V e r t r a u l i c h
Deutsche Kulturstiftung, Heidelberg/Schönau-Altneudorf
Sehr geehrte Damen und Herren,
die „Deutsche Kulturstiftung“, Adam-Remmele-Str. 3, 6901 Schönau 2 (OT Altneudorf) ist
nicht im Handelsregister eingetragen nicht gewerbepolizeilich gemeldet nicht als Stiftung staatlich registriert nicht als Verein im Vereinsregister eingetragen, sondern nach eigenen Angaben als nichteingetragener (= nichtrechtsfähiger) Verein organisiert und besitzt zu Heidelberg außer der Unterhaltung eines Postfaches keine unmittelbaren Beziehungen.
Auf die Aktivitäten der „Deutschen Kulturstiftung“ waren wir Ende 1983 hingewiesen worden. Zuvor seit Mitte 1982 waren wir bereits wiederholt aus der gewerblichen Wirtschaft, und zwar von Unternehmen verschiedener Wirtschaftszweige, Industrie- und Handelskammern sowie Fachverbänden, wegen einer Organisation „WYMS WORLD YOUTH MOVEMENT FOR THE SCIENCE OF CREATIVE INTELLIGENCE“ mit derselben Anschrift angesprochen worden. Von WYMS wurden gegen Entgelt auch Kurse „Transzendentaler Meditation“ für streßgeplagte Manager angeboten. Nach einer damals (1982) bei der Stadtverwaltung Schönau eingeholten Auskunft soll es sich bei WYMS um eine Sekte handeln.
Beim dortigen Einwohnermeldeamt waren der Auskunft zufolge elf Personen („Jünger „) jeweils mit der Berufsangabe Student gemeldet. Angabegemäß sollte die Sekte im Vereinsregister des Amtsgerichts Kassel eingetragen sein. Vor einiger Zeit (1982 ) sei über diese Sekte im Fernsehen, und zwar von einem Hotel in Seelisberg am Vierwaldstätter See berichtet worden. Angeblich solle in Schönau das Zentrum der Sekte für Europa errichtet werden, wo nur Minister der Sekte empfangen würden.
Wir hatten uns im Jahre 1982 wegen WYMS an die Polizeidirektion Heidelberg gewandt.
Diese teilte uns mit, daß die Sekte „WYMS-Enjoy-Records“ seit dem 5.6.1972 im Vereinsregister des Amtsgerichts Kassel unter dem Az. VR 1223/72 eingetragen sei........
Die Sekte habe sich die jugendpflegerische und jugendfürsorgerische Tätigkeit zur Aufgabe gestellt.......
Informationen über diese Vereinigung (Sekte) bzw. ihren offensichtlichen Gründer können Sie den beigefügten abgelichteten Zeitschriftenartikeln aus Quick Nr. 51 vom 15. 12.1983 und Vorwärts Nr. 18 vom 26.4.1984 entnehmen. Der letztgenannte Beitrag befaßt sich schon mit der „Deutschen Kulturstiftung“.
Nachdem wir Mitte 1984 auf eine „Europäische Buch- und Schallplattenvertriebsgesellschaft“ (Postfach 1174, D-6901 Schönau) hingewiesen worden waren, hatten wir unter registerlichen Gesichtspunkten das Amtsgericht Registergericht Heidelberg eingeschaltet. Die Ermittlungen haben ergeben, daß die „Deutsche Kulturstiftung“ vorübergehend die vorerwähnte firmenmäßige Bezeichnung beim Vertrieb von Büchern, Schriften und Tonträgern verwendet hat. Dem Registergericht gegenüber hat die „Deutsche Kulturstiftung“ als ihre Rechtsform den nichteingetragenen (nichtrechtsfähigen) Verein (§54 BGB) genannt. Ungenannt blieben die Namen der einzelnen Vereinsmitglieder sowie insbesondere des Vorstands.
In der Stellungnahme der „Deutschen Kulturstiftung“ gegenüber dem Registergericht sind am Schluß des Schreibens bei den „i.V.“-Unterschriften die Familiennamen nicht zu entziffern und auch leider maschinenschriftlich nicht wiederholt...
Die „Deutsche Kulturstiftung“ schreibt, wie die wiederholten Rückfragen bei uns zeigen, offensichtlich in aller Regel per Telex mit der Bitte um telefonische Verbindungsaufnahme Hersteller bzw. Zulieferfirmen im In- und Ausland (z.B. Holland) an. In jüngster Zeit berichteten die bei uns Anfragenden auch, daß die „Deutsche Kulturstiftung“ zu schnellen Verhandlungen drängt.
Berichte über konkrete negative Erfahrungen mit der „Deutschen Kulturstiftung“ liegen uns bislang nicht vor. Eine Firma teilte uns allerdings mit, daß einige Unternehmen bei ihrem Geschäftskontakt zum Teil erheblich geschädigt worden seien. Wie sie gehört habe, sollen diese Unternehmen zunächst zu größeren Spenden aufgefordert worden sein, da ein umfangreicher Auftrag unmittelbar bevorstehe. Nachdem die Spende geleistet worden sei, seien die Unternehmen leer ausgegangen.
Sollten Sie aufgrund weiterer Verhandlungen mit der „Deutschen Kulturstiftung“ zusätzliche Erkenntnisse gewonnen haben bzw. gewinnen, so wären wir für eine Unterrichtung dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsabteilung
Dr. Wittmann
Geschäftsführer
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