiben vom 24. Juni 1984) sowie von weiteren Eingaben in dieser Sache bitte ich abzusehen.
Betr.:
StaatszweckeVorg.:
Ihr Schreiben vom 1. Juni 1984Sehr geehrte Damen und Herren
Ich bestätige den Eingang Ihres Vorgangsschreibens. Von einer Beantwortung sehe ich ab. Es gehört nicht zu den Aufgaben von Verwaltungsbehörden, Auskünfte über die Staatsaufgabenlehre zu erteilen. Ich verweise insoweit auf die einschlägigen Lehrbücher des Allgemeinen Staatsrechts.
Von Erinnerungen (vgl. Ihr Fernschreiben vom 24. Juni 1984) sowie von weiteren Eingaben in dieser Sache bitte ich abzusehen.
Brief des DEUTSCHEN FORSCHUNGSZENTRUMS an den SENATOR FÜR INNERES DES LANDES BERLIN
An den
Senator für Inneres
des Landes Berlin
Herrn Heinrich Lummer
Fehrbelliner Platz 2
1000 Berlin 31
sowie Ihr Schreiben vom 29. Juni 1984: I A 4 0205/19 -
Sehr geehrter Herr Senator Lummer,
Ihren Brief vom 29. Juni haben wir erhalten, und wir sind natürlich gerne bereit, Ihnen darauf zu antworten.
Wir nehmen zur Kenntnis, daß es nicht zu den Aufgaben von Verwaltungsbehörden gehört, Auskünfte über die Staatsaufgabenlehre zu erteilen wie Sie uns dies mitteilen , obwohl wir in dieser Angelegenheit Bedenken anmelden möchten.
Doch müssen wir Ihnen korrekterweise mitteilen, daß wir Sie um derartige Auskünfte überhaupt nicht gebeten haben.
Wir haben Sie nach den Zielen Ihrer Behörde gefragt, und die Antwort auf diese Frage ist den von Ihnen angesprochenen einschlägigen Lehrbüchern des allgemeinen Staatsrechts besonders gerade auch in bezug auf Ihre Berliner Behörde mit deren spezieller Insellage nicht so ohne weiteres zu entnehmen.
Darüber hinaus halten wir eine solche Frage des Bürgers und seiner Körperschaften an die Behörde für ganz und gar nicht unangemessen oder unzumutbar.
Und wir bitten Sie deshalb wiederholt um eine korrekte, zügige und kompetente Beantwortung jener spezifischen Fragestellungen unserer Fachbereiche nach den deutschen Zielen in der Friedens- und Wehrentwicklung, auf die Sie die Tätigkeit Ihrer Behörde richten.
Entgegen Ihrer Bitte können wir deshalb von weiteren Erinnerungen der korrekten, sachdienlichen und authentischen Beantwortung jener Frage nach den Zielen Ihrer Behörde keinesfalls absehen solange diese amtlichen Antworten von Ihnen ausstehen, und wir bitten Sie, dies zu respektieren.
Mit freundlichen Grüßen
i. V.
DEUTSCHES FORSCHUNGSZENTRUM
Fachinstitut für Grundlagenforschung
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
Senator für Inneres
des Landes Berlin
Herrn Heinrich Lummer
Fehrbelliner Platz 2
1000 Berlin 31
11. Juli 1984
Betr.:
Ziele Ihrer BehördeBezug:
Unsere Schreiben vom 1. Juni 1984sowie Ihr Schreiben vom 29. Juni 1984: I A 4 0205/19 -
Sehr geehrter Herr Senator Lummer,
Ihren Brief vom 29. Juni haben wir erhalten, und wir sind natürlich gerne bereit, Ihnen darauf zu antworten.
Wir nehmen zur Kenntnis, daß es nicht zu den Aufgaben von Verwaltungsbehörden gehört, Auskünfte über die Staatsaufgabenlehre zu erteilen wie Sie uns dies mitteilen , obwohl wir in dieser Angelegenheit Bedenken anmelden möchten.
Doch müssen wir Ihnen korrekterweise mitteilen, daß wir Sie um derartige Auskünfte überhaupt nicht gebeten haben.
Wir haben Sie nach den Zielen Ihrer Behörde gefragt, und die Antwort auf diese Frage ist den von Ihnen angesprochenen einschlägigen Lehrbüchern des allgemeinen Staatsrechts besonders gerade auch in bezug auf Ihre Berliner Behörde mit deren spezieller Insellage nicht so ohne weiteres zu entnehmen.
Darüber hinaus halten wir eine solche Frage des Bürgers und seiner Körperschaften an die Behörde für ganz und gar nicht unangemessen oder unzumutbar.
Und wir bitten Sie deshalb wiederholt um eine korrekte, zügige und kompetente Beantwortung jener spezifischen Fragestellungen unserer Fachbereiche nach den deutschen Zielen in der Friedens- und Wehrentwicklung, auf die Sie die Tätigkeit Ihrer Behörde richten.
Entgegen Ihrer Bitte können wir deshalb von weiteren Erinnerungen der korrekten, sachdienlichen und authentischen Beantwortung jener Frage nach den Zielen Ihrer Behörde keinesfalls absehen solange diese amtlichen Antworten von Ihnen ausstehen, und wir bitten Sie, dies zu respektieren.
Mit freundlichen Grüßen
i. V.
DEUTSCHES FORSCHUNGSZENTRUM
Fachinstitut für Grundlagenforschung
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49