Nach den Aussagen des Autors trug die Förderung der Stadt Köln zum Erfolg seiner musikalischen Grundlagenforschung bei.
Diese Förderung war einmal finanzieller Art, indem ihm von der Stadt Köln zweimal finanzielle Förderungsmittel für seine Arbeit zur Verfügung gestellt wurden.
Doch andererseits gab die Stadt Köln dem Autor nach seinen eigenen Aussagen auch das Gefühl der Anerkennung und Bestätigung seiner wissenschaftlich-künstlerischen Leistungen, indem sie ihm über die finanzielle Förderung hinaus auch noch die Zurverfügungstellung einer Atelierwohnung in der Altstadt in Aussicht stellte, um ihn dadurch für einen Verbleib in Köln als einer Art Wahlheimat nach seinem Studium an der Kölner Musikhochschule zu inspirieren und um das verstärkte Interesse der Stadt Köln an ihm zu bekunden.
Wenn Sie, verehrter Herr Dr. Schönfeld, nun sagen, daß die Behauptung einer finanziellen Förderung des immerhin erfolgreichen Autors durch die Stadt Köln unwahr sei, so sollten Sie hierzu doch über Beweise verfügen also über Dokumente, in welchen beispielsweise eine Förderung des Autors grundsätzlich abgelehnt wurde.
Sie schreiben jedoch nur, daß die Behauptung der finanziellen Förderung unwahr sei, weil „eine Förderung jedweder Art der Stadt Köln nicht bekannt sei“.
Nun erlauben wir uns, einzuräumen, daß Sie, verehrter Herr Dr. Schönfeld, nicht die Stadt Köln sind und somit Ihre eventuelle Privatmeinung sinnvollerweise nicht kraft Ihres Briefpapiers auf die ganze Stadt Köln übertragen sollten; denn uns liegen sehr wohl Dokumente vor, welche eine mehrfache Förderung des Autors „nach eingehender Prüfung seiner künstlerischen Arbeit und seines Vorhabens“ durch die Stadt Köln beurkunden.
Diese uns vorliegenden Schreiben führen den gleichen Briefkopf wie Ihr jetziges jedoch noch in einer geschmackvolleren Gestaltung als Ihr jetziger Brief.
Wir möchten Sie also bitten, Ihre Meinung, daß die Behauptung der finanziellen Förderung des Autors durch die Stadt Köln unwahr sei, zu korrigieren.
Gehen Sie der Sache rechtschaffen auf den Grund, und ziehen Sie dann bitte in einer erneuten Stellungnahme uns gegenüber die gerechten Konsequenzen.
Bedenken Sie bitte, daß die in Ihrem Brief gegenüber der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG vertretene negative Grundhaltung und Ihr festes Vorurteil, daß die Behauptung der Förderung des Autors durch die Stadt Köln unwahr sei, Ihre ganze Behörde in den Geruch der Unglaubwürdigkeit bringen muß.
Denn damit unterstellen Sie ohne jeden fundierten Anhaltspunkt der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG eine betrügerische Absicht. Und so wie diese Ihre Anschuldigung immerhin eine Organisation treffen soll, welche mit ihrem ganzen Sinnen und Trachten unserer angestammten deutschen Tradition und Kultur verpflichtet ist, so ist sie nun doch viel eher dazu geeignet, die städtische Behörde Kölns empfindlich zu treffen und ihr „Unaufrichtigkeit“, „mangelnde Loyalität“, „Verunglimpfung“ und gar „Nötigung“ (sehen Sie hierzu den letzten Absatz) nachzusagen.
Diese Förderung war einmal finanzieller Art, indem ihm von der Stadt Köln zweimal finanzielle Förderungsmittel für seine Arbeit zur Verfügung gestellt wurden.
Doch andererseits gab die Stadt Köln dem Autor nach seinen eigenen Aussagen auch das Gefühl der Anerkennung und Bestätigung seiner wissenschaftlich-künstlerischen Leistungen, indem sie ihm über die finanzielle Förderung hinaus auch noch die Zurverfügungstellung einer Atelierwohnung in der Altstadt in Aussicht stellte, um ihn dadurch für einen Verbleib in Köln als einer Art Wahlheimat nach seinem Studium an der Kölner Musikhochschule zu inspirieren und um das verstärkte Interesse der Stadt Köln an ihm zu bekunden.
Wenn Sie, verehrter Herr Dr. Schönfeld, nun sagen, daß die Behauptung einer finanziellen Förderung des immerhin erfolgreichen Autors durch die Stadt Köln unwahr sei, so sollten Sie hierzu doch über Beweise verfügen also über Dokumente, in welchen beispielsweise eine Förderung des Autors grundsätzlich abgelehnt wurde.
Sie schreiben jedoch nur, daß die Behauptung der finanziellen Förderung unwahr sei, weil „eine Förderung jedweder Art der Stadt Köln nicht bekannt sei“.
Nun erlauben wir uns, einzuräumen, daß Sie, verehrter Herr Dr. Schönfeld, nicht die Stadt Köln sind und somit Ihre eventuelle Privatmeinung sinnvollerweise nicht kraft Ihres Briefpapiers auf die ganze Stadt Köln übertragen sollten; denn uns liegen sehr wohl Dokumente vor, welche eine mehrfache Förderung des Autors „nach eingehender Prüfung seiner künstlerischen Arbeit und seines Vorhabens“ durch die Stadt Köln beurkunden.
Diese uns vorliegenden Schreiben führen den gleichen Briefkopf wie Ihr jetziges jedoch noch in einer geschmackvolleren Gestaltung als Ihr jetziger Brief.
Wir möchten Sie also bitten, Ihre Meinung, daß die Behauptung der finanziellen Förderung des Autors durch die Stadt Köln unwahr sei, zu korrigieren.
Gehen Sie der Sache rechtschaffen auf den Grund, und ziehen Sie dann bitte in einer erneuten Stellungnahme uns gegenüber die gerechten Konsequenzen.
Bedenken Sie bitte, daß die in Ihrem Brief gegenüber der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG vertretene negative Grundhaltung und Ihr festes Vorurteil, daß die Behauptung der Förderung des Autors durch die Stadt Köln unwahr sei, Ihre ganze Behörde in den Geruch der Unglaubwürdigkeit bringen muß.
Denn damit unterstellen Sie ohne jeden fundierten Anhaltspunkt der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG eine betrügerische Absicht. Und so wie diese Ihre Anschuldigung immerhin eine Organisation treffen soll, welche mit ihrem ganzen Sinnen und Trachten unserer angestammten deutschen Tradition und Kultur verpflichtet ist, so ist sie nun doch viel eher dazu geeignet, die städtische Behörde Kölns empfindlich zu treffen und ihr „Unaufrichtigkeit“, „mangelnde Loyalität“, „Verunglimpfung“ und gar „Nötigung“ (sehen Sie hierzu den letzten Absatz) nachzusagen.