Eine mehrfache telegrafische Anmahnung der Beantwortung unserer beiden Fernschreiben blieb ohne Erfolg.
Jenes öffentlich geheuchelte Angebot der EVANGELISCHEN KIRCHE DEUTSCHLANDS, daß sie das Gespräch mit uns suche, erwies sich als eine scheinheilige Lüge, welche in der Bevölkerung Toleranz vortäuschen sollte.
Am 28. Juli ganze vier Tage später ließ die EVANGELISCHE KIRCHE DEUTSCHLANDS über die HEUTE-NACHRICHTEN des ZWEITEN DEUTSCHEN FERNSEHENS der Öffentlichkeit mitteilen, daß sie sich gegen eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz gewandt habe, da ihrer Meinung nach das Asylrecht Bestandteil jenes obersten Gebotes der Verfassung sei, die Menschenwürde zu schützen.
Wir konnten dieses heuchlerische öffentliche Engagement der EVANGELISCHEN KIRCHE DEUTSCHLANDS zugunsten der Menschenwürde wo sie doch gerade wie kaum eine andere Organisation die Menschenwürde andauernd und überall mit Füßen trat nicht so ohne weiteres hinnehmen.
Und so schrieben wir deshalb am 12. August 1986 an den RAT DER EVANGELISCHEN KIRCHE DEUTSCHLANDS folgenden Brief:
Brief der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
an den RAT DER EVANGELISCHEN KIRCHE DEUTSCHLANDS
an den RAT DER EVANGELISCHEN KIRCHE DEUTSCHLANDS
An den
Rat der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Str. 2A
3000 Hannover 21
Sehr geehrte Herren und ggf. Damen,
Ihr verbales öffentliches Engagement in Sachen Menschenwürde haben wir mit Betroffenheit zur Kenntnis genommen.
Eine Organisation wie die Ihre, die wohl selbst permanent und auch nach wiederholter Beschwerde, Ermahnung und ausführlicher Stellungnahme unsererseits konsequent in unserer Verfassung verankerte Grundmenschenrechte gezielt und vorsätzlich verletzt und mit Steuergeldern spezielle Organisationen unter vielfältigen Namen aufbaut, um gerade diese Verletzungen von im Grundgesetz garantierten Grundmenschenrechten erfolgreicher gegenüber vermeintlichen weltanschaulichen Minderheiten betreiben zu können, dürfte wohl kaum geeignet sein, sich verbal öffentlich gegenüber anderen für die Achtung der Grundmenschenrechte und für den Schutz der Menschenwürde so wie sie in unserer Verfassung verankert sind zu verwenden.
Bis heute haben Sie keinerlei Anstalten gemacht, dort, wo Sie durch die von uns dokumentierte Verletzung von Grundmenschenrechten Schaden angerichtet haben, Wiedergutmachung zu leisten, und sind jedem klärenden Gespräch aus dem Wege gegangen.
Deshalb sollten Sie sich auch rechtschaffener- und gerechterweise, wenn es in der öffentlichen Diskussion um die Menschenwürde geht, aufgrund Ihrer eigenen zu großen Angriffsflächen beziehungsweise Sündhaftigkeit und Schuld in dieser Sache in sinnvolles Schweigen beziehungsweise Buße hüllen, also in das Ihnen angemessene stille Gebet oder aber in Ihrer Tätigkeit die Menschenwürde, so wie sie in der von Ihnen zitierten Verfassung verankert ist, in der Praxis selbst achten und respektieren.
In Erwartung Ihrer sittlichen Besserung verbleiben wir weiterhin
i. V. i. V.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
No. 2902/1 an Sie vom 5. 11. 84
Kopie an diverse Organisationen und Persönlichkeiten des öffentlichen und privaten Lebens
Rat der Evangelischen
Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Str. 2A
3000 Hannover 21
12. August 1986
Betr.:
Die politische Auseinandersetzung über eine eventuelle Änderung des Asylrechts im Grundgesetz sowie Ihre öffentliche Stellungnahme hierzu Zitat ZDF Heute-Nachrichten vom Montag, 28. Juli 1986:- „Gegen eine Änderung des Asylrechts im Grundgesetz hat sich die Evangelische Kirche gewandt. Der Rat der EKD erklärte, das Asylrecht sei Bestandteil des obersten Gebots der Verfassung, die Menschenwürde zu schützen.“
Bezug:
Unsere diversen Fernschreiben und Schreiben der letzten Jahre an Sie betreffend Ihre wiederholte gezielte, organisierte Verletzung von in unserer bundesdeutschen Verfassung verankerten Grundmenschenrechten (sehen Sie hierzu auch die Anlage)„Dienen muß der faltenreiche
Kirchenmantel hundert Zwecken:
Ehrsucht, Habsucht, Machtgelüste,
Haß und Rache muß er decken.“
Kirchenmantel hundert Zwecken:
Ehrsucht, Habsucht, Machtgelüste,
Haß und Rache muß er decken.“
Fr. W. Weber
Sehr geehrte Herren und ggf. Damen,
Ihr verbales öffentliches Engagement in Sachen Menschenwürde haben wir mit Betroffenheit zur Kenntnis genommen.
Eine Organisation wie die Ihre, die wohl selbst permanent und auch nach wiederholter Beschwerde, Ermahnung und ausführlicher Stellungnahme unsererseits konsequent in unserer Verfassung verankerte Grundmenschenrechte gezielt und vorsätzlich verletzt und mit Steuergeldern spezielle Organisationen unter vielfältigen Namen aufbaut, um gerade diese Verletzungen von im Grundgesetz garantierten Grundmenschenrechten erfolgreicher gegenüber vermeintlichen weltanschaulichen Minderheiten betreiben zu können, dürfte wohl kaum geeignet sein, sich verbal öffentlich gegenüber anderen für die Achtung der Grundmenschenrechte und für den Schutz der Menschenwürde so wie sie in unserer Verfassung verankert sind zu verwenden.
Bis heute haben Sie keinerlei Anstalten gemacht, dort, wo Sie durch die von uns dokumentierte Verletzung von Grundmenschenrechten Schaden angerichtet haben, Wiedergutmachung zu leisten, und sind jedem klärenden Gespräch aus dem Wege gegangen.
Deshalb sollten Sie sich auch rechtschaffener- und gerechterweise, wenn es in der öffentlichen Diskussion um die Menschenwürde geht, aufgrund Ihrer eigenen zu großen Angriffsflächen beziehungsweise Sündhaftigkeit und Schuld in dieser Sache in sinnvolles Schweigen beziehungsweise Buße hüllen, also in das Ihnen angemessene stille Gebet oder aber in Ihrer Tätigkeit die Menschenwürde, so wie sie in der von Ihnen zitierten Verfassung verankert ist, in der Praxis selbst achten und respektieren.
In Erwartung Ihrer sittlichen Besserung verbleiben wir weiterhin
i. V. i. V.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Anlage:
Auszug aus unserem FernschreibenNo. 2902/1 an Sie vom 5. 11. 84
P.S.:
Der Ordnung halber möchten wir feststellen, daß dies keine Stellungnahme unsererseits zum Asylantenproblem ist.Kopie an diverse Organisationen und Persönlichkeiten des öffentlichen und privaten Lebens