Wenn Sie uns nun mit Hilfe Ihrer fälschlichen Unterstellung bezüglich des Bekenntnisses der Kunstförderung durch die Stadt Köln und anhand der vermeintlichen Verwechslungsgefahr bei den Adlerzeichen in Ihrem Schreiben auffordern, sowohl den gesamten Schriftzug als auch unser Wappen nicht weiter zu benutzen, dann müssen wir spätestens annehmen, daß Sie ganz und gar im Auftrag und in Übereinstimmung mit dem Herrn Oberstadtdirektor gehandelt haben, denn Sie als spezieller Sachbearbeiter einer speziellen Abteilung können sich selber diese Amtsgewalt wohl kaum zusprechen zumal Sie in Ihrem letzten Absatz weiter fortfahren:
Dieser letzte Absatz verpflichtet uns geradezu, nun den Herrn Oberstadtdirektor, dessen Briefkopf Ihr Schreiben ja trägt und in dessen Namen und Verantwortung Sie uns offiziell schreiben, um persönliche Stellungnahme und Klärung zu bitten.
So wie wir es als einen unumgänglichen Teil unserer Tätigkeit ansehen, das Ansehen der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG gegenüber jeglicher Verunglimpfung zu schützen, so bitten wir im Namen unserer Mitglieder (und ganz besonders auch unserer Kölner Mitglieder) Sie, nun Ihrerseits auch dafür Sorge zu tragen, daß der Name der Stadt Köln nicht durch unüberlegte oder gar hinterhältige Handlungsweisen wie die Ihre in Mißkredit gerät.
Wenn sich Ihnen der Verdacht aufdrängte, daß wir die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG den Namen der Stadt Köln zu Werbezwecken mißbrauchen (wie Sie dies im 3. Abschnitt Ihres Briefes aussprechen), dann möchten wir Ihnen hierzu entgegnen, daß es sich bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG um eine als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannte Körperschaft handelt.
Wie Sie wissen sollten, wird Gemeinnützigkeit nur erteilt und anerkannt, wenn die Tätigkeit einer Körperschaft unmittelbar und ausschließlich dem allgemein besten auf geistigem und sittlichem Gebiet nützt was durch das zuständige Finanzamt überprüft wird.
Zu was sollte uns also ein Gebrauch des Namens der Stadt Köln für Werbezwecke nutzen? Liegt darin nicht eher eine Danksagung des Autors und unserer Körperschaft gegen über der erfolgreichen Kulturförderung durch die Stadt Köln?
Doch auch die diese Buchreihe „Das geheime Vermächtnis unserer großen Tonschöpfer“ tatsächlich vertreibende Organisation, die EUROPÄISCHE BUCH- UND SCHALLPLATTENVERTRIEBSGESELLSCHAFT, ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt, denn sie ist eine reine Förderergesellschaft zur Verwirklichung der kulturellen Ziele der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG und dient mit ihren Veröffentlichungen besonders der „Förderung der Bildung“, der „Förderung der Jugendpflege“ und der „Förderung der Internationalen Gesinnung“ keinesfalls jedoch irgendeinem privaten Interesse einzelner. Auch sie ist dem Finanzamt gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.
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„Sollte ich feststellen, daß Mißbräuche dieser oder ähnlicher Art von Ihnen weiter betrieben werden, werde ich straf- und zivilrechtliche Schritte gegen Sie einleiten.“
(Zitatende)
Dieser letzte Absatz verpflichtet uns geradezu, nun den Herrn Oberstadtdirektor, dessen Briefkopf Ihr Schreiben ja trägt und in dessen Namen und Verantwortung Sie uns offiziell schreiben, um persönliche Stellungnahme und Klärung zu bitten.
So wie wir es als einen unumgänglichen Teil unserer Tätigkeit ansehen, das Ansehen der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG gegenüber jeglicher Verunglimpfung zu schützen, so bitten wir im Namen unserer Mitglieder (und ganz besonders auch unserer Kölner Mitglieder) Sie, nun Ihrerseits auch dafür Sorge zu tragen, daß der Name der Stadt Köln nicht durch unüberlegte oder gar hinterhältige Handlungsweisen wie die Ihre in Mißkredit gerät.
Wenn sich Ihnen der Verdacht aufdrängte, daß wir die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG den Namen der Stadt Köln zu Werbezwecken mißbrauchen (wie Sie dies im 3. Abschnitt Ihres Briefes aussprechen), dann möchten wir Ihnen hierzu entgegnen, daß es sich bei der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG um eine als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannte Körperschaft handelt.
Wie Sie wissen sollten, wird Gemeinnützigkeit nur erteilt und anerkannt, wenn die Tätigkeit einer Körperschaft unmittelbar und ausschließlich dem allgemein besten auf geistigem und sittlichem Gebiet nützt was durch das zuständige Finanzamt überprüft wird.
Zu was sollte uns also ein Gebrauch des Namens der Stadt Köln für Werbezwecke nutzen? Liegt darin nicht eher eine Danksagung des Autors und unserer Körperschaft gegen über der erfolgreichen Kulturförderung durch die Stadt Köln?
Doch auch die diese Buchreihe „Das geheime Vermächtnis unserer großen Tonschöpfer“ tatsächlich vertreibende Organisation, die EUROPÄISCHE BUCH- UND SCHALLPLATTENVERTRIEBSGESELLSCHAFT, ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt, denn sie ist eine reine Förderergesellschaft zur Verwirklichung der kulturellen Ziele der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG und dient mit ihren Veröffentlichungen besonders der „Förderung der Bildung“, der „Förderung der Jugendpflege“ und der „Förderung der Internationalen Gesinnung“ keinesfalls jedoch irgendeinem privaten Interesse einzelner. Auch sie ist dem Finanzamt gegenüber zur Rechenschaft verpflichtet.