PETER HÜBNER PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH
Die antidemokratische politische Praxis in Deutschland
Teil 2 DIE DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Die Deutsche Kulturstiftung in der staatsfreien Zone
Die Deutsche Kulturstiftung in der staatsfreien Zone
Das Gesetz II
Nachdem wir also die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG auf der Basis dieser rechtsstaatlichen Möglichkeiten unserer Bundesrepublik Deutschland in jenem weitest verbreiteten bürgerlichen Freiraum der „Staatsfreien Zone“ gegründet hatten und als solche aktiv werden wollten, bemühten wir uns um gewisse organisatorische Einrichtungen, wie sie durchaus überall üblich sind.
Dazu gehören u.a.: das Einrichten einer Telefonanlage, das Eröffnen von Bankkonten, das Durchlaufen eines behördlichen Anerkennungsverfahren für die Gemeinnützigkeit, etc., etc. alles Dinge, auf welche eine Organisation mit entsprechenden Zielen und ebensolcher Tätigkeit einen gesetzlichen Anspruch hat.
Die Post-Affäre
Staatlicher Mißbrauch des Post- und Fernmeldemonopols
für machtpolitische Zwecke
So stellten wir also erst einmal am 19. Mai 1983 bei der Post einen Antrag auf Abschließung eines Telexhauptanschlusses der WYMS durch die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG.
Des weiteren stellten wir am 9. 8. 83 bei der Post einen Antrag auf Eröffnung eines Telefonanschlusses unter dem Namen „DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG“.
Hierbei sollte ein bereits in unserem Hause bestehender Telefonanschluß von der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG übernommen werden: es sollte also kein neuer Anschluß gelegt, sondern nur ein schon bestehendes Teilnehmerverhältnis geändert und auf die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG umgeschrieben werden.
Es handelte sich also für die Post um eine Sache simpler Namensänderung.