8. März folgende Antwort:
Brief des BUNDESMINISTER DES INNERN
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
an die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
„In meiner Antwort vom 4. August 1983 hatte ich Sie eingehend über die Rechtsgrundlagen und über die Anwendungsbereiche für den Gebrauch unserer Staatssymbole unterrichtet.
Die rechtliche Bedeutung, aber auch der innere Symbolwert ist denjenigen Stellen, die die staatlichen Hoheitszeichen benutzen, sehr wohl bewußt. Ihre Unterstellung, daß der Einsatz unserer Staatssymbole „in der höchsten offiziellen Machtebene unseres Staates so ohne Sinn und Zweck“ geschieht und zu „einer platten Dokumentation äußerer Macht“ wird, hat keine reale Grundlage.
Den Vergleich, den Sie zwischen der Überbewertung von Symbolen und ihrer mißbräuchlichen Nutzung in der NS-Zeit mit der in meinem Schreiben vom 4. August 1983 angeblich zum Ausdruck kommenden Auffassung ziehen, halte ich für so abwegig, daß ich mir eine Erwiderung darauf erspare. Die Herkunft und die Bedeutung unserer Staatssymbole sind in der wissenschaftlichen und populären Literatur oft dargestellt worden; ich darf Sie insoweit auf diese Fachliteratur verweisen (Kommentarliteratur zu Artikel 22 des Grundgesetzes oder z.B. „Deutsche Staatssymbole“ von Alois Friedel, 1968, Athenäum Verlag). Zur Ihrer Information füge ich eine von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebene Schrift über nationale Symbole bei.“
Ende des Zitats
Die rechtliche Bedeutung, aber auch der innere Symbolwert ist denjenigen Stellen, die die staatlichen Hoheitszeichen benutzen, sehr wohl bewußt. Ihre Unterstellung, daß der Einsatz unserer Staatssymbole „in der höchsten offiziellen Machtebene unseres Staates so ohne Sinn und Zweck“ geschieht und zu „einer platten Dokumentation äußerer Macht“ wird, hat keine reale Grundlage.
Den Vergleich, den Sie zwischen der Überbewertung von Symbolen und ihrer mißbräuchlichen Nutzung in der NS-Zeit mit der in meinem Schreiben vom 4. August 1983 angeblich zum Ausdruck kommenden Auffassung ziehen, halte ich für so abwegig, daß ich mir eine Erwiderung darauf erspare. Die Herkunft und die Bedeutung unserer Staatssymbole sind in der wissenschaftlichen und populären Literatur oft dargestellt worden; ich darf Sie insoweit auf diese Fachliteratur verweisen (Kommentarliteratur zu Artikel 22 des Grundgesetzes oder z.B. „Deutsche Staatssymbole“ von Alois Friedel, 1968, Athenäum Verlag). Zur Ihrer Information füge ich eine von der Bundeszentrale für politische Bildung herausgegebene Schrift über nationale Symbole bei.“
Ende des Zitats
Und so begann ich schließlich selbst mit dem Verfassen einer Buchreihe* über die alte EUROPÄISCHE WAPPENKUNST zugunsten der natürlichen Menschenwürde.
- * Anm. d. Verlags:
Die Veröffentlichung befindet sich in Vorbereitung